Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2)

Unser Geschäftsmodell basiert auf wissenschaftlicher Forschung und verantwortungsvollem Unternehmertum. Diese sind für uns die Schlüssel zu technologischem Fortschritt. Wir beziehen zahlreiche Rohstoffe, Verpackungsmaterialien, technische Produkte, Komponenten und Dienstleistungen aus aller Welt. Entsprechend sind wir auf die Zuverlässigkeit unserer Lieferanten und die Stabilität der Lieferketten angewiesen. Das Ziel unseres Lieferantenmanagements ist es, durch geeignete Policies, Verfahren und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Wir streben an, in der Lieferkette wie auch in der eigenen Geschäftstätigkeit ethisch verantwortungsvoll zu handeln sowie Menschenrechtsverstöße und -verletzungen zu minimieren.

Von unseren Zulieferfirmen erwarten wir das gleiche Engagement und haben dies in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Sollte es zu Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen Arbeitsnormen in der Lieferkette kommen, wenden wir speziell auf unsere Lieferanten ausgerichtete Abhilfemaßnahmen an und erwarten, dass die Abweichungen von diesen umgehend und wirksam angegangen werden.

Unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2 SBM-3)

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse stellten wir negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Arbeitskräfte insbesondere in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie Risiken fest. Bei der Bewertung und Identifizierung berücksichtigten wir die Art der Geschäftstätigkeiten, die Geschäftsbeziehungen und die geografischen Gegebenheiten. Darauf basierend gewannen wir ein Verständnis für die zugrundeliegende Wertschöpfungskette, einschließlich der zugrundeliegenden Produkte und Dienstleistungen. Diesem Ansatz folgend identifizierten wir negative Auswirkungen und Risiken in allen drei Unternehmensbereichen (Life Science, Healthcare und Electronics) als wesentlich. Unsere Angaben beziehen sich auf die folgenden wesentlichen Auswirkungen und das folgende wesentliche Risiko:

ESRS S2 SBM-3 – Vielfalt, Beschäftigung und Inklusion von Beschäftigten mit Behinderungen

Vielfalt, Beschäftigung und Inklusion von Beschäftigten mit Behinderungen

Kennung

 

S2-NI-01

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Tatsächliche negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Nicht anwendbar

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Die Missachtung von Chancengleichheit, Vielfalt, Gleichberechtigung, Integration und Nichtdiskriminierung kann zu Menschenrechtsverletzungen in unserer Wertschöpfungskette führen. In unseren vorgelagerten Arbeitsbereichen besteht die Möglichkeit, dass Frauen und Minderheiten vergleichsweise gering vertreten sind.

ESRS S2 SBM-3 – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Kennung

 

S2-NI-02

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Tatsächliche negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Nicht anwendbar

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Bergbauunternehmen stehen in einem Spannungsverhältnis: Um preislich wettbewerbsfähig zu bleiben, streben sie die Senkung von Arbeitskosten an; gleichzeitig soll ihr Personalmanagement eine langfristige Performance gewährleisten.

ESRS S2 SBM-3 – Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Kennung

 

S2-NI-03

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Potenzielle negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Mittelfristig

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Anders als bei unseren eigenen Geschäftstätigkeiten können wir entlang unserer Lieferkette oft nur indirekt Einfluss nehmen, um negative Auswirkungen zu verhindern. Dies führt zu potenziellen Menschenrechtsproblemen, die wir bei den Arbeitnehmern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nicht überwachen oder kontrollieren können.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat die Sektoren Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei als besonders anfällig für Zwangsarbeit eingestuft. Die Arbeitnehmenden sind mit der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung von Löhnen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Gewalt, Drohungen, Menschenhandel und anderen Formen der modernen Sklaverei konfrontiert. Fälle von Zwangsarbeit wurden in den Lieferketten der meisten Produkte dieser Sektoren dokumentiert.

Die Sektoren Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei weisen im Vergleich zu allen anderen Sektoren den höchsten Anteil an Kinderarbeit auf, in den Lieferketten vieler Produkte dieser Sektoren wurden Fälle von Kinderarbeit dokumentiert.

ESRS S2 SBM-3 – Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Kennung

 

S2-NI-04

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Potenzielle negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Mittelfristig

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

In unserer Lieferkette benötigen wir eine Vielzahl von Mineralien. Bei diesen Mineralien besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie durch Kinder- oder Zwangsarbeit abgebaut werden. Trotz unserer Bemühungen und Sicherheitsvorkehrungen können wir nicht vollkommen ausschließen, dass bei der Gewinnung dieser Mineralien in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette Kinder- und Zwangsarbeit vorkommen.

ESRS S2 SBM-3 – Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Angemessene Unterbringung, Wasser und sanitäre Einrichtungen, Datenschutz

Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Angemessene Unterbringung, Wasser und sanitäre Einrichtungen, Datenschutz

Kennung

 

S2-NI-05

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Tatsächliche negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Nicht anwendbar

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Aufgrund der Art unserer Geschäftstätigkeit, zum Beispiel beim Abbau von Glimmer, können mögliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit oder andere arbeitsbezogene Rechte (zum Beispiel Kinderarbeit, Zwangsarbeit) in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nicht ausgeschlossen werden. Gleichzeitig sind unsere Möglichkeiten, auf externe Organisationen einzuwirken, begrenzter als innerhalb unseres eigenen Unternehmens. Eingeschränkte Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, führen zu starken negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Das Akzeptieren oder Ignorieren solcher Verstöße würde die negativen Auswirkungen noch verstärken.

Bei der Arbeit in Bergwerken und der Unterbringung in bereitgestellten Unterkünften hat der Arbeitnehmer wenig Kontrolle über seine Privatsphäre.

Arbeits- und Zeitarbeitsfirmen sowie Datenanbieter und Beratungsunternehmen speichern, verarbeiten und übermitteln immer mehr sensible personenbezogene Daten über Mitarbeitende, Kunden und Bewerbende.

ESRS S2 SBM-3 – Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit,angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit

Sichere Beschäftigung, Arbeitszeit,angemessene Entlohnung, Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kennung

 

S2-NI-06

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Tatsächliche negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Nicht anwendbar

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Die Arbeitsbedingungen in Bezug auf Entlohnung, soziale Sicherheit, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit in mehreren Ländern werden oft mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht und wirken sich negativ auf die Arbeitskräfte in diesen Ländern aus.

ESRS S2 SBM-3 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kennung

 

S2-NI-07

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Tatsächliche negative Auswirkung

Zeithorizont

 

Nicht anwendbar

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert

Beschreibung

 

Wir sind in verschiedenen Branchen tätig oder haben mit ihnen Geschäftsbeziehungen, unter anderem in den Bereichen Electronic Manufacturing Services (EMS) und Original Design Manufacturing (ODM), in der Wasser- und Abfallwirtschaft, im Verkehrssektor, in der industriellen Fertigung sowie in der Metall- und Bergbauindustrie. Deshalb spielen Gesundheits- und Sicherheitsaspekte eine große Rolle, da die in diesen Sektoren tätigen Arbeitnehmenden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind, die unter anderem durch schwere Maschinen, bewegliche Ausrüstungen, Schadstoffe, hohe Temperaturen und Druck sowie elektrische Gefahren entstehen. Negative Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit treten insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette auf. Diese Auswirkungen beziehen sich auf die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmenden. Je tiefer man in die Lieferkette eindringt, desto schwerwiegender können die Auswirkungen sein und desto schwerer sind sie zu überwachen.

