Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte sind integraler Bestandteil der Vergütung unserer Geschäftsleitung. Insbesondere wird die Leistung der Geschäftsleitung anhand der Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) bewertet, wie in E1-4 berichtet.
Der Long–Term Incentive Plan (LTIP) beinhaltet einen Nachhaltigkeitsfaktor, der über einen Zeitraum von drei Jahren die Leistung zur Erreichung unserer drei strategischen Nachhaltigkeitsziele („Fortschritt für Menschen schaffen“, „Nachhaltigen Geschäftserfolg gemeinsam erzielen“ und „Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren“) misst. Die variable Vergütung unserer Geschäftsleitung kann sich je nach Zielerreichung um bis zu 20,0 % nach oben oder unten anpassen. Darüber hinaus basieren die Bonus-Kriterien für die Erhöhung der Gewinnbeteiligung der Geschäftsleitung auf außergewöhnlichen Beiträgen zu unseren drei strategischen Nachhaltigkeitszielen, einschließlich Kennzahlen wie der CO2-Reduktion. Umgekehrt gelten Malus-Kriterien für eine Verringerung der Gewinnbeteiligung durch das Verfehlen der gleichen Nachhaltigkeitsziele.
Im aktuellen Berichtszeitraum war ein Prozentsatz der variablen Vergütung direkt an klimabezogene Aspekte geknüpft. Dies beinhaltete die kontinuierliche Integration von Nachhaltigkeitszielen in den LTIP für Führungskräfte, einschließlich der Geschäftsleitung. Dieses LTIP-Ziel zu Treibhausgasemissionen wurde erstmals ab dem Geschäftsjahr 2022 festgelegt. Der Schwerpunkt dieses Ziels lag auf den Scope-1- und Scope-2-Emissionen und der Bewertungszeitraum umfasste die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Im Geschäftsjahr 2023 legten wir ein neues LTIP-Ziel für den Zeitraum 2023 bis 2025 und im Geschäftsjahr 2024 ein weiteres Ziel für den Zeitraum 2024 bis 2026 fest. Jedes Ziel ist auf die absolute Reduzierung der Treibhausgasemissionen ausgerichtet, wobei die Zielwerte jährlich verschärft werden. Derzeit diskutieren wir die Zielvorschläge für den Zeitraum 2025 bis 2027. Die mögliche Auszahlung für den ersten Bewertungszeitraum für die Geschäftsleitung soll 2026 nach einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr erfolgen und auch in der weiteren Zukunft entsprechend vorgenommen werden.
Zu den klimabezogenen Aspekten, die in die Vergütung einfließen, gehören spezifische Ziele für die Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen, die zum Erreichen unserer Klimaziele bis 2030 beitragen. Diese Ziele orientieren sich an unserer Verpflichtung im Rahmen der Science Based Targets initiative (SBTi), die weltweite Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, die Umsetzung der Klimaschutzziele zu überwachen. Das Merck Sustainability Board überprüft regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele. Das Gremium wird vom Chief Sustainability Officer geleitet. Es soll sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens und die einzelnen Geschäftsstrategien aufeinander abgestimmt sind – mit dem Ziel, das Engagement für klimabezogene Leistungen zu stärken.
Dass wir klimabezogene Ziele in den Vergütungsrahmen integrieren, spiegelt unser Engagement für Nachhaltigkeit wider und hebt zudem die Verantwortung von Führungskräften für die Erreichung unserer Klimaziele hervor. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte die Höhe der klimabezogenen Vergütung der Geschäftsleitung nicht bestimmt werden, da der LTIP 2022 erst im Geschäftsjahr 2026 ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zur Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in die Anreizsysteme unserer Geschäftsleitung finden sich in unserem „Vergütungsbericht“ (ungeprüft im Rahmen der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung).