Wasserverschmutzung
Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (E2 SBM-3)
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wir Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung. Unsere Angaben konzentrieren sich auf die folgenden wesentlichen Auswirkungen:
Wasserverschmutzung |
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Kennung |
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E2-NI-01 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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Tatsächliche/potenzielle negative Auswirkung |
Zeithorizont |
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Mittelfristig |
Wertschöpfungsstufe |
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Eigenes Geschäft; Nachgelagert |
Beschreibung |
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Die Herstellung und/oder der Umgang mit chemischen und/oder pharmazeutischen Stoffen kann sich negativ auf die Wasserqualität auswirken, sei es durch die kontrollierte Freisetzung dieser Stoffe über das Abwasser oder unbeabsichtigt durch Leckagen, Verschütten oder vergleichbare Ereignisse. |
Unsere Policies im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (E2-1)
EHS Policy |
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Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
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Kennung E2-NI-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
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Wasserverschmutzung |
Inhalt |
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Die konzernweite EHS Policy (Environment, Health and Safety) bildet die Grundlage unseres betrieblichen Umweltmanagements. In ihr formulieren wir unsere Verantwortung, die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen negativen Umweltauswirkungen zu minimieren und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Kunden und Auftragnehmer Sorge zu tragen. Sie konkretisiert unsere Selbstverpflichtung, so zu arbeiten, dass wir Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Sicherheit, einschließlich Umweltverschmutzung, reduzieren oder beseitigen. Die EHS Policy wird kontinuierlich überwacht und ist Bestandteil unseres EHS-Managementsystems. Wir sind ISO 14001 zertifiziert. Die Einhaltung der Vorgaben der ISO 14001 wird jährlich im Rahmen von externen Überwachungs- und/oder Rezertifizierungsaudits überprüft. Wir verfügen über robuste Überwachungsprozesse und -verfahren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Für Mitarbeitende werden obligatorische EHS-Schulungen angeboten. |
Anwendungsbereich |
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Die Policy gilt konzernweit für unsere eigene Geschäftstätigkeit sowie für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. |
Verantwortlichkeit |
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Vorsitzende der Geschäftsleitung |
Standards/Initiativen Dritter |
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Die Policy basiert auf den Grundsätzen des UN Global Compact und der Responsible Care® Global Charter und berücksichtigt die ISO-Normen 14001 und 45001. |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
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Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen unserer Mitarbeitenden und Kunden. |
Verfügbarkeit |
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Die Policy ist intern im Intranet und öffentlich auf unserer Website verfügbar. |
Sustainable Water Management – Wastewater |
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Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
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Kennung E2-NI-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
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Wasserverschmutzung |
Inhalt |
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Die Policy betrifft die Wasserqualität und zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen unserer Anlagen auf die Umwelt zu minimieren. Diese Policy definiert die Verantwortlichkeiten und legt globale Richtlinien für den risikobasierten Ansatz in Bezug auf das Management von Abwässern aus unseren Betrieben fest. Die Überwachung erfolgt durch unser EHS-Auditsystem, siehe Policy „Corporate EHS Audit Process“. Darüber hinaus erstellen unsere Betriebsstandorte Programme, mit denen sie die Einhaltung lokaler Regularien überwachen und sicherstellen wollen, dass unbeabsichtigte Freisetzungen von gefährlichen Stoffen über das Abwasser verhindert, erkannt und vermieden werden, oder die routinemäßige Einleitung aller relevanten wassergefährdenden Stoffe überwacht wird. Die Einhaltung behördlicher Vorschriften oder örtlicher Gegebenheiten bei der Erstellung des jeweiligen Probenahme- und Analyseprogramms ist verpflichtend. |
Anwendungsbereich |
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Die Policy gilt konzernweit sowohl für unsere Produktionsstandorte als auch für unsere Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Unsere internen Stakeholder sind die Standortleitung oder qualifizierte, verantwortliche Mitarbeitende, an die Aufgaben delegiert werden, EHS-Manager und deren Mitarbeitende sowie die Mitarbeitenden an den Standorten. Unsere externen Stakeholder sind: alle Nutzer der Gewässer, in die Abwasser eingeleitet werden, sowie die Betreiber von Wasseraufbereitungsanlagen flussabwärts. |
Verantwortlichkeit |
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Standortleitung oder qualifizierte Mitarbeitende, die für Abwasserthemen zuständig sind. |
Standards/Initiativen Dritter |
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Die Policy berücksichtigt das UN-Nachhaltigkeitsziel 6: „Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen‟ sowie das Common Antibiotics Manufacturing Framework der AMR Industry Alliance, deren Mitglied wir sind. |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
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Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
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Die Policy ist intern über unser Intranet verfügbar. |
Spillage control of hazardous substances |
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Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
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Kennung E2-NI-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
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Wasserverschmutzung |
Inhalt |
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Die Policy legt einen globalen Rahmen für die Lagerung, den Transfer und die Handhabung von Gefahrstoffen fest. Sie gibt Hinweise, auf welche Weise Einrichtungen und technische Anlagen konzipiert, gebaut, betrieben und gewartet werden müssen, damit potenziell umweltschädliche Stoffe nicht in die Umwelt gelangen. Die Überwachung stellen wir über unser EHS-Auditsystem sicher, siehe Policy „Corporate EHS Audit Process“. |
Anwendungsbereich |
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Die Policy gilt für alle Einheiten des Konzerns, in denen Gefahrstoffe abgeladen, gelagert, umgeschlagen und gehandhabt werden. |
Verantwortlichkeit |
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Standortleitung |
Standards/Initiativen Dritter |
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Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
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Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
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Die Policy ist intern über unser Intranet verfügbar. |
Corporate EHS Audit Process |
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Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
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Kennung E2-NI-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
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Wasserverschmutzung |
Inhalt |
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Die Policy beschreibt, wie Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken an unseren Standorten identifiziert und bewertet sowie geeignete Abhilfemaßnahmen festgelegt werden. Darüber hinaus dient die Policy dem Zweck, die Einhaltung der EHS-Anforderungen und der behördlichen Vorschriften sowie die angemessene Umsetzung des EHS-Managementsystems und dessen Ausrichtung auf kontinuierliche Verbesserung zu überprüfen. In Bezug auf Wasserverschmutzung wollen wir den negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität begegnen, die sich in der Herstellung und/oder durch den Umgang mit chemischen und/oder pharmazeutischen Stoffen ergeben können, wenn diese Stoffe absichtlich kontrolliert über das Abwasser freigesetzt oder unabsichtlich durch Leckagen, Verschütten oder ähnliche Ereignisse unsachgemäß entsorgt werden. |
Anwendungsbereich |
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Die Policy gilt für die Konzernfunktion Corporate Environment Health and Safety (SQ-E) und alle Standorte (inklusive Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, die von Merck kontrolliert werden). |
Verantwortlichkeit |
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Head of Corporate EHS |
Standards/Initiativen Dritter |
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Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
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Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
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Die Policy ist intern über unser Intranet verfügbar. |
Die Policies im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung werden regelmäßig überwacht und aktualisiert.
Die EHS Policy (Environment, Health and Safety) sowie die Policies Sustainable Water Management-Wastewater und Spillage control of hazardous substances zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen unserer Anlagen auf Umwelt und Gesundheit zu minimieren, indem wir den Umgang mit gefährlichen Substanzen kontrollieren und anstreben, deren Freisetzung zu verhindern. Die Policy Corporate EHS Audit Process kontrolliert die Implementierung der beschriebenen Policies.