ESRS S2 SBM-3 – Gesundheitsschutz und Sicherheit

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Kennung

 

S2-R-01

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

 

Risiko

Zeithorizont

 

Kurzfristig

Wertschöpfungsstufe

 

Vorgelagert; nachgelagert

Beschreibung

 

Die Auswirkungen von noch nie dagewesenen Ereignissen wie Pandemien oder anderen geopolitischen Ereignissen belasten nicht nur das Gesundheitssystem, sondern wirken sich auch direkt auf die Wirtschaft aus. Bei solchen Ereignissen, für die es keine adäquaten Maßnahmen gibt, besteht das Risiko, dass es durch den Verlust von Menschen/Arbeitskräften zu Versorgungsengpässen kommt, was zu finanziellen und Reputationsschäden für uns führen kann.

Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette

Unser Unternehmen ist in globalen, komplexen Lieferketten tätig. In vielen Fällen liegen mehrere Lieferantenebenen zwischen uns und den Herkunftsquellen der in unseren Produkten verwendeten Rohstoffe. Zu den Arbeitskräften, die von Menschenrechtsverletzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette besonders betroffen sein können, gehören:

  • Arbeitskräfte, die Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold in Minen abbauen, weiterverarbeiten und transportieren. Bei diesen Mineralien besteht das Risiko, dass sie in Konflikt- und Hochrisikogebieten gewonnen und verkauft werden. Gemäß der EU-Verordnung sind Konflikt- und Hochrisikogebiete Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden. Dazu gehören auch Gebiete, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden sind, zum Beispiel gescheiterte Staaten, und Staaten, in denen weit verbreitete und systematische Verstöße gegen internationales Recht einschließlich Menschenrechtsverletzungen stattfinden.
  • Arbeitskräfte in der Glimmerlieferkette. Dieser Rohstoff wird primär in Indien, insbesondere in den Bundesstaaten Jharkhand und Bihar, abgebaut.
  • Arbeitskräfte in der Logistikbranche, insbesondere beim Transport von Gütern. Die Arbeitskräfte sind mit Problemen wie prekären Arbeitsbedingungen, mangelndem Gesundheits- und Sicherheitsschutz sowie Misshandlung und Diskriminierung konfrontiert.

Arbeitskräfte aus den oben genannten Gruppen sind besonders anfällig für negative Auswirkungen. Das schließt Personen mit ein, die die Sprache am Arbeitsplatz nicht gut genug beherrschen, um beispielsweise Sicherheitsanweisungen zu verstehen und/oder effektiv mit dem Kollegium zu kommunizieren. Auch Arbeitskräfte mit körperlichen oder psychischen Herausforderungen sind möglicherweise anfälliger für Verletzungen oder Unfälle am Arbeitsplatz. Frauen können am Arbeitsplatz diskriminiert und ungleich behandelt werden, was sich auf ihren Zugang zu sicheren Arbeitsbedingungen, fairen Aufstiegsmöglichkeiten und angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsressourcen auswirkt.

Im Bereich der Konfliktmineralien, in der Glimmerlieferkette und in der Logistikbranche sind die potenziellen negativen Auswirkungen bei indirekten Tier-n-Lieferanten sowohl weit verbreitet als auch systematisch. Aufgrund der Art unserer Geschäftstätigkeit können mögliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit sowie andere arbeitsbezogene Rechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nicht ausgeschlossen werden.

Glimmer beispielsweise ist ein wichtiger Rohstoff für unsere Effektpigmente, die in der Automobil-, Kosmetik- und Kunststoffindustrie eingesetzt werden. Den größten Teil unseres Glimmers beziehen wir aus den indischen Bundesstaaten Jharkhand und Bihar, wo beim Glimmerabbau häufig Personen unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. Zudem besteht ein erhebliches Risko von Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsbedingungen. Das Fehlen formaler Beschäftigungsstrukturen und einer behördlichen Aufsicht verschärft diese Problematik weiter.

Das identifizierte wesentliche Risiko einer Pandemie (S2-R-01) ergibt sich aus externen Faktoren und somit weder aus Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette noch aus unserer Strategie oder unserem Geschäftsmodell. Von unserem wesentlichen Risiko sind Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette genauso betroffen wie Arbeitnehmende in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette, zum Beispiel Vertriebshändler oder Vertreter. Arbeitnehmende aus unseren Joint Ventures sowie Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind von unseren wesentlichen Auswirkungen nicht betroffen. Arbeitskräfte, die an unserem Standort arbeiten und in die Kategorie der Fremdarbeitskräfte fallen, wie zum Beispiel Selbstständige oder Arbeitskräfte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden, zählen zu unserer eigenen Belegschaft. Diese werden gemäß ESRS unter S1 abgedeckt.

Unsere Policies im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2-1)

Als internationaler Konzern tragen wir die Verantwortung, weltweit Menschenrechte zu achten. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass es bei unseren Konzerngesellschaften, Lieferanten und Geschäftspartnern zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt. Es ist außerdem unser Anspruch, bei erkannten Menschenrechtsverletzungen auf eine Verbesserung der jeweiligen Umstände hinzuwirken. Damit kommen wir unserer Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesellschaft und der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), nach. Bei Widersprüchlichkeiten zwischen unseren konzernweiten Standards und nationalen Gesetzen versuchen wir, nach dem höheren Standard zu handeln und gleichzeitig die Einhaltung der Gesetze in den Ländern, in denen wir tätig sind, zu achten. Damit wollen wir einen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN Sustainable Development Goals, SDGs) leisten.

Unsere Policies, insbesondere unser Verhaltenskodex für Lieferanten, beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • einer Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel,
  • der Ablehnung und dem Verbot von Diskriminierung,
  • dem Recht, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Tarifverhandlungen zu führen,
  • der Achtung nationaler Gesetzgebung zu Arbeitszeiten, Entlohnung, Mindestlohn und Sozialleistungen oder der internationalen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO), wenn es keine nationalen Regelungen gibt, und
  • dem Ergreifen von Maßnahmen, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen so weit wie möglich zu vermeiden.

Mit unseren Policies zielen wir darauf ab, die wesentlichen Auswirkungen und Risiken für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu adressieren. Die Policies im Zusammenhang mit unseren Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette werden regelmäßig überwacht und aktualisiert.

ESRS S2-1 – Human Rights Charter

Human Rights Charter

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen S2-NI7, S2-NI5, S2-NI8

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Inhalt

 

Die Policy verdeutlicht unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte und die Unterstützung ihrer Verwirklichung in unserem eigenen Geschäft, unserer Lieferkette und unseren Geschäftsbeziehungen. Sie befasst sich mit spezifischen Menschenrechtsfragen wie Sozial- und Arbeitsstandards, Zugang zu Gesundheit, Produktverantwortung, Forschungsethik, Datenschutz, Lieferkette und Geschäftsbeziehungen, Investitionsentscheidungen, Gemeinschaften, Sicherheit sowie Bestechung und Korruption. Darüber hinaus beschreibt die Policy unseren übergreifenden Prozess der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, einschließlich des Umgangs mit Bedenken und Beschwerden.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit für unsere gesamte Wertschöpfungskette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, Geschäftspartnern und anderen Parteien, die mit unseren Betrieben, Produkten und Dienstleistungen in Verbindung stehen, dass sie die Menschenrechte respektieren und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, wie sie in unserer Policy formuliert ist, anwenden.

Verantwortlichkeit

 

Geschäftsleitung

Standards/Initiativen Dritter

 

Die Policy stützt sich auf die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Grundsätze des UN Global Compact, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen sowie die IAO-Erklärung über multinationale Unternehmen.

Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern

 

Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen externer und interner Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist intern im Intranet und öffentlich auf unserer Website verfügbar.

