Der Aufsichtsrat nahm auch im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung der Merck KGaA und seiner Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahr. Insbesondere überwachte der Aufsichtsrat die Arbeit der Geschäftsleitung sorgfältig und regelmäßig.
Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung
Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung war durch einen intensiven und vertrauensvollen Austausch gekennzeichnet. Die Geschäftsleitung erstattete dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 regelmäßig schriftlich und mündlich Bericht über die geschäftliche Entwicklung der Merck KGaA sowie des Merck-Konzerns. Zudem legte die Geschäftsleitung dem Aufsichtsrat insbesondere die Markt- und Absatzsituation des Unternehmens vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die finanzielle Lage der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften, deren Ertragsentwicklung sowie die Unternehmensplanung dar. Im Rahmen der quartalsmäßigen Berichterstattung wurden jeweils Umsatz und Ergebnis für den Merck-Konzern insgesamt und in den Gliederungen nach Geschäftsbereichen dargestellt. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Informationsaustausch mit der Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
Schwerpunktthemen der Aufsichtsratssitzungen
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2024 zu insgesamt acht Sitzungen (fünf davon in Präsenz) zusammen, von denen sechs reguläre Sitzungen und zwei ad-hoc-Sitzungen zu laufenden Projekten waren. In vier der acht Sitzungen diskutierte er ausführlich über die Berichte der Geschäftsleitung und erörterte gemeinsam mit der Geschäftsleitung die Entwicklung des Unternehmens sowie die strategischen Fragestellungen. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erstattete in diesen Sitzungen des Aufsichtsrats ausführlich Bericht über die zurückliegenden Sitzungen des Prüfungsausschusses. Weiterhin gab es im Geschäftsjahr 2024 ein Informationsangebot (in virtueller Form) an den Aufsichtsrat zum Ergebnis einer Medikamentenstudie.
In einer außerordentlichen Sitzung im Januar 2024, wurde mit der Amtsniederlegung von Wolfgang Büchele als langjähriger Vorsitzender, Michael Kleinemeier als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung am 26. April 2024 gewählt.
In der Sitzung im Februar 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat zunächst intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Jahr 2023, dem zusammengefassten Lagebericht, den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers (Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, „Deloitte“), einschließlich des Prüfungsberichts zur nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2023, sowie dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer (Deloitte) erläuterte die Prüfungsberichte einschließlich der Prüfungsschwerpunkte. Die Geschäftsleitung und der Leiter Group Financial Reporting berichteten über die Abschlüsse. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat den Bericht und die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil inklusive Qualifikationsmatrix, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. Der Aufsichtsrat verabschiedete außerdem die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung, die neben der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung auch die Wahlvorschläge für die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder umfasste. Seitens der Geschäftsleitung wurde über die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 berichtet sowie die Planung für das Geschäftsjahr 2024 in groben Zügen dargelegt.
In einer Sitzung im April 2024 kam der neu gewählte Aufsichtsrat zu einer konstituierenden Sitzung zusammen, auf der der Aufsichtsrat seinen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter und die Mitglieder des Prüfungsausschusses einschließlich dessen Vorsitzende wählte.
In der Sitzung im Mai 2024 lag ein Schwerpunkt auf dem Bericht der Geschäftsleitung zur Geschäftsentwicklung im 1. Quartal und der Prognose für das Geschäftsjahr 2024. Die Geschäftsleitung erläuterte die Entwicklung im 1. Quartal 2024 und gab einen Ausblick auf die zu erwartende geschäftliche Entwicklung im Gesamtjahr 2024. Die Beiträge der einzelnen Geschäftsbereiche zur finanziellen Entwicklung wurden ausführlich im Aufsichtsrat diskutiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildete die Vorstellung der Geschäftsbereiche Healthcare, Life Science und Electronics. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der „Employee Engagement Survey“ 2023.
In der Sitzung im Juli 2024 berichtete die Geschäftsleitung zunächst über die Geschäftsentwicklung im 2. Quartal 2024 und die damit in Verbindung stehende Erhöhung der Prognose für den Konzern. Ein weiteres Thema war die Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer (Deloitte), der mit der formellen und materiellen Prüfung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 beauftragt wurde. In der Juli-Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der „Process Solutions“-Strategie.
In der Sitzung des Aufsichtsrats im November 2024 gab die Geschäftsleitung zunächst einen Überblick über die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2024. Die Hintergründe der Geschäftsentwicklung wurden anschließend ausführlich im Aufsichtsrat diskutiert. Weitere Themenschwerpunkte waren die Unternehmensstrategie und der Bericht vom Global Leadership Summit (GLS). Im Anschluss berichtete der Leiter Group Financial Reporting über Geschäfte der Merck KGaA mit nahestehenden Personen im Sinne der §§ 111a ff. Aktiengesetz (AktG). Geschäfte, die nach § 111b Abs. 1 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, lagen nicht vor. Des Weiteren wurden die Mitglieder des Nominierungsausschusses neu gewählt. Im Vorfeld der Novembersitzung wurde der Aufsichtsrat umfangreich von internen und externen Fachleuten zur Nachhaltigkeit und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geschult.