Im Rahmen unserer EHS Policy legen wir sowohl auf Konzern- als auch auf Standortebene Ziele, Programme und Kennzahlen fest, die die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit betreffen. Damit wollen wir Verletzungen und Unfälle, den Energie- und Ressourcenverbrauch sowie das Abfallaufkommen kontinuierlich überwachen und reduzieren. Unser Anspruch ist es, über die Einhaltung unserer EHS-Vorschriften hinauszugehen, indem wir diese stetig hinsichtlich ihres Verbesserungspotenzials prüfen, um unsere Auswirkungen weiter zu reduzieren. Um uns auf Notfälle vorzubereiten, ergreifen wir Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung. Dies soll uns ermöglichen, negative Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Sicherheit zu verhindern und den fortlaufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Gemäß unserer Spillage control of hazardous substances Policy sind der gute Zustand und die Unversehrtheit der Lagereinrichtungen, Tanks, Rückhalteeinrichtungen und der erforderlichen Ausrüstungen zu erhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Im Rahmen unseres Sustainable Water Management, das auch die Notfallvorsorge umfasst, sind unsere Standorte verpflichtet, Rückhaltebecken zu betreiben. Diese Becken müssen ein angemessenes Volumen für gebrauchtes Löschwasser und/oder für Abwasser haben, das nicht im Routinebetrieb behandelt werden kann. Im Falle eines Brandes müssen die Rückhaltebecken so konzipiert sein, dass sie die Auswirkungen auf die Umwelt kontrollieren und begrenzen, indem sie potenziell kontaminiertes Löschwasser isolieren.
Unsere Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (E2-2)
Im Rahmen unserer im Geschäftsjahr 2020 eingeleiteten Aktivitäten setzten wir die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen bis 2030 für unsere eigene Produktion in unseren Unternehmensbereichen Life Science, Healthcare und Electronics um. Die Aktivitäten dienen dazu, Wasserverschmutzung, die aus der Routineproduktion resultiert, zu reduzieren: Bis 2030 wird jede wassergefährdende Substanz so emittiert, dass sie unterhalb ihrer vorhergesagten Unbedenklichkeitsschwelle (Predicted No Effect Concentration, PNEC, Wasserreferenzwert) bleibt.
- Wir ermittelten die Abwasserrelevanz für jede in der Produktion gehandhabte Substanz in den Unternehmensbereichen Life Science und Healthcare.
- Im Unternehmensbereich Healthcare schlossen wir Risikobewertungen auf der Grundlage von Berechnungen für abwasserrelevante Substanzen ab und überwachen weiterhin das Auftreten von pharmazeutischen Wirkstoffen im Abwasser. Für Substanzen in Konzentrationen oberhalb des Wasserreferenzwerts führen wir Labor- und Pilotversuche durch, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ermitteln, zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen in unseren Abwasserbehandlungsanlagen.
Für 2025 planen wir die folgenden Maßnahmen für die Unternehmensbereiche Healthcare und Life Science:
- Wir wollen unsere Risikobewertungen und die Bestimmung von Wasserreferenzwerten fortsetzen und weiterentwickeln.
- Für unseren Unternehmensbereich Healthcare wollen wir analytische Überwachungsdaten auswerten, um die Ergebnisse der Risikobewertungen und die Wirksamkeit von derzeit vorhandenen Minderungsmaßnahmen zu überprüfen.
So können wir über weitere notwendige Maßnahmen entscheiden, um potenziell schädliche Rückstände in unserem Abwasser auf Werte unterhalb der festgelegten Unbedenklichkeitsschwelle zu reduzieren, zum Beispiel durch die Anpassung unserer Abwasserbehandlungsanlagen.
Unsere Bemühungen im Bereich Wassermanagement konzentrieren sich auf unsere Produktionsstandorte, da die Produktion im Allgemeinen ein höheres Risiko für aquatische Ökosysteme darstellt. Im Unternehmensbereich Life Science sind 41 Standorte mit Abwasser aus der Produktion in China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Irland, Israel, der Schweiz und den USA betroffen. Für den Unternehmensbereich Healthcare sind weltweit 14 Standorte mit Abwasser aus der Produktion betroffen. Sie befinden sich in Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Indonesien, Italien, Mexiko, der Schweiz und Spanien. Im Unternehmensbereich Electronics sind 27 Standorte mit Abwasser aus der Produktion in China, Deutschland, Frankreich, Indien, Japan, Südkorea, Taiwan und den USA betroffen. Unser Zeithorizont für den Abschluss der Maßnahmen ist bis 2030 festgelegt. Es wurden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Ende 2024 waren 41 Standorte unseres Unternehmensbereichs Life Science, 14 Standorte von Healthcare und 27 Standorte von Electronics an der Maßnahme beteiligt. 12 Standorte unseres Unternehmensbereichs Life Science, drei von Healthcare und einer von Electronics stellten fest, dass die Konzentrationen aller wassergefährdenden Stoffe in ihren Abwässern unter der Unbedenklichkeitsschwelle liegen.
Im Geschäftsjahr 2024 ordneten wir den Maßnahmen bezüglich Wasserverschmutzung keine signifikanten betrieblichen Aufwendungen (OpEx) oder Investitionsausgaben (CapEx) zu. Für 2025 planen wir ebenfalls kein signifikantes OpEx oder CapEx bereitzustellen.
Unsere Maßnahmen in Bezug auf unser Abwasser erstrecken sich nicht auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Unsere Ziele im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (E2-3)
Wir bereiten das Abwasser aus unseren Produktionsstätten auf und leiten es gemäß der jeweiligen Genehmigung in die aufnehmenden Gewässer ein. Bis 2030 wollen wir potenziell schädliche Rückstände in unserem Abwasser unter die Unbedenklichkeitsschwelle senken. Unsere Maßnahmen starteten im Jahr 2020, wir messen den Fortschritt seitdem halbjährlich. Dafür definierten wir eine Reihe von Projektschritten, die wir für jeden Standort im Geltungsbereich zentral überwachen. Zu diesen Schritten gehören die Identifizierung relevanter wassergefährdender Stoffe, die Bewertung des Risikos im spezifischen Kontext, gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen und die Überwachung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen. Darüber hinaus haben wir keine Ziele im Zusammenhang mit der Wasserverschmutzung festgelegt.