ESRS S2-1 – Grundsatzerklärung des Merck-Konzerns zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

Grundsatzerklärung des Merck-Konzerns zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI7 und S2-NI5

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit, andere arbeitsbezogene Rechte

Inhalt

 

Die Policy zielt darauf ab, die Menschenrechte zu wahren und nachhaltige Umweltpraktiken in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Sie umfasst unsere Menschenrechtsverpflichtung und unsere Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus beschreibt sie den Prozess, mit dem wir sicherstellen, dass wir unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Dieser Prozess umfasst die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtspflichten. Unsere Sorgfaltspflichten werden auf der Grundlage nationaler und internationaler Standards und in Übereinstimmung mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umgesetzt. Unsere Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt gemäß dem LkSG müssen von allen unseren Mitarbeitenden und Lieferanten anerkannt und eingehalten werden:

  • Verbot von Kinderarbeit: Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber jeder Form von Kinderarbeit;
  • Diskriminierungsverbot: Wir dulden keine Diskriminierung von Personen aufgrund von unter anderem Geschlecht oder Geschlechtsidentität, kultureller oder nationaler Herkunft, Abstammung, Rasse, Hautfarbe, Religion oder Glaube, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Familien- oder Ehestand, Militär- oder Veteranenstatus;
  • Verbot von Zwangsarbeit: Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber jeder Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sklaverei und Menschenhandel;
  • Vereinigungsfreiheit: Wir achten das Recht zur Bildung von Arbeitnehmervertretungen und zu Kollektivverhandlungen (gemäß dem jeweils geltenden Recht des Beschäftigungsorts);
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu Vergütung und Arbeitszeiten: Wir halten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zu Arbeitszeit, Vergütung, Mindesteinkommen und Sozialleistungen oder die internationalen Standards der IAO, sofern nationale Regelungen fehlen;
  • Kontrolle über Sicherheitspersonal: Unabhängig von der Vertragsart halten wir das jeweils geltende nationale Recht beim Einsatz von Fremdpersonal (zum Beispiel Sicherheitspersonal) in den Vertrags- und Arbeitsbeziehungen ein; Fremdpersonal sensibilisieren und kontrollieren wir durch geeignete Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf menschenrechtliche Risiken;
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Wir ergreifen geeignete Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmanagements, um Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen nach Möglichkeit vorzubeugen.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit an allen unseren Standorten und für unsere vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.

Verantwortlichkeit

 

Geschäftsleitung und Menschenrechtsbeauftragte

Standards/Initiativen Dritter

 

Die Policy basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den IAO-Kernarbeitsnormen, den zehn Grundsätzen des UN Global Compact, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen.

Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern

 

Bei der Festlegung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner und externer Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist öffentlich auf unserer Website verfügbar.

ESRS S2-1 – Verhaltenskodex für Lieferanten

Verhaltenskodex für Lieferanten

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI11, S2-NI5 und S2-NI18

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Arbeitsbedingungen; Gesundheitsschutz und Sicherheit

Inhalt

 

Die Policy beschreibt die Erwartungen an unsere Lieferanten und Sales Intermediates in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Unternehmensintegrität, Umweltschutz, Tierschutz sowie kontinuierliche Verbesserung und Lieferantenmanagement. Es wurde ein standardisiertes Verfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten die Policy anerkennen. Group Procurement obliegt es, die Nachhaltigkeitsanforderungen in die relevanten Phasen unserer Beschaffungs- und Lieferantenmanagementprozesse zu integrieren. Seit 2023 ist die Policy in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten, die unseren Bestellungen beigefügt sind.

Anwendungsbereich

 

Diese Policy gilt weltweit für alle unsere Lieferanten von Waren und/oder Dienstleistungen („Lieferanten“) und für Sales Intermediates (zum Beispiel Händler, Distributoren, Großhändler und Wiederverkäufer).

Verantwortlichkeit

 

Chief Procurement Officer und Group General Counsel

Standards/Initiativen Dritter

 

Die Policy berücksichtigt unter anderem den UN Global Compact, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die IAO-Kernarbeitsnormen, die EU-Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821, den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Abschnitt 1502, den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, das Greenhouse Gas Protocol, die ISO-Norm 50001 Energiemanagement, das Minamata-Übereinkommen, das Stockholmer-Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP), die Ellen-MacArthur-Foundation, das Basler-Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, die ETS123 Anhang A und die aktuelle Fassung des ILAR-Leitfadens.

Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern

 

Die Policy wurde unter Berücksichtigung der Interessen von internen und externen Stakeholdern sowie Fachleuten entwickelt.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist im Intranet und öffentlich auf unserer Website verfügbar. In unseren Bestellungen wird grundsätzlich über einen Link zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen auf die Policy verwiesen; sie ist auch in neuen oder geänderten Verträgen enthalten.

ESRS S2-1 – Responsible Minerals Sourcing Charter

Responsible Minerals Sourcing Charter

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI11, S2-NI7, S2-NI18, S2-NI5

Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Inhalt

 

Unsere Policy regelt unseren Umgang mit der Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Der Fokus dieser Charta liegt auf Mineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (auch als „3TGs“ bekannt) sowie Kobalt, die in Konflikt – und Hochrisikogebieten abgebaut werden. Diese Mineralien, auch als „Konfliktmineralien“ bezeichnet, bergen das Risiko, zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Aus diesem Grund haben wir ein umfassendes Programm zur Wahrnehmung unserer Sorgfaltspflicht sowie entsprechende Sorgfaltsprüfungspraktiken entwickelt, welche im Einklang mit international geltenden Gesetzen stehen.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit und ergänzt die Anforderungen, die sich aus unserem Verhaltenskodex für Lieferanten ergeben.

Verantwortlichkeit

 

Senior Management der Unternehmensbereiche, Verantwortliche für das Thema Konfliktmineralien in den Unternehmensbereichen und Group Procurement.

Standards/Initiativen Dritter

 

Die Policy basiert auf der EU-Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821 und dem deutschen Gesetz 585/19 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments. Wir streben außerdem Praktiken an, die mit dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Abschnitt 1502 und dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten im Einklang stehen.

Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern

 

Bei der Festlegung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist öffentlich auf unserer Website verfügbar.

ESRS S2-1 – Conflict Minerals Due Diligence Guideline

Conflict Minerals Due Diligence Guideline

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI7, S2-NI5, S2-NI6, S2-NI8

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Inhalt

 

Das Ziel dieser Policy ist es, die Einhaltung geltender Gesetze und Kodizes sowie internationaler Standards in Bezug auf die Beschaffung von Konfliktmineralien aus Konflikt – und Hochrisikogebieten sicherzustellen. Um diese Vorschriften einzuhalten und die Konsistenz zu wahren, beschreibt die Policy unseren Sorgfaltspflichtenprozess und die damit verbundenen Verfahren, die speziell auf Konfliktmineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) ausgerichtet sind. Die Policy beschreibt unseren Prozess zur Umsetzung unserer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Konfliktmineralien.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit an allen Standorten und auch für unsere Lieferkette.

Verantwortlichkeit

 

Sektor Senior Management, Verantwortliche für das Thema Konfliktmineralien in den Geschäftsbereichen und Group Procurement.

Standards/Initiativen Dritter

 

Die Policy basiert auf der EU-Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821, dem deutschen Gesetz 585/19 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments, dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Abschnitt 1502, und dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Berücksichtigung Interessen von Interessenträgern

 

Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist intern im Intranet verfügbar.

ESRS S2-1 – Mica Sourcing Governance Process

Mica Sourcing Governance Process

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI7, S2-NI5, S2-NI6, S2-NI8

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Inhalt

 

Wir beziehen Glimmer für die Herstellung unserer Effektpigmente aus Regionen, die mit Herausforderungen in Bezug auf Armut, politische Instabilität und Menschenrechtsbelangen konfrontiert sind. Gemäß unseren Menschenrechtsverpflichtungen, die in unserer Menschenrechtscharta und unserer Grundsatzerklärung dargelegt sind, müssen wir sicherstellen, dass in unserem jeweiligen Einflussbereich keine Menschenrechtsverletzungen auftreten und dass unsere Geschäftstätigkeiten diese Rechte nicht verletzen. Die Policy soll sicherstellen, dass unsere Lieferanten die Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten und unserer Menschenrechtscharta erfüllen. So sollen beispielsweise Fortschritte bei der Verbesserung der Glimmerbeschaffung zusammengefasst und dokumentiert werden, damit eine gemeinsame Sicht auf den aktuellen Stand ermöglicht wird.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit für unsere Lieferkette.