Der Aufsichtsrat tagt zum Abschluss seiner Sitzungen regelmäßig ohne die Mitglieder der Geschäftsleitung. Zudem treffen sich die Vertreter der Arbeitnehmer vor den Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils zu einer Vorbereitungssitzung. Direkt im Anschluss an eine Sitzung des Aufsichtsrats findet eine Nachbereitung durch die Vertreter der Arbeitnehmer statt. In diesem Rahmen wird unter anderem besprochen, welche Themen auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Aufsichtsrats gesetzt werden sollen.
Jahres- und Konzernabschluss
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Merck KGaA, der Konzernabschluss des Merck-Konzerns sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Merck KGaA und den Merck-Konzern wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft.
Der Jahresabschluss der Merck KGaA wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach deutschen Prüfungsgrundsätzen versehen.
Für den nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht hat der Abschlussprüfer den im Konzerngeschäftsbericht abgedruckten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ferner hat der Abschlussprüfer die Ermittlung der Beteiligung der Merck KGaA am Ergebnis der E. Merck KG gemäß § 27 Abs. 2 der Satzung der Merck KGaA geprüft. Der Jahresabschluss der Merck KGaA, der Konzernabschluss des Merck-Konzerns, der zusammengefasste Lagebericht für die Merck KGaA und den Merck-Konzern sowie der Vorschlag der Geschäftsleitung für die Verwendung des Bilanzgewinns sind zunächst dem Prüfungsausschuss und anschließend dem Aufsichtsrat zusammen mit den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers vorgelegt worden.
Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Merck KGaA, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Bericht des Abschlussprüfers geprüft. Ebenso erfolgte die Prüfung des Konzernabschlusses des Merck-Konzerns sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Merck KGaA und den Merck-Konzern. Die Prüfungsberichte der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurden zur Kenntnis genommen. Ein besonderes Augenmerk legte der Prüfungsausschuss dabei auf die im jeweiligen Bestätigungsvermerk enthaltenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, die sich daraus ergebenden Risiken für den Abschluss sowie die beschriebene Vorgehensweise bei der Prüfung und die Schlussfolgerungen des Abschlussprüfers. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hatte der Prüfungsausschuss keine Einwände und empfahl dem Aufsichtsrat den von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss des Merck-Konzerns, den zusammengefassten Lagebericht der Merck KGaA und des Merck-Konzerns sowie den vom Abschlussprüfer gemäß § 27 Abs. 2 der Satzung der Merck KGaA vorgelegten Bericht zu billigen.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Februar 2025 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Merck KGaA, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den ihm nach § 27 Abs. 2 der Satzung der Merck KGaA vorgelegten Bericht des Abschlussprüfers gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung der Merck KGaA geprüft. Weiterhin erfolgte die Prüfung des Konzernabschlusses des Merck-Konzerns, des zusammengefassten Lageberichts für die Merck KGaA und den Merck-Konzern. Des Weiteren wurden die Prüfungsberichte der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zur Kenntnis genommen. An dieser Sitzung haben zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt wiederum die den Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der Merck KGaA und zum Konzernabschluss des Merck-Konzerns unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer teilgenommen und über ihre Prüfung berichtet. Dies gilt ebenso für die Sitzung des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage der Empfehlung des Prüfungsausschusses und seiner eigenen Überprüfung billigte der Aufsichtsrat den von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss des Merck-Konzerns und den zusammengefassten Lagebericht der Merck KGaA und des Merck-Konzerns sowie den vom Abschlussprüfer gemäß § 27 Abs. 2 der Satzung der Merck KGaA vorgelegten Bericht. Er schloss sich dem Vorschlag der Geschäftsleitung für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung an.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Corporate Governance ist für den Aufsichtsrat eine Thematik von hohem Stellenwert. Nach eigener Einschätzung gehört dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern an. Interessenkonflikte, wie durch den Deutschen Corporate Governance Kodex definiert, traten bei den Aufsichtsratsmitgliedern im vorliegenden Berichtsjahr nicht auf. Der Dialog mit den im Deutschen Corporate Governance Kodex genannten Stakeholdergruppen ist ein wichtiges Element der Meinungsbildung im Unternehmen und zum Beispiel im Rahmen von Umfragen zur Materialitätsanalyse aber auch direkten Gesprächen abgebildet. Damit zusammenhängende Anregungen seitens zum Beispiel der Investoren nimmt der Aufsichtsrat sehr ernst. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte im Geschäftsjahr 2024 rund zehn Gespräche mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen. Zu Anfang des Jahres standen Sondierungsgespräche rund um die Hauptversammlung im Mittelpunkt der Gespräche mit Herrn Dr. Büchele. Herr Kleinemeier setzte als neuer Aufsichtsratsvorsitzender die Investorengespräche fort und diskutierte im Laufe des Jahres u. a. mit JO Hambro oder der DWS Investment GmbH aufsichtsratsspezifische Themen rund um Corporate Governance. Herr Kleinemeier, ebenfalls Mitglied des Personalausschusses, erörterte dabei mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung über das Vergütungssystem auf der Hauptversammlung 2025 das Vergütungssystem der Geschäftsleitung sowie geplante Veränderungen. Im Fokus stand dabei zum einen die Erläuterung der Gewinnbeteiligung, die eine Besonderheit des Vergütungssystems bei Merck darstellt. Zum anderen wurde die Ausgestaltung der Key Performance Indicators in der langfristigen Komponente des Vergütungssystems eingehend besprochen. Darüber hinaus kamen Themen wie das virtuelle Format der Hauptversammlung oder das Thema Mandate und Nachhaltigkeitskompetenz im Aufsichtsrat zur Sprache.
Der Aufsichtsrat verfügt über einen Onboarding Prozess, um neuen Mitgliedern eine schnelle und effiziente Einarbeitung zu ermöglichen. Zuletzt wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats im Mai 2024 entsprechend geschult.
Nach ausführlicher Befassung mit Corporate-Governance-Themen haben Geschäftsleitung und Aufsichtsrat im Februar 2025 die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG beschlossen und gemeinsam abgegeben. Die Erklärung ist auf der Website der Merck KGaA (https://www.merckgroup.com/de/investors/corporate-governance/reports.html) dauerhaft zugänglich. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Merck KGaA, einschließlich der Vergütung von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat, enthält die Erklärung zur Unternehmensführung.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat der Merck KGaA verfügte im Geschäftsjahr 2024 über einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss tagt viermal pro Jahr. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich grundsätzlich mit Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung Hierzu gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Zu seinen Aufgaben gehört in diesem Zusammenhang vor allem die Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss und der dazugehörigen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsberichte. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss beurteilt insbesondere auch die Leistung des Abschlussprüfers, vor allem die des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers. Des Weiteren ist der Prüfungsausschuss auch mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst. Die diesbezügliche Zuweisung erfolgte durch den Aufsichtsrat im April 2023. Insbesondere die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Barbara Lambert weist eine hohe Expertise im Bereich Nachhaltigkeit auf und kann insoweit als Expertin benannt werden.
Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt nicht dem Prüfungsausschuss beziehungsweise Aufsichtsrat, sondern fällt in die Kompetenz der Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Frage der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Auch befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Internen Revisionssystems sowie der Compliance. Zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Wirtschaftsprüfer gibt es auch außerhalb der Sitzungen des Prüfungsausschusses einen regelmäßigen Austausch.
In der Präsenzsitzung im Februar 2024 erstatteten das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsleitung und der Leiter Group Financial Reporting Bericht über den Konzernabschluss 2023 sowie den Jahresabschluss der Merck KGaA, über die sich der Prüfungsausschuss im Folgenden intensiv austauschte. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die in der (Konzern-) Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Nachhaltigkeitsthemen eingegangen. Zudem berichtete der Abschlussprüfer (Deloitte) über die Abschlussprüfung und erläuterte Prüfungsschwerpunkte. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers wurde zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Überprüfung und dem Beschluss des dem Aufsichtsrat vorzulegenden Gewinnverwendungsvorschlags, einschließlich der Dividendenausschüttung der Merck KGaA für das Geschäftsjahr 2023 und dem Update zum Thema End-to-End-Berichterstattung – Financial Healthcheck. Der Prüfungsausschuss nahm darüber hinaus den schriftlichen Risikobericht zur Kenntnis und setzte sich mit diesem auseinander. Die Leiterin der Internen Revision stellte im Anschluss den Bericht der Internen Revision für 2023 vor. Der Compliance- und Datenschutzbericht wurde ebenfalls vorgestellt und erläutert. Des Weiteren wurden Details zu den im Geschäftsjahr 2023 genehmigten Nichtprüfungsleistungen erläutert.