Unsere Kennzahlen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (E2-4)
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2024 |
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Wasserverschmutzung – Schadstoffe (in kg) |
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Geschätzter Median |
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Geschätztes Minimum |
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Geschätztes Maximum |
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Gesamtstickstoff |
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55.992 |
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55.992 |
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55.992 |
Gesamtphosphor |
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– |
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– |
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– |
Arsen und Verbindungen (als As) |
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– |
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– |
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– |
Cadmium und Verbindungen (als Cd) |
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– |
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– |
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– |
Chrom und Verbindungen (als Cr) |
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– |
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– |
|
– |
Kupfer und Verbindungen (als Cu) |
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– |
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– |
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– |
Quecksilber und Verbindungen (als Hg) |
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– |
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– |
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– |
Nickel und Verbindungen (als Ni) |
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59 |
|
59 |
|
59 |
Blei und Verbindungen (als Pb) |
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– |
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– |
|
– |
Zink und Verbindungen (als Zn) |
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– |
|
– |
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– |
Alachlor |
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– |
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– |
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– |
Aldrin |
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– |
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– |
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– |
Atrazin |
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– |
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– |
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– |
Chlordan |
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– |
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– |
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– |
Chlordecon |
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– |
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– |
|
– |
Chlorfenvinphos |
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– |
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– |
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– |
Chloralkane, C10-C13 |
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– |
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– |
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– |
Chlorpyrifos |
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– |
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– |
|
– |
DDT |
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– |
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– |
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– |
1,2-Dichlorethan (EDC) |
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– |
|
– |
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– |
Dichlormethan (DCM) |
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– |
|
– |
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– |
Dieldrin |
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– |
|
– |
|
– |
Diuron |
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– |
|
– |
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– |
Endosulfan |
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– |
|
– |
|
– |
Endrin |
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– |
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– |
|
– |
Halogenierte organische Komponenten (als AOX) |
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– |
|
– |
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– |
Heptachlor |
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– |
|
– |
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– |
Hexachlorbenzol (HCB) |
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– |
|
– |
|
– |
Hexachlorbutadien (HCBD) |
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– |
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– |
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– |
1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH) |
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2 |
|
2 |
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2 |
Lindan |
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– |
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– |
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– |
Mirex |
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– |
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– |
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– |
PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq) |
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– |
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– |
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– |
Pentachlorbenzol |
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– |
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– |
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– |
Pentachlorphenol (PCP) |
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– |
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– |
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– |
Polychlorierte Biphenyle (PCBs) |
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– |
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– |
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– |
Simazin |
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– |
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– |
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– |
Tetrachlorethen (PER) |
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– |
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– |
|
– |
Tetrachlormethan (TCM) |
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– |
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– |
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– |
Trichlorbenzole (TCB) (alle Isomere) |
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– |
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– |
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– |
Trichlorethylen |
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– |
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– |
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– |
Trichlormethan |
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– |
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– |
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– |
Toxaphen |
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– |
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– |
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– |
Vinylchlorid |
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– |
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– |
Anthracen |
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– |
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– |
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– |
Benzol |
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– |
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– |
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– |
Bromierte Diphenylether (PBDE) |
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– |
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– |
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– |
Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) |
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1 |
|
1 |
|
1 |
Ethylbenzol |
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– |
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– |
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– |
Ethylenoxid |
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– |
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– |
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– |
Isoproturon |
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– |
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– |
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– |
Naphthalin |
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– |
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– |
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– |
Zinnorganische Verbindungen (als Gesamt-Sn) |
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– |
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– |
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– |
Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) |
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– |
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– |
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– |
Phenole (als Gesamt-C) |
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– |
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– |
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– |
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) |
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– |
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– |
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– |
Toluol |
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– |
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– |
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– |
Tributylzinn und Verbindungen |
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– |
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– |
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– |
Triphenylzinn und Verbindungen |
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– |
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– |
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– |
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/3) |
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– |
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– |
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– |
Trifluralin |
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– |
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– |
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– |
Xylole |
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– |
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– |
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– |
Chloride (als Gesamt-Cl) |
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5.483.545 |
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4.219.545 |
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5.483.545 |
Asbest |
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– |
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– |
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– |
Cyanide (als Gesamt-CN) |
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– |
|
– |
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– |
Fluoride (als Gesamt-F) |
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– |
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– |
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– |
Octylphenole und Octylphenolethoxylate |
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– |
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– |
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– |
Fluoranthen |
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– |
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– |
Isodrin |
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– |
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– |
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– |
Hexabrombiphenyl |
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– |
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– |
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– |
Benzo(g,h,i)perylen |
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– |
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– |
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– |
Jeder Standort bestimmt die Relevanz von Schadstoffen auf Standortebene durch Messung, Berechnung oder Schätzung. Die vorgegebenen Parameter der oben aufgeführten Liste werden lokal bestimmt durch Messung, Berechnung oder Abschätzung. Nur Werte oberhalb der geltenden Schwellenwerte werden berichtet. Bei der Bestimmung von Emissionen durch Messung haben analytische Methoden oberste Priorität, die in Lizenzen und Genehmigungen gefordert werden. Wenn keine Methoden vorgegeben sind, werden standardisierte und anerkannte Methoden zur Analyse eines Parameters im Abwasser angewendet. Diese Methoden können vom rechtlichen Rahmen abhängen. Wenn keine standardisierte Methode verfügbar ist, verwenden die Labore eigene Methoden, die intern validiert sind. Einschränkungen sind zum Beispiel intrinsische Einschränkungen der Messungen, wie in der jeweiligen Validierungsdokumentation dargelegt. Bei Berechnungen hängt die angewandte Methode vom jeweiligen Prozess ab, in dem eine Substanz gehandhabt wird. Diese Berechnungen können zum Beispiel auf Eingangs-/Ausgangsanalysen oder Reaktionsformeln basieren. Auch bei Schätzungen hängt die angewandte Methode vom jeweiligen Prozess ab, in dem eine Substanz gehandhabt wird. Schätzungen können zum Beispiel auf Dokumentationen und Aufzeichnungen der verwendeten Mengen oder Massenbilanzen basieren. Die so bestimmten Werte werden in einem zentralen EHS-Datenmanagementsystem erfasst. Aufgrund der Vielzahl an Standorten und Kennzahlen sehen wir von einer detaillierten Offenlegung aller Parameter auf Standortebene ab. Auf Unternehmensebene wurden die Messungen der Kennzahlen von keiner externen Stelle validiert. Viele unserer Standorte leiten ihr Abwasser in kommunale Kläranlagen ein, wo Wasserinhaltsstoffe abgebaut werden, bevor das Wasser in die Umwelt gelangt. Der Grad der Abreicherung hängt von der in der jeweiligen Kläranlage eingesetzten Technologie und in vielen Fällen von der Umgebungstemperatur ab. Wir haben für jeden Parameter auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Bereich festgelegt, in dem der Grad der Abreicherung einer Kläranlage liegen kann. Dieser Bereich wird auf den lokal bestimmten Wert angewendet und führt zu den Werten „geschätztes Minimum“, „geschätzter Median“ und „geschätztes Maximum“.
Die Erhebung von Kennzahlen, die sich auf Wasserverschmutzung beziehen, wurde nicht gesondert von einer externen Stelle validiert.
Bodenverschmutzung
Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung (E2 SBM-3)
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wir Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung. Unsere Angaben beziehen sich auf das folgende wesentliche Risiko:
Bodenverschmutzung |
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Kennung |
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E2-R-01 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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Risiko |
Zeithorizont |
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Mittelfristig |
Wertschöpfungsstufe |
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Eigenes Geschäft |
Beschreibung |
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Seit Langem stillgelegte Produktionsverfahren führten in der Vergangenheit zu einer Kontamination des Untergrunds. Die behördlichen Auflagen für den Umgang mit Untergrundkontaminationen haben sich seitdem verschärft und werden weiter verschärft. |
Unsere Policies im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung (E2-1)
EHS-Policy |
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---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
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Kennung E2-R-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
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Bodenverschmutzung |
Inhalt |
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Die konzernweite EHS-Policy (Environment, Health and Safety) bildet die Grundlage unseres betrieblichen Umweltmanagements. In ihr formulieren wir unsere Verantwortung, die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen negativen Umweltauswirkungen zu minimieren und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Kunden und Auftragnehmer Sorge zu tragen. Sie konkretisiert unsere Selbstverpflichtung, so zu arbeiten, dass wir Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Sicherheit, einschließlich Umweltver-schmutzung, reduzieren oder beseitigen. Die EHS-Policy wird kontinuierlich überwacht und ist Bestandteil unseres EHS-Managementsystems. Wir sind ISO-14001-zertifiziert. Die Einhaltung der Vorgaben der ISO 14001 wird jährlich im Rahmen von externen Überwachungs- und/oder Rezertifizierungsaudits überprüft. |
Anwendungsbereich |
|
Die Policy gilt konzernweit für unsere eigene Geschäftstätigkeit sowie für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. |
Verantwortlichkeit |
|
Vorsitzende der Geschäftsleitung |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Die Policy basiert auf den Grundsätzen des UN Global Compact und der Responsible Care® Global Charter und berücksichtigt die ISO-Normen 14001 und 45001. |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen unserer Mitarbeitenden und Kunden. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet und öffentlich auf unserer Website verfügbar. |
Management of Contamination at Sites |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennung E2-R-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Bodenverschmutzung |
Inhalt |
|
Die Policy gibt vor, wie wir unterirdische Kontaminationen bewerten und behandeln. Ziel ist es, Risiken im Zusammenhang mit dem Untergrund (Boden und Grundwasser) systematisch zu identifizieren, zu steuern und zu melden. Zu diesem Zweck berichten die Tochtergesellschaften ihre Prozesse an die Einheit Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance (SQ) in Bezug auf:
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Anwendungsbereich |
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Die Policy gilt für alle Standorte weltweit. |
Verantwortlichkeit |
|
Standortleitung oder qualifizierte, verantwortliche Mitarbeitende |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet verfügbar. |
Spillage control of hazardous substances |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennung E2-R-01 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Bodenverschmutzung |
Inhalt |
|
Die Policy gibt einen globalen Rahmen für die Lagerung, den Transfer und die Handhabung von Gefahrstoffen vor. Sie gibt Hinweise, auf welche Weise Einrichtungen und technische Anlagen konzipiert, gebaut, betrieben und gewartet werden müssen, damit potenziell umweltschädliche Stoffe nicht in die Umwelt gelangen. Die Überwachung stellen wir über unser EHS-Auditsystem sicher, siehe Policy "Corporate EHS Audit Process". |
Anwendungsbereich |
|
Die Policy gilt für alle Einheiten des Konzerns, in denen Gefahrstoffe abgeladen, gelagert, umgeschlagen und gehandhabt werden. |
Verantwortlichkeit |
|
Standortleitung und qualifizierte, verantwortliche Mitarbeitende |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern über unser Intranet verfügbar. |
Die Policies im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung werden regelmäßig überwacht und aktualisiert.
Wir nutzen unsere EHS-Policy, um Ziele, Programme und Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sowohl auf Gruppen- als auch auf Standortebene zu definieren. In diesem Zusammenhang ist es unser Bestreben, neue Kontaminationen an all unseren Standorten zu verhindern, indem wir uns strikt an bestehende Vorschriften halten und Unfälle sowie Vorfälle reduzieren und überwachen. Zu diesem Zweck haben wir die Richtlinie Spillage Control of Hazardous Substances als global harmonisierten Ansatz implementiert. Wie in unserer Richtlinie Management of Contamination at Sites dargelegt, mildern wir negative Auswirkungen, die mit bestehender Untergrundkontamination auch aus historischen Aktivitäten verbunden sind, durch Sanierung, indem wir den Untergrund sichern und/oder bestehende unterirdische Kontaminationen dekontaminieren. Dadurch reduzieren wir Risiken für potenziell betroffene Parteien in der Umgebung dieser Standorte. Wenn es um die Exposition von Menschen sowie von Grund- und Oberflächen-wasser gegenüber gefährlichen Stoffen geht, handeln wir nach dem ALARP-Prinzip: so niedrig wie vernünftigerweise möglich.
Unsere Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung (E2-2)
Die Standorte in Darmstadt und Gernsheim (Deutschland) sowie Norwood (USA) sind aufgrund historischer und eingestellter Produktionsprozesse von Untergrundkontamination betroffen. Sie stehen nun im Mittelpunkt unserer laufenden Maßnahmen. Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit den Umweltbehörden zu aktuellen Themen, dessen Häufigkeit sich an den aktuellen Erkenntnissen und Maßnahmen orientiert.
Standort Darmstadt
Am Standort Darmstadt führte die über 100-jährige industrielle Nutzung, einschließlich der Schäden im Zweiten Weltkrieg, zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Daher wird am Standort Darmstadt das Grundwasser kontinuierlich flächendeckend durch 32 Sanierungs- und Prozesswasserbrunnen gefasst und damit die Ausbreitung der Grundwasserkontamination verhindert. Durch die Aufbereitung des entnommenen Wassers entfernen wir die Schadstoffe vor der Einleitung in das Oberflächenwasser. Die Einhaltung der Grenzwerte wird überwacht. Zudem vermeiden wir potenziell schädliche Umwelteinwirkungen durch Bodenverunreinigungen am Standort, indem wir umfassende Oberflächenversiegelungen in relevanten Bereichen durchführen. Im Rahmen unserer lokalen Grundwassersanierungsmaßnahmen findet ein regelmäßiger Austausch mit der Bodenschutzbehörde zu aktuellen Themen statt, dessen Häufigkeit sich an den aktuellen Erkenntnissen und Maßnahmen orientiert. Diese Maßnahmen werden fortgeführt bis neue Anforderungen eine Anpassung erfordern.
Standort Gernsheim
Die Oberfläche des Gernsheimer Geländes wurde durch die Aufschüttung mit Boden, Bauschutt und Hexachlorcyclohexan (HCH), das als Nebenprodukt der früheren Lindan-Produktion entstand und damals ein zugelassener Baustoff war, angehoben. Zu dieser Zeit, zwischen 1954 und 1972, war diese Aufschüttung von den Behörden zugelassen. Inzwischen sind HCH-Rückstände als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften eingestuft.
Um den Kontakt des Grundwassers mit den HCH-Rückständen zu verhindern, senken wir am Standort Gernsheim den Grundwasserspiegel durch Wasserentnahme über zehn Sanierungs- und Prozesswasserbrunnen. Das Wasser aus den Brunnen wird in einer speziellen Aufbereitungsanlage gereinigt. Darüber hinaus wird das Grundwasser an 64 Messstellen mit einem amtlich koordinierten Qualitätsüberwachungssystem überwacht. Die so gewonnenen Daten werten wir systematisch aus und übermitteln sie in jährlichen Berichten an die zuständige Umweltbehörde. Bei Hinweisen auf mögliche schädliche Umweltauswirkungen ergreifen wir die notwendigen Maßnahmen. Um möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch Bodenverunreinigungen vorzubeugen, führten wir am Gernsheimer Standort ebenfalls eine umfassende Oberflächenversiegelung in den relevanten Bereichen durch. Darüber hinaus stehen wir mit den Bodenschutzbehörden in Kontakt, zum Beispiel bei technischen Fragen und/oder der Entwicklung (Feinabstimmung) des aktuellen Wassermanagements, zum Beispiel, wenn sich der Grundwasserspiegel aufgrund von Änderungen der Niederschlagsmengen ändert. Diese Maßnahmen werden fortgeführt bis neue Anforderungen eine Anpassung erfordern.