Verantwortlichkeit

 

Mica Steering Committee

Standards/Initiativen Dritter

 

Keine

Berücksichtigung Interessen von Interessenträgern

 

Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist im Intranet verfügbar.

ESRS S2-1 – Risk management process for external supply chain

Risk management process for external supply chain

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennungen: S2-NI11, S2-NI7, S2-NI18, S2-NI5

Wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt

 

Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Inhalt

 

Die Policy bezieht sich auf den Gruppenstandard „Human Rights Due Diligence Obligation“. Dieses Dokument, das für den gesamten Merck-Konzern gilt, definiert ein System mit Kernelementen der Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte, einschließlich der sozialen und spezifischen Umweltaspekte.

Anwendungsbereich

 

Die Policy gilt konzernweit für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und für unsere vorgelagerte Wertschöpfungskette.

Verantwortlichkeit

 

Group Procurement und Geschäftsleitung

Standards/Initiativen Dritter

 

Keine

Berücksichtigung Interessen von Stakeholdern

 

Bei der Erstellung der Policy berücksichtigten wir die Interessen interner Stakeholder.

Verfügbarkeit

 

Die Policy ist im Intranet verfügbar.

Wir verpflichten uns, internationale Menschenrechtsstandards wie die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einzuhalten. Unsere Human Rights Charter basiert auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir haben keine direkten Beziehungen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Indem wir in Brancheninitiativen mit anderen Unternehmen kooperieren, wollen wir sicherstellen, dass wir nach den Industriestandards arbeiten und uns auf Vergleichsdaten- und Expertenanalysen verlassen können. So sind wir beispielsweise Gründungsmitglied der Multi-Stakeholder-Gruppe Responsible Mica Initiative (RMI). Diese hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschenrechtsrisiken in der Glimmerlieferkette zu reduzieren. Dabei sollen neben den Interessen der Unternehmen auch die der Arbeitskräfte berücksichtigt werden, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erzielt und Kinder- sowie Zwangsarbeit beseitigt werden.

Sollten wir feststellen, dass es entlang unserer Lieferkette zu einer Menschenrechtsverletzung gekommen ist, leiten wir unverzüglich angemessene Maßnahmen ein, um diese Verletzung zu beenden. Wir können unsere Geschäftsbeziehungen mit einem Lieferanten beenden, wenn dieser unsere Menschenrechtsbestimmungen nicht einhält. Zu unseren Maßnahmen gehört die Untersuchung der Rechtsverletzung und der jeweiligen Situation in der Lieferkette. Die zuständige Person kontaktiert den Lieferanten bezüglich des (potenziellen) Falls und bittet ihn um eine formelle Stellungnahme zu den gemeldeten Vorwürfen. Je nach Bereitschaft des Lieferanten den Verstoß zu beenden, werden die Gesprächsergebnisse dokumentiert und nachverfolgt oder es wird ein Eskalationsprozess gemäß unserer Remedial Actions Guideline eingeleitet. Konkrete Maßnahmen im Folgeprozess, zu denen beispielsweise die Vereinbarung eines Korrekturmaßnahmenplans (CAPA) mit dem Lieferanten gehört, legen wir je nach Schwere des Falls fest. Die Folge- oder Eskalationsmaßnahmen werden unter Mitwirkung mehrerer Abteilungen durchgeführt, zum Beispiel des Einkaufes, unserer Human Rights Experts und Business Risk Owners.

Im Berichtsjahr wurden uns vier Beschwerdefälle gemeldet. Keiner dieser Fälle bestätigte sich als Menschenrechtsverletzung, bei denen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Folgemaßnahmen oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen nicht eingehalten wurden und an denen Arbeitnehmende in der Wertschöpfungskette beteiligt waren. Fälle von Menschenrechtsverletzungen in unserer Lieferkette können über unsere Beschwerdekanäle, einer webbasierten Compliance-Hotline, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden. Unser Kompetenzzentrum innerhalb der Einheit Group Procurement dokumentiert, verfolgt und bearbeitet die Untersuchung und den Abschluss der Fälle. Unsere Menschenrechtsbeauftragte wird entsprechend informiert. Der Zweck unseres Beschwerdemechanismus besteht darin, so früh wie möglich Kenntnis von Risiken und Verstößen im Zusammenhang mit Menschenrechten und bestimmten Umweltaspekten zu erlangen, um wirksame Präventiv- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und möglichen Schaden von den betroffenen Personen abzuwenden. Sollte die Untersuchung Menschenrechts- oder bestimmte Umweltrisiken oder -verstöße bei Lieferanten bestätigen, leiten wir geeignete Folgemaßnahmen wie Audits und Korrekturmaßnahmenpläne ein. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, wenn wir nach der Untersuchung der Situation mit hinreichender Sicherheit festgestellt haben, dass keine Menschenrechtsrisiken oder -verstöße vorliegen.

Wir haben klare Verantwortlichkeiten für die Durchführung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht festgelegt. Dazu gehören auch klare Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements. Unserer Menschenrechtsbeauftragten obliegt die Überwachung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Da wir die Erfüllung der Sorgfaltspflichten als Querschnittsaufgabe verstehen, sind neben unserer Menschenrechtsbeauftragten auch Themenverantwortliche in den jeweiligen Funktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten für die operative Umsetzung zuständig. Darüber hinaus ziehen wir für bestimmte Themen und Aufgaben externe Fachleute hinzu. Die Gesamtverantwortung für die Achtung der Menschenrechte liegt bei unserer Geschäftsleitung. In unserer Grundsatzerklärung des Merck-Konzerns zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten erklären wir deutlich, dass wir bei jeder Form von Kinder- und Zwangsarbeit eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. Dies ist auch Teil unseres Verhaltenskodex für Lieferanten, in dem wir unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte darlegen.

Unsere Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (S2-2)

Wir verfügen noch über keine Prozesse, wenn es darum geht, mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und ihren Vertretern direkt über wesentliche tatsächliche/potenzielle Auswirkungen und Risiken zu sprechen, die sie betreffen.

Unsere Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3)

Als global agierendes Unternehmen können wir in unserer Lieferkette negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt nicht ausschließen. Unser Ziel ist es, (potenziell) betroffene Personen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren. Dafür haben wir standardisierte Prozesse etabliert. Zu diesen Prozessen gehören beispielsweise unser Lieferantenauswahlverfahren, unsere Abhilfemaßnahmen gemäß unseren Richtlinien, unser Risikomanagementprozess, unser Beschwerdemechanismus sowie unser Due-Diligence-Prozess für eine verantwortungsvolle Mineralienbeschaffung. Diese Prozesse sollen uns in die Lage versetzen, Risiken angemessen zu identifizieren und anzugehen sowie negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu vermeiden und zu mindern. Sollte es in unserer Lieferkette zu einer Menschenrechtsverletzung kommen, ist das Spektrum der Maßnahmen vielfältig und hängt von der festgestellten Verletzung und der Ursache der Verletzung ab.

