Operative Geschäfts­tätigkeit

(12) Forschungs- und Entwicklungskosten

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Posten umfasst die Kosten der konzerneigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, die bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehenden Aufwendungen sowie die Kosten klinischer Studien im Unternehmensbereich Healthcare (sowohl bis zur Erteilung einer Zulassung als auch nach erteilter Zulassung).

Hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten sowie zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die im Rahmen von Einlizenzierungen vereinbart werden, wird auf Anmerkung (19) „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ verwiesen.

Kostenerstattungen für Forschung und Entwicklung werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.

Der innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesene Nettoertrag aus erhaltenen und zurückgezahlten Zuschüssen und Erstattungen belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 12 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €).

Die Beendigung des Xevinapant-Programms führte zum Ansatz einer Rückstellung für Nachlaufkosten in Höhe eines hohen zweistelligen Millionen-Eurobetrags, deren Zuführung unter den Forschungs- und Entwicklungskosten im Unternehmensbereich Healthcare ausgewiesen wurde (siehe Anmerkung (7) „Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen“).

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