Standort Norwood
Unser Standort der EMD Millipore Corporation in Norwood wurde seit den späten 1940er-Jahren für die industrielle Herstellung, Lagerung und den Vertrieb von organischen und anorganischen Chemikalien genutzt. Frühere Eigentümer des Geländes füllten eine Vertiefung im südlichen Teil des Standortes mit Erde, Bauschutt und Chemieabfallbehältern auf.
Zu unseren wichtigsten Maßnahmen gehört die Einkapselung der Abfälle in der Vertiefung und das Auffangen des kontaminierten Grundwassers, das von dem Standort abfließt, um die Exposition von Mensch und Umwelt durch die standortspezifischen Kontaminanten (SSK) zu verhindern. Darüber hinaus decken wir diesen Bereich fachgerecht ab und minimieren oder beseitigen so die Freisetzung von SSKs aus den Abfällen. Zudem nutzen wir das Verfahren der In-situ-chemischen Oxidation (ISCO), um dennoch freigesetzte Schadstoffe in der Umgebung abzubauen. Diese Maßnahmen werden fortgeführt bis neue Anforderungen eine Anpassung erfordern.
Überwachung unserer Maßnahmen
Unsere Ambition ist es, an all unseren Standorten schädliche Auswirkungen durch bestehende Boden- und Grundwasserkontaminationen abzumildern und zu verhindern, indem wir die Kontamination sanieren und die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen einhalten. Dies erfolgt stets im Einklang mit den örtlichen Vorschriften und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Die Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken im Zusammenhang mit Boden- und Grundwasserkontaminationen systematisch zu ermitteln, zu bewältigen und zu melden. Mit Überwachungsprogrammen überprüfen wir die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahmen an jedem Standort. Diese Überwachungsprogramme sind von den lokalen Behörden gefordert und in der jeweiligen behördlichen Genehmigung festgelegt. Alle Maßnahmen werden von unseren qualifizierten Expertinnen und Experten vor Ort überwacht und die Fortschritte sowie Ergebnisse der Behörde in Jahresberichten mitgeteilt.
Betroffene Stakeholder sind zum Beispiel EHS-Mitarbeitende, Mitarbeitende vor Ort und die Projektleitung. Darüber hinaus zählen wir auch Aktionäre zu unseren Stakeholdern. Für unsere Maßnahmen haben wir keinen Zeithorizont festgelegt, da es sich um fortlaufende Maßnahmen handelt.
Emissionen in die Luft, ins Wasser und ins Erdreich zu verhindern und zu überwachen, ist für uns mit erheblichen Ausgaben verbunden. Auch die ordnungsgemäße Abfallentsorgung verursacht hohe Kosten. Zudem bilden wir Rückstellungen für Grundwasser- und Bodensanierungen. So stellen wir sicher, dass wir alle notwendigen Maßnahmen durchführen können. Unsere Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betrugen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 158 Mio. €. Davon entfielen 96,6 % auf die Merck KGaA. Für den nächsten Berichtszeitraum erwarten wir keine signifikante Veränderung. Weitere Details finden sich im Konzernanhang unter (27) „Sonstige Rückstellungen“.
Im Jahr 2024 ordneten wir den Maßnahmen bezogen auf Bodenverschmutzung 9 Mio. € betriebliche Aufwendungen (OpEx) zu, die in den jeweiligen Zeilen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, und keine Investitionsausgaben (CapEx). Für 2025 planen wir 10 Mio. € OpEx und kein CapEx bereitzustellen.
Unsere Ziele im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung (E2-3)
Unsere Ambition ist die systematische Ermittlung, Bewältigung und Meldung von Risiken im Zusammenhang mit Boden- und Grundwasserkontaminationen. Darüber hinaus haben wir keine Ziele im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung festgelegt. Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen finden sich unter E2-2 „Unsere Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung“.
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen (E2 SBM-3)
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wir Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen. Unsere Angaben beziehen sich auf die folgende wesentliche Auswirkung und das folgende wesentliche Risiko:
Besorgniserregende Stoffe/Besonders besorgniserregende Stoffe |
||
---|---|---|
Kennung |
|
E2-NI-02 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
|
Potenzielle negative Auswirkung |
Zeithorizont |
|
Mittelfristig |
Wertschöpfungsstufe |
|
Vorgelagert |
Beschreibung |
|
Viele unserer chemischen Produkte haben inhärent gefährliche Eigenschaften. Die wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen sind auf Ebene der Lieferanten zu finden. Wir gehen davon aus, dass wir in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ein Potenzial für negative Auswirkungen haben. Dies gilt für alle drei Unternehmensbereiche. |
Besorgniserregende Stoffe/Besonders besorgniserregende Stoffe |
||
---|---|---|
Kennung |
|
E2-R-02 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen |
|
Risiko |
Zeithorizont |
|
Langfristig |
Wertschöpfungsstufe |
|
Vorgelagert; eigenes Geschäft |
Beschreibung |
|
Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe unterliegen zunehmend strengeren Vorschriften, die ein Risiko für unsere Geschäftsfähigkeit sein können und einen Anstieg der Kosten verursachen können. Insbesondere die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (Chemical Strategy for Sustainability, CSS) beschreibt regulatorische Maßnahmen für den Übergang zu einer schadstofffreien Umwelt, die darauf abzielen, die Verwendung von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen auf essentielle Verwendungszwecke zu beschränken. Der Ersatz potenziell verbotener/eingeschränkter Chemikalien durch sichere und nachhaltige Chemikalien ist notwendig und kostspielig. Zusätzliche Kosten können auch im Fall erhöhter Anforderungen an den Arbeitsschutz und den Umweltschutz entstehen. |
Unsere Policies im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen (E2-1)
M-SPOT – Merck Sustainable Portfolio Transformation |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennungen E2-NI-02; E2-R-02 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
Inhalt |
|
Wir führen ein Portfolio Sustainability Assessment (M-SPOT Merck Sustainable Portfolio Transformation, PSA) gemäß dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) durch. Diese Methodik soll die Nachhaltigkeit unserer Produkte in Bezug auf mehrere Aspekte bewerten, unter anderem chemischen Risiken und regulatorischen Trends. Diese Bewertungen berücksichtigen Kriterien für besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern, SoC) und besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in einem risikobasierten Ansatz. Sie beleuchten auch zukünftige regulatorische Trends, um Geschäftsrisiken zu berücksichtigen, die sich aus zukünftigen Verboten und Einschränkungen ergeben können. Gemäß unserer M-SPOT Policy muss ein identifiziertes chemisches Risiko, das dazu führt, dass Kunden möglicherweise das Produkt nicht sicher handhaben können, so schnell wie möglich verringert werden. Unsere Produkte werden ausschließlich an industrielle und professionelle Anwender verkauft, die in der Regel gut geschult sind und alle erforderlichen Informationen für den sicheren Umgang mit unseren Produkten erhalten, beispielsweise durch unsere Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder weitere digitale Lösungen. Aus diesem Grund halten wir einen risikobasierten Ansatz, wie er auch in unserer PSA-Methodik verwendet wird, für geeignet, um potenzielle Auswirkungen zu bewältigen. Wenn bei der Bewertung des chemischen Risikos oder der regulatorischen Trends ein Risiko festgestellt würde, würde das Produkt eine negative Bewertung erhalten. |