Unser Lieferantenauswahlverfahren

Die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung von umweltschutzbezogenen Anforderungen berücksichtigten wir bei der Lieferantenauswahl. Diese Kriterien sind Bestandteil unserer Strategie zur Lieferantenauswahl. Wir arbeiten aktuell daran, unsere Verfahrensanweisungen (Standard Operating Procedures) hierzu entsprechend anzupassen und die Mitarbeitenden im Einkauf zu den aktualisierten Inhalten zu schulen. Unsere Erwartungen werden dem Lieferanten sowohl während des Ausschreibungsprozesses als auch während der Vertragsverhandlungen mitgeteilt. Wir lassen uns von allen Lieferanten mit einem definierten Risikoprofil, das das Länderrisiko und das Branchenrisiko umfasst, die Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten bestätigen, bevor der jeweilige Lieferant in unseren Warenwirtschaftssystemen angelegt wird und eine Bestellung erhält. Wenn wir in unserer Lieferkette Verstöße gegen Menschenrechts- oder Umweltverpflichtungen feststellen, leiten wir umgehend entsprechende Maßnahmen ein. So definieren wir mit Lieferanten beispielsweise Korrektur- und Abhilfepläne gemäß unserer Remedial Actions Guideline, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfüllt werden müssen. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten auf, Bewertungen oder Audits von uns oder von vertrauenswürdigen Partnerunternehmen durchführen zu lassen, und haben diese Anforderung auch in die Verträge aufgenommen. Wir wollen sicherstellen, dass wir die Industriestandards einhalten, und arbeiten deshalb mit anderen Unternehmen in Brancheninitiativen zusammen. So sind wir beispielsweise Mitglied bei Together for Sustainability (TfS), der Pharma Supply Chain Initiative (PSCI), der Responsible Mica Initiative (RMI) und der Responsible Minerals Initiative (RMI).

Unser Risikomanagementprozess

Um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, führen wir eine Risikoanalyse für Lieferanten einmal im Jahr oder bei Bedarf ad hoc durch. Zunächst ermitteln wir die abstrakten Risiken unserer unmittelbaren Lieferanten durch Länder- und Branchenindizes, die auf Basis externer Daten ermittelt wurden und berücksichtigen zudem den Umfang unserer Geschäftstätigkeit mit dem jeweiligen Lieferanten. Im zweiten Schritt der Analyse beziehen wir konkrete menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ein. In der konkreten Risikoanalyse bewerten wir entweder für diejenigen Lieferanten, die im abstrakten Teil als „relevant“ identifiziert wurden, oder solche in einer risikoreichen Lieferkette oder Lieferanten, die nach internen Erkenntnissen als risikoreich gelten. Dadurch wollen wir auch in der Lage sein, Veränderungen in unserer Lieferkette zu berücksichtigen und auf neu gewonnene Erkenntnisse zu reagieren.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse werten wir kontinuierlich aus und integrieren sie in unsere unternehmensinternen Entscheidungs- und Geschäftsprozesse. Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für geeignete präventive oder korrigierende Maßnahmen innerhalb unserer eigenen Betriebsabläufe sowie bei unseren direkten Lieferanten.

Unsere Abhilfemaßnahmen

Die Remedial Actions Guideline enthält Anleitungen und Hilfestellungen dazu, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine Menschenrechts- oder Umweltverletzung zu beenden oder ein festgestelltes konkretes Risiko zu mindern. Der erste Teil konzentriert sich auf Fälle, die sich aus Bewertungen und Audits ergeben. Lieferanten, die ein Audit nicht erfolgreich bestehen, müssen über einen sogenannten CAPA-Plan entsprechende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen innerhalb eines definierten Zeitrahmens umsetzen. Darüber hinaus müssen sie unsere Schulung zum Verhaltenskodex für Lieferanten absolvieren. Im zweiten Teil sind Maßnahmen für Fälle aufgeführt, von denen wir beispielsweise über unsere Compliance-Hotline oder über eine Medienberichterstattung erfahren. Der hierfür definierte Prozess beinhaltet die Vorgabe, dass Lieferanten zu gemeldeten Fällen kontaktiert werden und Stellung beziehen müssen. Der Lieferant wird aufgefordert, auch hier einen Abhilfeplan zum sofortigen Beenden des Verstoßes vorzulegen. Die Wirksamkeit des Plans wird auf Grundlage der vom Lieferanten erbrachten Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen bewertet. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen angepasst werden.

Unser Beschwerdemechanismus

Über unser konzernweites Hinweisgeber- und Beschwerdesystem können potenzielle Verstöße gegen Menschenrechte, gesetzliche Bestimmungen und Umweltbelange gemeldet werden. Zentraler Bestandteil davon ist unsere Compliance-Hotline, die wir in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter eingerichtet haben. Sowohl unsere Mitarbeitenden als auch Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können Verdachtsfälle in mehr als 40 Sprachen über dieses System melden: kostenlos und anonym, entweder per Telefon oder über eine webbasierte Anwendung. Die Kanäle sind über unsere externe Website Compliance-Hotline zugänglich. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und in einem klaren und transparenten Verfahren geprüft und bearbeitet. Die mit der Untersuchung beauftragten Personen sind unabhängig und eigenständig. Group Compliance nimmt Beschwerden entgegen, die über die oben genannten Kanäle eingehen, und leitet sie innerhalb des Unternehmens an die für die Bearbeitung zuständigen Fachabteilungen weiter. Für Beschwerden, die unsere eigene Geschäftstätigkeit betreffen, sind die jeweiligen Konzernfunktionen zuständig. Für mögliche Verstöße in der Lieferkette ist das jeweilige Center of Expertise innerhalb des Bereichs Group Procurement zuständig. Bestätigt die Untersuchung Menschenrechts- oder bestimmte Umweltrisiken oder -verstöße in unserem Unternehmen oder bei unseren Zulieferern, leiten wir entsprechende Folgemaßnahmen (Präventiv- und Abhilfemaßnahmen) gemäß unserer Remedial Actions Guideline ein. Zugleich nehmen wir die Berichte zum Anlass, unsere internen Prozesse und Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Die Verfahrensordnung bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Hinweisen enthält eine Beschreibung unseres Beschwerdeprozesses. Diese ist auf der Website in den folgenden Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Chinesisch, Französisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Portugiesisch und Spanisch. Das Beschwerdesystem ist in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. Darüber hinaus legen wir in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten fest, dass unsere Lieferanten einen Beschwerdemechanismus oder ein entsprechendes Beschwerdeverfahren gemäß den Wirksamkeitskriterien der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder anderen anwendbaren Gesetzen haben müssen. Sie werden dazu angehalten, ihre Mitarbeitenden zu ermutigen und zu befähigen, Bedenken oder illegale Aktivitäten zu melden. Die Lieferanten müssen auf Bedenken reagieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. Der Beschwerdemechanismus oder das Beschwerdeverfahren muss auch den externen Anspruchsberechtigten zur Verfügung gestellt und aktiv kommuniziert werden. Darüber hinaus müssen unsere Lieferanten mit niedrigen Menschenrechtsbewertungen eine Schulung zu unserem Verhaltenskodex für Lieferanten durchführen, in der speziell über unser Beschwerdesystem informiert wird.

Unser Beschwerdesystem erfüllt alle in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgelegten Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen: Es ist legitim, zugänglich, vorhersehbar, fair und transparent. Wir arbeiten daran, die Wirksamkeit unseres Beschwerdesystems zu prüfen und es entsprechend zu verbessern.

Due-Diligence-Prozess für eine verantwortungsvolle Mineralienbeschaffung

In unserem Lieferantenmanagement bestehen insbesondere für Tier-n-Lieferanten (indirekte Lieferanten) im Bereich Konfliktmineralien gesonderte Maßnahmen. Unser Due-Diligence-Prozess ist an internationalen Standards ausgerichtet. Er umfasst die Einrichtung eines starken Managementsystems, die Identifizierung und Bewertung von Risiken mithilfe von Tools wie dem Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) und die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Risikominderung. Bei konkreten Anzeichen dafür, dass unsere Grundsätze für Lieferanten nicht eingehalten werden, erfolgt eine Auditierung des Lieferanten. Im Einklang mit unserer Position in der Lieferkette implementieren wir in Zusammenarbeit mit den vorgelagerten Lieferanten einen Risikomanagementplan, sofern wir ein Risiko feststellen.