In der Präsenzsitzung im Mai 2024 erfolgte nach Konstituierung des neuen Prüfungsausschusses infolge der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder auf der Hauptversammlung am 26. April 2024 der Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns zum 1. Quartal 2024, über den sich der Prüfungsausschuss anschließend intensiv austauschte. Ebenso tauschte sich der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer (Deloitte) zu Beginn der Prüfungsperiode aus. Der Wirtschaftsprüfer gab einen Überblick zur Planung für die Abschlussprüfung. Zudem wurden Status und Fortschritt der Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie („CSRD“) besprochen.
Die Präsenzsitzung des Prüfungsausschusses im Juli 2024 widmete sich dem Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns zum 2. Quartal 2024, über den die Mitglieder intensiv diskutierten. Der Abschlussprüfer (Deloitte) stellte die Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes vor. Des Weiteren gab der Wirtschaftsprüfer ein Update über die Prozessplanung für die Jahresabschlussprüfung und die geplanten Schwerpunkte. Anschließend wurde die Liste der einzelnen Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen beschlossen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Risikobericht zum 1. Halbjahr 2024 sowie der Statusbericht zum internen Kontrollsystem („IKS“), mit denen sich der Ausschuss eingehend auseinandersetzte. Zudem wurden Status und Fortschritt der CSRD-Implementierung sowie die IT-Strategie besprochen.
In der Präsenzsitzung im November 2024 erstattete der Leiter Group Financial Reporting Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns zum 3. Quartal 2024. Die Entwicklung des Umsatzes zeige eine Rückkehr zum organischen Wachstum über die gesamte Gruppe hinweg. Der Prüfungsausschuss tauschte sich über den Bericht zum 3. Quartal ausführlich aus. Im Weiteren befasste er sich mit der Richtlinie zu den außergewöhnlichen Anpassungen (EBITDA versus EBITDA pre), der Überprüfung der Vertragsbedingungen für die jährliche Abschlussprüfung und Evaluation der Abschlussprüfung sowie nicht prüfungsbezogener Aktivitäten nach ausführlicher Erläuterung durch den Leiter Group Financial Reporting. Anschließend wurden die vorläufigen Prüfungsschwerpunkte des Jahresabschlusses sowie der Zeitplan mit dem Abschlussprüfer (Deloitte) besprochen. Schließlich wurden der Bericht der Internen Revision sowie der Statusbericht Compliance- und Datenschutz vorgestellt. Weiterhin wurde ein Überblick zum Stand der Cyber Sicherheit gegeben.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss tagte nicht im Geschäftsjahr 2024.
Personalia und Weiterbildung
Bis auf die außerordentliche Sitzung im Januar 2024, die Präsenzsitzung im November 2024 sowie die beiden virtuell abgehaltenen ad-hoc-Sitzungen, war der Aufsichtsrat bei allen Sitzungen im Geschäftsjahr voll besetzt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nahmen an sämtlichen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.
Zur gezielten Weiterbildung wird dem Aufsichtsrat mindestens einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung mit internen und externen Referenten angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 fanden zwei Fortbildungsveranstaltungen statt. Eine Veranstaltung wurde am 31. Juli 2024 zum Thema „Process Solutions Strategie“ abgehalten. Der Fokus lag dabei auf viralen Gentherapien und die Strategie für ein robustes Produktionsmuster. Des Weiteren fand am 12. November 2024 eine Fortbildungsveranstaltung mit internen und externen Referenten zu den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung statt. Bei der Veranstaltung ging es sowohl um die strategische Relevanz von Sustainability, die regulatorische Dynamik und die Herausforderungen als auch um aktuelle Erkenntnisse hinsichtlich der CSRD-Umsetzung mit Blick auf die Industrie. Insbesondere wurden die für den Aufsichtsrat relevanten Aspekte und Entwicklungen im Zusammenhang mit der CSRD (zum Beispiel Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen und Schärfen der Nachhaltigkeitskompetenz, Gewährleistung der gesetzlichen Systemüberwachung und Prüfpflicht des Aufsichtsrats) in Bezug genommen und umfassend diskutiert. Auch wurde der Aufsichtsrat detailliert zum Stand der Umsetzung des Plans für den Klimawandel bei Merck informiert. Die Gesellschaft trägt gemeinhin die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen des Aufsichtsrats.
Die auf der Hauptversammlung am 26. April 2024 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder erhielten planmäßig ein Onboarding, welches von Mitarbeitern der Rechtsabteilung vorbereitet und durchgeführt wurde. Das im Geschäftsjahr 2024 abgehaltene Onboarding im Mai 2024 umfasste neben rechtlichen Aspekten auch eine Schulung zum neu eingeführten Gremienmanagementtool für Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss.
Darmstadt, im Februar 2025
Der Aufsichtsrat der Merck KGaA
Michael Kleinemeier
Vorsitzender