Anwendungsbereich |
|
Die Policy gilt für alle drei Unternehmensbereiche. Im Rahmen der PSA-Methode vergleichen wir unsere Produkte mit den relevantesten Wettbewerbsprodukten auf globaler Ebene (Regionalisierung wäre eine Ausnahme) entlang der gesamten Wertschöpfungskette und in verschiedenen Dimensionen wie Wasserverbrauch, Emissionen oder Verpackung. Stakeholder sind Kunden und beispielsweise auch Investoren, die daran interessiert sind, Risiken zu reduzieren, die mit einem nicht nachhaltigen Portfolio verbunden sind. Interne Stakeholder umfassen unsere Unternehmensbereiche und die Einheit Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance (SQ). |
Verantwortlichkeit |
|
Management der einzelnen Unternehmensbereiche und Head of SQ. |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Unsere Policy berücksichtigt das World Business Council for Sustainable Development und das Chemical Industry Methodology for Portfolio Sustainability Assessments (PSA) vom 26. Oktober 2018. |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Interne Stakeholder trugen in Besprechungen und Überprüfungszyklen aktiv zur Entwicklung der Policy bei. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet verfügbar. |
Umbrella – Sustainability in R&D |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennungen E2-NI-02; E2-R-02 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
Inhalt |
|
Die Policy ist relevant für die Entwicklung neuer Produkte und die Steuerung des Forschungs- und Entwicklungsportfolios (F&E): Für jedes F&E-Projekt muss regelmäßig eine sektorspezifische Nachhaltigkeits-Scorecard ausgefüllt und aktualisiert werden. Die Scorecards basieren auf dem Design for Sustainability (DfS)-Rahmenwerk, das in den Unternehmensbereichen als DfS Life Science, DfS Healthcare und Sustainability in R&D Electronics (SURE) umgesetzt wird. Die Scorecards sollen einen ganzheitlichen Ansatz bei der Gestaltung von Produkten und Prozessen gewährleisten, der darauf abzielt, das Wohlergehen von Mensch und Umwelt über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu berücksichtigen. Die Fragen in den Scorecards sind fünf zentralen Nachhaltigkeitskriterien zugeordnet, die sich an unserer allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren: Besorgnis erregende Stoffe, Emissionen, Wasser, Abfall sowie menschlicher Fortschritt. Kontrollen zur Vermeidung kritischer Stoffe und zum Ersatz durch sicherere Alternativen sind Teil der Umbrella-Implementierungen in den Unternehmensbereichen. |
Anwendungsbereich |
|
Alle aktiven F&E-Projekte, die ein neues Produkt hervorbringen und im Jahr 2023 oder später gestartet wurden, fallen in den Geltungsbereich der Policy. Ziel ist es, eine Abschlussquote von mindestens 95 % der Anzahl der in den Geltungsbereich fallenden Projekte zu erreichen. Die Bewertung erfolgt ganzheitlich entlang der gesamten Wertschöpfungskette und berücksichtigt die Auswirkungen auf vorgelagerte, eigene und nachgelagerte Aktivitäten. Stakeholder sind Kunden und auch Investoren, die ein Interesse an der Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit einem nicht nachhaltigen Portfolio haben. Interne Stakeholder sind F&E-Abteilungen unserer Unternehmensbereiche und die Abteilung SQ. |
Verantwortlichkeit |
|
Management der einzelnen Unternehmensbereiche und Head of SQ |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Interne Stakeholder trugen in Abstimmungsrunden aktiv zur Entwicklung der Policy bei. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet verfügbar. |
Occupational Health and Safety Protection Concepts for Handling Hazardous Substances |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennungen E2-NI-02; E2-R-02 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
Inhalt |
|
Die Policy beschreibt unseren konzernweiten Prozess zur Identifizierung persönlicher und umweltbezogener Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Sie umfasst Schutzkonzepte, bei denen es sich um technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen zur Verringerung der Exposition am Arbeitsplatz, der Freisetzung in die Umwelt und des Produktverlusts handeln kann. Gefährliche Stoffe können nur in solchen Anlagen gehandhabt werden, die den Schutzgrad bieten, der dem Arbeitsplatzgrenzwert und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Stoffs entspricht. Bei der Auswahl von Schutzkonzepten wenden wir die Hierarchie der folgenden Kontrollen an: Substitution, Technik, Organisation und Personal (S-T-O-P). Um einen erfolgreichen Schutz der Arbeitnehmenden und des Arbeitsumfelds zu erreichen, müssen wir oft mehrere Kontrollmaßnahmen kombinieren. |
Anwendungsbereich |
|
Diese Policy gilt konzernweit für alle neuen Projekte oder Anlagen und Projekte, die die Sanierung bestehender Anlagen oder Einrichtungen betreffen. Dies gilt auch dann, wenn der genutzte Standort nicht Eigentum unserer Gruppe ist. |
Verantwortlichkeit |
|
Managing Director oder Standortleitung |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Wir orientieren uns an dem STOP-Prinzip, das zum Beispiel in der deutschen Norm TRGS 500 der Gefahrenstoffverordnung beschrieben ist und einen Standardansatz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden darstellt. Die Bewertung von Substitutionsmöglichkeiten, die wir anwenden, formuliert unter anderem die Norm TRGS 600 und ist zudem durch Art. 6 (1) der deutschen Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben. Auf EU-Ebene legt die Richtlinie 98/24/EG des Rats vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit in Art. 6 (2) fest, dass die Substitution unter den verschiedenen Maßnahmen, die zum Schutz der Arbeitskräfte ergriffen werden können, die höchste Priorität hat. |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet verfügbar. |
EHS Fire protection |
||
---|---|---|
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen |
|
Kennungen E2-NI-02; E2-R-02 |
Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt |
|
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
Inhalt |
|
Diese Policy beschreibt die Mindestanforderungen an Brandschutzsysteme an unseren Standorten. Sie umfasst Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung und technische Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um den Fluss von Löschwasser aus Bereichen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt oder gelagert werden, oder den Fluss von brennbaren/ |
Anwendungsbereich |
|
Die Policy gilt konzernweit an allen Standorten. Die beschriebenen Anforderungen setzen wir in unseren regulären Büro-, Labor-, Versorgungs, Produktions- und Lagerräumen sowie in den allgemein genutzten Bereichen um. |
Verantwortlichkeit |
|
Managing Director oder Standortleitung |
Standards/Initiativen Dritter |
|
Keine |
Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern |
|
Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder. |
Verfügbarkeit |
|
Die Policy ist intern im Intranet verfügbar. |
Die Policies im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen werden regelmäßig überwacht und aktualisiert.