Die messbare Risikominderung muss auf den jeweiligen Lieferanten und den Kontext seiner Tätigkeit zugeschnitten sein. Zudem muss sie qualitative und/oder quantitative Indikatoren zur Messung der Verbesserung umfassen. Der Lieferant muss die Abhilfemaßnahmen innerhalb einer festgelegten Frist umsetzen. Während dieser Zeitspanne kann eine vorrübergehende Aussetzung des Handels in Betracht gezogen werden. Sollte der Lieferant die Risikominderung nicht erfolgreich durchführen können oder wir die Auffassung vertreten, dass die Risikominderung nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Um zu überprüfen, ob die Risikominderung erfolgreich war, wird ein Audit beim Lieferanten durchgeführt.

Arbeitskräfte oder ihre Vertreter beziehen wir nicht direkt in den Prozess der Risikominderung ein. Der Einbindung erfolgt eher über ihre Arbeitgeber, da sie im Falle von auftretenden negativen Auswirkungen Korrekturmaßnahmen vornehmen müssen. Falls wir über unsere Beschwerdekanäle eine Beschwerde über eine Menschenrechtsverletzung erhalten, dokumentieren und untersuchen wir den Fall. Das Beschwerdeverfahren wird abgeschlossen, wenn wir mit hinreichender Sicherheit feststellen konnten, dass keine Menschenrechtsrisiken oder -verletzungen vorliegen. Alle Informationen behandeln wir unter gebührender Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertraulichkeit. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten. Wir schützen die Identität der beschwerdeführenden Person und verwenden die Daten nur intern im erforderlichen Umfang. Wir setzen zudem unsere verfügbaren Mittel ein, um die beschwerdeführende Person vor potenzieller Diskriminierung und möglichen Repressalien zu schützen, denen diese aufgrund einer Beschwerde ausgesetzt sein könnte.

Unsere Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2-4)

Um unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, setzen wir eine Vielzahl an Maßnahmen um, wie im Folgenden beschrieben. Ziel ist es, (potenziell) betroffene Arbeitskräfte zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Maßnahmen als fortlaufend zu betrachten und haben kein festes Abschlussdatum.

Im Jahr 2024 ordneten wir den unten genannten Maßnahmen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette keine signifikanten betrieblichen Aufwendungen (OpEx) oder Investitionsausgaben (CapEx) zu. Für 2025 planen wir ebenfalls kein signifikantes OpEx oder CapEx bereitzustellen.

Together for Sustainability – Lieferantenbewertungen und -audits

Die Initiative Together for Sustainability (TfS) bewertet Lieferanten entweder anhand der bei Audits gewonnenen Informationen oder anhand von Selbstauskünften und öffentlich zugänglichen Informationen. Letztere stellt die unabhängige Rating-Agentur EcoVadis bereit. EcoVadis bewertet Zulieferfirmen aus mehr als 175 Ländern und mehr als 200 Branchen in den Kategorien Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. Außer mithilfe der Bewertungen werden die Lieferanten auch durch eine umfassende Beobachtung aktueller Pressemeldungen überwacht. Die TfS-Mitgliedsunternehmen erhalten – unter Einhaltung aller kartellrechtlichen Bestimmungen – Einsicht in diese Ergebnisse.

Allein über die TfS-Initiative haben wir Zugriff auf gültige Scorecards von 2.695 unserer Lieferanten. Im Jahr 2024 unterzogen sich rund 2.587 unserer Lieferanten einer Erst- oder Neubewertung. Teilweise haben wir diese angestoßen, teils andere TfS-Mitglieder.

2024 setzten wir unsere Kooperation mit Mitgliedsunternehmen in TfS-Projekten fort. Wir beteiligten uns an mehreren Formaten wie den TfS Talks und dem TfS Coordinator Roundtable, die dem Austausch von Best Practices und der verstärkten Zusammenarbeit dienen. Über die TfS Academy werden Schulungen für Mitarbeitende der Mitgliedsunternehmen angeboten. Das Modul zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht deckt unter anderem die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung und Belästigung ab.

Wir nutzen diese Hebelwirkung der TfS-Initiative, um Nachhaltigkeitsstandards und -anforderungen in Lieferantenverträgen durchzusetzen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass unsere Lieferanten ethische Praktiken einhalten und ihrer Umweltverantwortung nachkommen. Wir bündeln unser Wissen und unsere Ressourcen in einem globalen Netzwerk, um systematische Verbesserungen in der Lieferkette voranzutreiben.

Schulungen zum Verhaltenskodex für Lieferanten mit niedriger Menschenrechtsbewertung

Seit dem 1. Januar 2023 wenden wir für alle neuen Verträge eine spezifische Vertragsklausel an, über die wir die Verpflichtung zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Lieferanten verankern. Lieferanten mit einem identifizierten Risikoprofil oder einer niedrigen Bewertung in Bezug auf menschenrechtliche Themen müssen eine Schulung zu unserem Verhaltenskodex für Lieferanten durchführen. Dabei kommt ein interaktives E-Learning-Tool zum Einsatz, das wir auf Basis der Kodexinhalte des in verschiedenen Sprachformaten entwickelt haben. Die Schulung kann auch als Teil eines bestehenden Korrektur- und Abhilfeplans durchgeführt werden. Sollte der Lieferant die Anforderung nicht erfüllen, führen wir entsprechende Eskalationsstufen durch. Alle Abhilfemaßnahmen und Schulungsinitiativen für Lieferanten, deren Bewertung unter dem Schwellenwert liegt, dokumentieren wir zum Zweck ihrer kontinuierlichen Überwachung. Durch diese Dokumentation versuchen wir sicherzustellen, dass die durchgeführten Maßnahmen zu einer kontinuierlichen Leistungsverbesserung unserer Lieferanten führen.

Mitgliedschaft in der Responsible Minerals Initiative

Um der Komplexität unserer Lieferketten zu begegnen, sind wir Mitglied der Responsible Minerals Initiative (RMI). Die RMI stellt uns verschiedene Instrumente und Ressourcen zur Verfügung. Durch diese können wir Beschaffungsentscheidungen treffen, die die Einhaltung von Vorschriften sicherstellen und die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten unterstützen. Beispielsweise haben wir Zugriff auf eine Datenbank zur Überprüfung von Schmelzhütten und zu ihren Auditbewertungen, die nach dem Standard des Responsible Minerals Assurance Process (RMAP) erfasst sind. Gemäß diesem Standard beinhaltet die Risikoanalyse der Lieferanten auch menschenrechtliche Aspekte. Auf Basis dieser Informationen können wir Lieferanten von Konfliktmineralien frühzeitig identifizieren und kritisch bewerten. Die Wirksamkeit dieser Initiative wird dadurch belegt, dass wir durch die Instrumente der RMI einen besseren Überblick und Zugang zu Informationen über Lieferanten von Konfliktmineralien haben.

Mitgliedschaft in der Responsible Mica Initiative

Wir sind Gründungsmitglied der Initiative Responsible Mica Initiative. Seit 2017 hat unser Unternehmen den Vorsitz in dieser Organisation inne. Durch diesen branchenübergreifenden Zusammenschluss von Akteuren zielt die Initiative darauf ab, Kinderarbeit und inakzeptable Arbeitsbedingungen in der Glimmerlieferkette zu vermeiden.

Auch im Berichtsjahr unterstützten wir die Arbeit der Initiative hinsichtlich der Verbesserung von Arbeitsstandards, indem wir beispielsweise Audits durchführten. Darüber hinaus arbeiteten wir mit den Mitgliedern ebenfalls an der Zielsetzung, die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern.

Lebensbedingungen von Glimmerarbeitskräften verbessern

Mit der Beschaffung von Glimmer aus den indischen Bundesstaaten Rajasthan und Bihar, in denen soziale und wirtschaftliche Faktoren zu schlechten Arbeitsbedingungen, einschließlich Kinderarbeit, beitragen, unterstützen wir diese Region, indem wir lokale Arbeitsplätze und Lebensgrundlagen sichern. Deshalb haben wir mit unseren Lieferanten einen monatlichen Lohn von 17.500 indischen Rupien für die Arbeitskräfte in den Minen und Fabriken vertraglich vereinbart. Seit dem Jahr 2023 erhielten die Arbeitskräfte in den Verarbeitungsbetrieben und Minen unserer Lieferkette bereits das oben genannte Festgehalt, unabhängig von den abgebauten oder verarbeiteten Glimmermengen. Dieser Lohn ist ein existenzsichernder Lohn, der zu einem angemessenen Lebensstandard für die Arbeitskräfte und ihre Familien beitragen und gleichzeitig helfen soll, die Ursache der Kinderarbeit zu beseitigen. Wir überwachen weiterhin die Aufrechterhaltung der existenzsichernden Löhne. Außerdem arbeiten wir daran, die Lebensbedingungen der Familien in den Glimmerabbaugebieten zu verbessern. Seit 2012 finanzieren wir in Jharkhand, Indien, unter anderem drei Schulen mit derzeit rund 490 Lernenden sowie fünf Berufsbildungszentren, die alle von unserem lokalen Partner, der Nichtregierungsorganisation IGEP, betrieben werden. Neben unserer Unterstützung für die Bildung tragen wir auch dazu bei, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Beispielsweise finanzieren wir ein von IGEP betriebenes Gesundheitszentrum in Saphi, Bihar, vollständig, das rund 20.000 Einwohnenden der Region dient.

Externe Audits in der Glimmerlieferkette

Environmental Resources Management (ERM), ein führendes internationales Beratungsunternehmen für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Risiko und Soziales, führt jährlich Audits bei unseren Glimmerlieferanten durch. Diese Audits decken die Minen und Verarbeitungsanlagen ab. Dabei untersucht es Arbeitsbedingungen sowie Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Die Auditberichte dokumentieren festgestellte Ergebnisse und empfehlen Korrekturmaßnahmen. Unsere Mitarbeitenden in Kalkutta, Indien und Darmstadt ergreifen Maßnahmen, um festgestellte Mängel zu beheben. Werden die Maßnahmen nicht befolgt, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder gar zu beenden.

Darüber hinaus führt unser Partner IGEP seit 2013 regelmäßig unangekündigte Besuche durch: Dabei kontrolliert er die Arbeitssicherheit sowie die Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Kinderarbeit. Im Jahr 2024 lag der Fokus der Inspektionen auf ärztlichen Untersuchungen für die Arbeitnehmenden und auf der Durchführung von Brandübungen. Den Eskalationsprozess optimieren wir gemeinsam mit IGEP regelmäßig. In diesem werden in dreiwöchentlichen Sitzungen mit Vertretenden unseres Unternehmens Lieferantenbeurteilungen durchgeführt. Durch die Sitzungen können wir erforderliche Maßnahmen ermitteln, die unsere Beschaffungsteams im Anschluss mit unseren Lieferanten besprechen und umsetzen. Im Ergebnis verbesserten unsere Lieferanten erfolgreich die Arbeitsbedingungen an diesen Standorten. Wenn die Korrekturmaßnahmen nicht eingehalten werden, können wir unsere Geschäftsbeziehungen aussetzen oder sogar beenden.

Bewertung und Rückverfolgung von Glimmerquellen

Ein digitales Rückverfolgungssystem hilft uns dabei zu gewährleisten, dass der von uns gekaufte Glimmer aus Quellen stammt, die von unserem Unternehmen qualifiziert und von ERM und IGEP entsprechend geprüft wurden. Der Schwerpunkt liegt auf den Arbeitsbedingungen sowie Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten. Auf der Grundlage schriftlicher Aufzeichnungen der täglichen Fördermengen überprüfen wir die gemeldeten und an die Verarbeitungsanlagen gelieferten Glimmermengen. Die Wirksamkeit dieser Initiative wird durch die Tatsache belegt, dass wir nur Glimmermengen aus Minen beziehen, die die Anforderungen der Sorgfaltspflicht erfüllen.

Vielfalt der Lieferanten

In den USA verfügen wir über ein Programm zur Lieferantenvielfalt, um nicht nur der lokalen Gesetzgebung zu entsprechen, sondern auch unsere Unternehmenskultur zu optimieren. Der Schwerpunkt des Programms liegt darauf, das Bewusstsein für Unternehmen zu schärfen, die von Frauen, Angehörigen von Minderheitengruppen oder Menschen mit Behinderungen geleitet werden, und diese Unternehmen nach Möglichkeit im Lieferantenauswahlprozess zu berücksichtigen. Dazu nutzen wir unser Lieferantenfinder-Tool, das uns dabei hilft, kleine und auf Vielfalt setzende Lieferanten zu identifizieren und möglicherweise mit ihnen Verträge abzuschließen. Unser Einkaufspersonal sensibilisieren wir durch interne und externe Schulungen. Vor kurzem haben wir unsere internen Berichtsfunktionen durch die Lieferantendatenbank eines Drittanbieters erweitert. Aus den jährlichen Berichten geht hervor, dass wir den Anteil der Ausgaben bei Lieferanten, die als klein und vielfältig eingestuft werden, erhöhen konnten. Unser Programm konzentrierte sich zunächst auf indirekte Einkaufskategorien und den Unternehmensbereich Healthcare. Inzwischen haben wir das Programm auch auf die Bereiche Life Science und Electronics ausgeweitet.

Um die Resilienz unserer Zulieferer zu erhöhen, identifizieren und überwachen wir relevante Lieferanten anhand von Kriterien wie finanziellen, betrieblichen und ESG-bezogenen Risiken sowie ihrer strategischen Bedeutung für das Unternehmen. Dieser Ansatz unterstützt unsere Beschaffungsteams bei der Identifizierung potenzieller Maßnahmen zur Risikominderung bei den betroffenen Lieferanten und hilft ihnen, Verbesserungen vorzunehmen. Im Rahmen unseres umfassenden Risikomanagementansatzes für die Beschaffung, der auf verschiedenen externen Datenquellen und Indizes basiert, überwachen wir auch potenzielle globale Ereignisse (zum Beispiel geopolitische Entwicklungen, klimatische Veränderungen, Naturkatastrophen oder militärische Konflikte). Im Falle eines erkannten Risikos ergreifen unsere Beschaffungsteams in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen die erforderlichen Maßnahmen, wie die Ausarbeitung von Notfallplänen mit unseren Lieferanten.