Es gibt keine spezifischen Policies, die sich ausdrücklich mit den schädlichen Auswirkungen von besorgniserregenden Stoffen (Substances of Concern, SoC) und besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) befassen. Allerdings verringert jede EHS-bezogene Policy, die zur Minderung der Auswirkungen gefährlicher Stoffe in unseren Betrieben in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingesetzt wird, ebenso die negativen Auswirkungen von Untergruppen gefährlicher Stoffe, zum Beispiel von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen. Im Rahmen unserer EHS-Policy definieren wir sowohl auf Konzern- als auch auf Standortebene Ziele, Programme und Kennzahlen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit. Damit wollen wir Verletzungen und Unfälle sowie das Abfallaufkommen kontinuierlich überwachen und reduzieren. Unser Ziel ist es, über die Einhaltung der EHS-Vorschriften hinauszugehen, indem wir ihr Verbesserungspotenzial ständig überprüfen. Wir ergreifen Maßnahmen zur Risikominimierung und Schadensverhütung, um negative Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Sicherheit zu verhindern und die Kontinuität unserer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten (siehe „Sustainable Water Management – Wastewater“ und „Spillage Control of Hazardous Substances“ im Abschnitt „Wasserverschmutzung“).
Die Policy Occupational Health and Safety Protection Concepts for Handling Hazardous Substances beschreibt die Durchführung einer stoffbezogenen Substitutionsprüfung für alternative Stoffe oder Verfahren zum Schutz der Mitarbeitenden vor gesundheitsgefährdenden Stoffen. Die Substitution ist die erste Komponente des STOP-Prinzips der EHS-Schutzmaßnahmen. Neben der Substitution eines gefährlichen Stoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff umfasst die Substitution auch die Überprüfung von Prozessaktivitäten, um festzustellen, ob Geräte oder Aktivitäten durch weniger gefährliche Geräte oder Aktivitäten ersetzt werden können. Beispiele hierfür sind: ein Hand-Siebprozess, der durch einen Prozess basierend auf mechanischen Geräten ersetzt wird, die Integration eines Online-Analysetests anstelle einer Probenentnahme mit anschließendem Labortest oder der Ersatz einer Umfüllung durch einen direkten, geschlossenen Transfer. Jeder unserer Betriebe, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss eine Substitutionsprüfung durchführen und dokumentieren, bevor er technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen anwendet.
Mithilfe von unseren M-SPOT und Umbrella-Programmen identifizieren wir Produkte, die SoC/SVHC enthalten, und streben an, deren Verwendung in verbesserten und neuen Produkten zu vermeiden. Weitere Informationen zu unseren M-SPOT und Umbrella-Programmen finden sich unter „Unsere Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen“.
Unsere Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen (E2-2)
Mit Produktbewertungen die Transparenz erhöhen
Wir führen eine Portfolio-Nachhaltigkeitsbewertung (M-SPOT Merck Sustainable Portfolio Transformation, PSA) durch. Diese Methodik soll dazu beitragen, die Transparenz unserer Produkte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen. Wir erarbeiten derzeit eine entsprechende Baseline, und überwachen den Fortschritt des Prozesses zentral in einem definierten Governance-Setup, das auch Qualitätsprüfungen der Produktbewertungen einschließt. Zum Ende des Berichtjahrs 2024, wurden Produkte bewertet, die zusammen mehr als 35 % des produktbezogenen Umsatzes ausmachen. Für das Berichtsjahr 2025 planen wir, Produkte zu bewerten, die circa 80 % des produktbezogenen Umsatzes der Unternehmensbereiche Electronics und Healthcare ausmachen. Wegen des umfangreichen Produktsortiments im Unternehmensbereich Life Science, haben wir uns verpflichtet, das 80-%-Ziel für Life Science bis Ende 2029 zu erreichen. Basierend auf den Ergebnissen wollen wir 2025 damit beginnen, Maßnahmen zu definieren. Anfang 2026 sollen die Umsetzung dieser Maßnahmen starten und erste SMARTe-Ziele für die Portfoliotransformation festgelegt werden. Derzeit sind unsere Unternehmensbereiche die Hauptstakeholder. Unsere Maßnahmen erstrecken sich nicht auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette.
Nachhaltigkeit in Forschung und Entwicklung integrieren
Für die Entwicklung neuer Produkte und die Steuerung des Portfolios im Bereich F&E führten wir Umbrella ein: Für jedes F&E-Projekt muss regelmäßig eine sektorspezifische Nachhaltigkeits-Scorecard ausgefüllt und aktualisiert werden. Ende 2024 waren mehr als 95 % aller relevanten F&E-Projekte im gesamten Unternehmen durch eine Nachhaltigkeits-Scorecard abgedeckt, die durch die Maßnahme Umbrella definiert wurde.
Für den Zeitraum 2025–2027 planen wir, konkrete Verbesserungsziele für die Steuerung des F&E-Portfolios festzulegen, indem wir Projekte mit positiven ökonomischen und ökologischen Perspektiven in den Fokus nehmen. Wir gehen davon aus, dass wir dies in dem gesetzten Zeitrahmen umsetzen werden. Unsere Maßnahmen sollen einerseits zu einer guten Datengrundlage für die Portfoliosteuerung beitragen und uns andererseits helfen, sukzessive ein nachhaltigeres Produkt- und F&E-Portfolio aufzubauen. Alle Unternehmensbereiche verfügen über Scorecards und haben sie in ihren Projektmanagementprozess integriert. Dies soll zu einem nachhaltigeren Produktportfolio neuer Produkte beitragen. Unsere Maßnahmen sind weltweit für alle Unternehmensbereiche anwendbar.
Im Jahr 2024 ordneten wir den Maßnahmen M-SPOT und Umbrella keine signifikanten betrieblichen Aufwendungen (OpEx) oder Investitionsausgaben (CapEx) zu. Für 2025 planen wir ebenfalls kein signifikantes OpEx oder CapEx bereitzustellen.
Unsere Ziele im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen (E2-3)
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine expliziten Unternehmensziele in Bezug auf SoC und SVHC definiert.
Unsere Kennzahlen im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen (E2-5)
Besorgniserregende Stoffe
In der folgenden Tabelle berichten wir die Mengen an besorgniserregenden Stoffen, die Mengen an besonders besorgniserregenden Stoffen sind in den Angaben nicht enthalten.
in t |
|
|
|
2024 |
||||||||||||
Art der Gefahrenklasse |
|
Gefahrenklasse (Kategorie) |
|
Gesamtmengen, die während der Produktion erzeugt oder verwendet oder beschafft werden |
|
Gesamtmengen, die die Anlagen des Unterneh-mens als Produkte oder Teil von Produkten und Dienstleis-tungen verlassen |
|
Verlassen Anlagen als Produkte |
|
Verlassen Anlagen als Teil von Produkten |
|
Verlassen Anlagen als Dienstleistungen |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Umweltgefahren |
|
Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||
|
Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||
|
Chronisch gewässergefährdend (Kategorien 1 bis 4) |
|
8.016,1 |
|
6.273,4 |
|
2.194,4 |
|
4.079,0 |
|
– |
|||||
|
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||
Gesundheitsgefahren |
|
Karzinogenität |
|
8.916,0 |
|
7.538,2 |
|
1.633,7 |
|
5.904,6 |
|
– |
||||
|
Keimzell-Mutagenität (Kategorien 1 und 2) |
|
1.244,7 |
|
960,5 |
|
444,1 |
|
516,4 |
|
– |
|||||
|
Reproduktionstoxizität |
|
6.920,1 |
|
6.089,4 |
|
1.242,8 |
|
4.846,6 |
|
– |
|||||
|
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||
|
Sensibilisierung der Atemwege und der Haut (Kategorie 1) |
|
1.406,1 |
|
1.263,6 |
|
831,3 |
|
432,2 |
|
– |
|||||
|
Spezifisch zielorgantoxisch – einmalige Exposition |
|
11.003,4 |
|
7.938,7 |
|
7.325,2 |
|
613,5 |
|
– |
|||||
|
Spezifisch zielorgantoxisch – wiederholte Exposition |
|
7.321,6 |
|
6.353,5 |
|
1.305,6 |
|
5.047,9 |
|
– |
|||||
Sonstige Gefahren |
|
Die Ozonschicht schädigend |
|
1,4 |
|
1,1 |
|
1,1 |
|
0,02 |
|
– |
||||
|
Negative Auswirkungen auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Produkt, in dem es vorhanden ist, im Sinne der einschlägigen produktspezifischen Ökodesignanforderungen der Union |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Gesamtmenge pro Pfad1 |
|
33.415,2 |
|
26.732,3 |
|
12.439,2 |
|
14.293,1 |
|
– |
||||
|
Besonders besorgniserregende Stoffe
In der folgenden Tabelle berichten wir die Mengen an besonders besorgniserregenden Stoffen.
in t |
|
|
|
2024 |
||||||||||||
Art der Gefahrenklasse |
|
Gefahrenklasse (Kategorie) |
|
Gesamtmengen, die während der Produktion erzeugt oder verwendet oder beschafft werden |
|
Gesamtmengen, die die Anlagen des Unterneh-mens als Produkte oder Teil von Produkten und Dienstleis-tungen verlassen |
|
Verlassen Anlagen als Produkte |
|
Verlassen Anlagen als Teil von Produkten |
|
Verlassen Anlagen als Dienstleistungen |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Umweltgefahren |
|
Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften |
|
0,8 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||
|
Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften |
|
1,8 |
|
1,0 |
|
0,2 |
|
0,7 |
|
– |
|||||
|
Chronisch gewässergefährdend (Kategorien 1 bis 4) |
|
114,2 |
|
81,5 |
|
36,7 |
|
44,8 |
|
– |
|||||
|
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt |
|
381,5 |
|
175,5 |
|
64,4 |
|
111,1 |
|
– |
|||||
Gesundheitsgefahren |
|
Karzinogenität |
|
184,0 |
|
121,8 |
|
55,2 |
|
66,6 |
|
– |
||||
|
Keimzell-Mutagenität |
|
55,0 |
|
32,2 |
|
28,7 |
|
3,5 |
|
– |
|||||
|
Reproduktionstoxizität |
|
7.939,4 |
|
5.904,7 |
|
2.521,5 |
|
3.383,2 |
|
– |
|||||
|
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit |
|
6,7 |
|
4,4 |
|
3,9 |
|
0,6 |
|
– |
|||||
|
Sensibilisierung der Atemwege und der Haut (Kategorie 1) |
|
100,8 |
|
78,5 |
|
32,6 |
|
45,9 |
|
– |
|||||
|
Spezifisch zielorgantoxisch – einmalige Exposition |
|
1,1 |
|
1,3 |
|
1,3 |
|
0,01 |
|
– |
|||||
|
Spezifisch zielorgantoxisch – wiederholte Exposition |
|
58,2 |
|
42,2 |
|
37,3 |
|
4,9 |
|
– |
|||||
Sonstige Gefahren |
|
Die Ozonschicht schädigend |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||
|
Negative Auswirkungen auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Produkt, in dem es vorhanden ist, im Sinne der einschlägigen produktspezifischen Ökodesignanforderungen der Union |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Gesamtvolumen pro Pfad1 |
|
8.492,6 |
|
6.194,9 |
|
2.623,8 |
|
3.571,1 |
|
– |
||||
|
Wir verwenden die folgenden Kennzahlen, um die Mengen an SoC und SVHC in Tonnen zu berechnen.
Stoffe, die als SoC/SVHC gelten: Die gehandhabten Stoffe, die als SoC/SVHC gelten, identifizierten wir auf Grundlage der im Juli 2024 aktualisierten Liste eines führenden Anbieters von Inhalten zur Einhaltung der Vorschriften für kommerzielle Chemikalien für Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP). Zusätzlich gehandhabte Stoffe, die Gruppeneinträgen mit harmonisierten Klassifizierungen zugeordnet sind, wurden identifiziert und der Liste hinzugefügt. Änderungen der harmonisierten Einstufung oder neu identifizierte besonders besorgniserregende Stoffe in der zweiten Jahreshälfte wollen wir für das Berichtsjahr 2025 berücksichtigen.
Verarbeitete Materialien, die aus SoC/SVHC bestehen oder diese enthalten: Alle Materialien, die in unseren eigenen Betrieben gehandhabt werden (erzeugte/beschaffte, einschließlich verwendeter Materialien) und gemäß dem ERP-System identifizierte SoC/SVHC enthalten oder daraus bestehen, werden gemeinsam mit ihrer Zusammensetzung erfasst. Materialien, die Stoffe enthalten, für die die harmonisierte Einstufung nicht gültig ist, zum Beispiel wegen Partikelgrößenbeschränkungen, werden von der weiteren Analyse ausgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Liste der Identifikatoren 2024 vollständig und korrekt ist und, dass die relevanten Materialien im ERP-System auf dem neuesten Stand sind.
Erzeugte/Beschaffte Mengen (einschließlich verwendeter Mengen) und Mengen, die die Einrichtungen als Produkte, Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlassen: Die Mengen einzelner SoC/SVHC in allen identifizierten relevanten Materialien, die erzeugt oder beschafft werden oder die Einrichtungen als Produkte (Stoffe), Teil von Produkten (Gemische oder Artikel) oder als Dienstleistungen (Stoffe, Gemische und Artikel, die speziell für Dienstleistungen gebucht werden) verlassen, werden auf Grundlage der relevanten Informationen zur Zusammensetzung und pro Stoff, der den jeweiligen Gefahrenklassen zugeordnet ist, berechnet. Konzerninterne Verkäufe sind ausgeschlossen. Die Gesamtmengen der erzeugten oder beschafften SoC/SVHC und die Gesamtmengen pro Gefahrenklasse werden für die Berichterstattung über SVHC und andere SoC berechnet. Unsere Annahmen entsprechen denen, die im Abschnitt „Verarbeitete Materialien, die aus SoC/SVHC bestehen oder diese enthalten“ beschrieben sind. Die erzeugten Stoffe definierten wir als hergestellt im Sinne der REACH-Verordnung und der Leitlinien der EU. Dies umfasst isolierte Zwischenprodukte und schließt die Aufreinigung von Stoffen aus. Die verwendeten Stoffe wurden entweder erzeugt oder für die weitere Verwendung beschafft. Die für SoC berichteten Informationen schließen SVHC aus, da diese in einer separaten Tabelle aufgeführt sind.
Die Erhebung von Kennzahlen, die sich auf besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe beziehen, wurde nicht gesondert von einer externen Stelle validiert.