Ethische Arbeitspraktiken sicherstellen: unser Engagement für SDG 8.7

Wir setzen uns durch unsere Maßnahmen für Ziel 8 („Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“) der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ein: Wir wollen sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, die zur Abschaffung von Zwangsarbeit, zur Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels, zum Verbot und zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, und zur Beendigung jeder Form von Kinderarbeit bis 2025 beizutragen. Unser kontinuierliches Engagement soll dazu dienen, faire und ethische Arbeitspraktiken in unseren Betrieben zu fördern und daran mitzuwirken, diese Praktiken in der gesamten Lieferkette zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Durch die Einhaltung strenger ethischer und sozialer Standards, die regelmäßige Überprüfung dieser Einhaltung und die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten zur Sicherstellung ethischer Praktiken trägt unser Ansatz dazu bei, Zwangsarbeit, moderne Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit kontinuierlich zu beseitigen. Dieses Engagement für die Einhaltung von Menschenrechten und verantwortungsvollen Standards in der Lieferkette steht im Einklang mit dem SDG-Ziel 8.7 und unterstützt den fortwährenden Einsatz des Unternehmens für faire und ethische Arbeitspraktiken in seinen Betrieben und in seinen Lieferketten.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Einheit Group Procurement obliegt es, die Nachhaltigkeitsanforderungen in die relevanten Phasen unserer Beschaffungs- und Lieferantenmanagementprozesse zu integrieren. Unser Center of Excellence for Sustainability (Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit) koordiniert die entsprechenden Maßnahmen. Diese sind beispielsweise die Aktualisierung unserer Richtlinien, die Überprüfung von Prozessen und die Koordination unserer Beteiligung an externen Initiativen, zum Beispiel die Zusammenarbeit mit Unternehmensinitiativen und weiteren Stakeholdern zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in unserer Lieferkette. Category Sourcing Teams, die für die Auswahl und Beauftragung von Lieferanten zuständig sind, informieren wir regelmäßig über interne Kommunikationskanäle und Schulungen über unsere Richtlinien, Nachhaltigkeitsanforderungen und Neuerungen einschließlich der Menschenrechtsanforderungen, die in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt sind.

Wir haben klare Rollen für die Steuerung des Sorgfaltspflichtenprozesses (Due-Diligence-Process) für Konfliktmineralien festgelegt. Der Projektleiter für Konfliktmineralien beaufsichtigt den Governance-Prozess, leitet die Projektteams und informiert die Geschäftsleitung. Der Verantwortliche für das Thema Konfliktmineralien aus den Geschäftsbereichen beaufsichtigt die Berichterstattung der Lieferanten und nimmt an den Due-Diligence-Aktivitäten teil. Der Einkauf kümmert sich um die Risikominderung und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Erwartungen zu gewährleisten. Ihm obliegt es auch, Lieferanteninformationen einzuholen und die Lieferantenbeziehungen zu verwalten.

Der Einkauf trägt zudem die Gesamtverantwortung für die Beschaffung von Glimmer. Unser Head of Corporate Responsibility Surface Solutions ist der zentrale Ansprechpartner für die Beschaffung von Glimmer. Er definiert die Geschäftsanforderungen, verwaltet externe Audits und überprüft die Ergebnisse, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Unser Einkauf steht in direktem Kontakt mit den Lieferanten, um die Bedeutung, die wir ethischen, sozialen und ökologischen Standards beimessen, zu bekräftigen. Unser Head of Product Compliance Surface Solutions ist federführend bei den Bemühungen zur Förderung von Glimmer und fungiert als Präsident der Responsible Mica Initiative.

Unsere Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2-5)

Wir haben uns folgende quantitative Ziele gesetzt:

ESRS S2-5 – Nachhaltigkeitsbewertung unserer relevanten Lieferanten

Nachhaltigkeitsbewertung unserer relevanten Lieferanten

Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen

 

Kennung: S2-NI4; S2-NI7; S2-NI15; S2-NI16; S2-NI8; S2-N11

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

 

Kinderarbeit; Zwangsarbeit; angemessene Unterbringung; sichere Beschäftigung; Arbeitszeit; angemessene Entlohnung; Gesundheitsschutz und Sicherheit

Ziel

 

In all unseren Beschaffungsregionen streben wir nach Transparenz. Das steht in direktem Zusammenhang mit unserem strategischen Ziel, bis 2030 Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu verankern. Um dies zu erreichen, überprüfen wir die Nachhaltigkeitsleistung relevanter Lieferanten mithilfe gültiger Nachhaltigkeitsbewertungen. Diese Bewertung soll zuverlässig Auskunft über die Nachhaltigkeitsleistung von Lieferanten, einschließlich der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, geben. Um dieses Ziel zu messen, nutzen wir unsere Einkaufsausgaben aus dem Vorjahr als Ausgangswert. So führten wir die Nachhaltigkeitsbewertung unserer relevanten Lieferanten als Nachhaltigkeitskennzahl im Geschäftsjahr 2022 ein und nutzten dazu unsere Lieferantenausgaben von 2021 als Ausgangswert. Im Jahr 2022 waren 33 % unserer relevanten Lieferanten durch eine gültige Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt. 74 % unserer Beschaffungsausgaben, die diesen Lieferanten zuzurechnen sind, wurden von Lieferanten mit einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt.

Für das Berichtsjahr 2024 haben wir unser Ziel erreicht. Für 2025 ist es unser Ziel 92 % unserer relevanten Lieferantenausgaben und 73 % unserer relevanten Lieferanten mit Nachhaltigkeitsbewertungen abzudecken, dafür werden wir unsere Lieferantenausgabedaten von 2024 als Basis verwenden. Die Zielsetzung bezieht sich auf unsere relevanten Lieferanten. Diese definieren wir über
a) die jährliche Gesamtzahl der Lieferanten mit einer bestimmten Risikoklassifizierung
b) die jährliche Gesamtzahl der relevanten Lieferanten, die zu 50 % der beschaffungsrelevanten Ausgaben beitragen, ausgenommen die unter a) genannten Lieferanten.

Wir arbeiten aktiv mit unseren relevanten Lieferanten zusammen, indem wir sie um ihre Nachhaltigkeitsbewertungen bitten. Durch die Analyse der Ergebnisse dieser Bewertungen können wir potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Lieferkette identifizieren. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, gezielte Maßnahmen umzusetzen, wie sie in unserer Remedial Actions Guideline beschrieben sind. So mindern wir Risiken und arbeiten mit unseren Lieferanten zusammen, um deren Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Beschaffungspraktiken im Einklang mit unserem Engagement für nachhaltige und transparente Lieferketten stehen.

Bei der Festlegung des Ziels wurde unser übergeordnetes strategisches Nachhaltigkeitsziel „Nachhaltige und transparente Lieferketten“ auf das Nachhaltigkeitsziel der Beschaffung angewendet. Der Entwicklungsprozess war ein interner interdisziplinärer Prozess. Die konsolidierten Lieferantendaten werden in einem automatisieren Prozess erhoben. Diese Daten werden regelmäßig vom Merck Sustainability Board überprüft. Wir berichten über die Nachhaltigkeitsbewertung unserer relevanten Lieferanten zusätzlich auch unter ESRS 2 (SBM-1), da sie eine unserer strategischen Nachhaltigkeitskennzahlen ist.

Methoden

 

Die jährliche Berechnung der Kennzahlen basiert auf den relevanten Lieferanten, wobei die Daten für die Ausgaben und die Anzahl der Lieferanten zum 31. Dezember des Vorjahres sowie die Daten des laufenden Jahres für gültige Bewertungen verwendet werden. Für die Berechnungsmethode werden im ersten Schritt die Bewertungen unserer relevanten Lieferanten aus verschiedenen externen Plattformen konsolidiert. Die Gesamtzahl der Bewertungen wird dann mit der Gesamtzahl unserer relevanten Lieferanten verglichen. Im zweiten Schritt betrachten wir auf der Grundlage der Lieferantenbewertungen, wie viel unserer Beschaffungsausgaben auf diese Lieferanten entfallen, und vergleichen diese Zahl mit unseren gesamten Beschaffungsausgaben.

Berücksichtigung von Stakeholdern

 

Wir haben das Ziel intern entwickelt.

Änderungen zum Vorjahr

 

Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

Performance/Parameter

 

Im Jahr 2024 haben wir mit unseren relevanten Lieferanten an neuen Bewertungen und Neubewertungen gearbeitet. 75 % unserer relevanten Lieferanten wurden durch eine gültige Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt. 94 % unserer Beschaffungsausgaben, die diesen Lieferanten zuzurechnen sind, wurden durch Lieferanten mit einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt.

Diese Seite teilen: