Zusammensetzung des Konzerns

(5) Konsolidierungskreis

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

Tochtergesellschaften, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich sind, werden nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen und stattdessen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Anmerkung (36) „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).

Der Konsolidierungskreis entwickelte sich im Berichtszeitraum wie folgt:

Entwicklung des Konsolidierungskreises

Vollkonsolidierte Gesellschaften am 31.12.2023

 

 

 

306

Zugänge

 

Gründungen

 

 

Zukäufe

 

10

 

Wesentlichkeit

 

5

Abgänge

 

Liquidationen/Verschmelzungen

 

-7

 

Verkäufe

 

-1

 

Unwesentlichkeit

 

-1

Vollkonsolidierte Gesellschaften am 31.12.2024

 

 

 

312

At-equity bewertete Gesellschaften am 31.12.2023

 

 

 

2

At-equity bewertete Gesellschaften am 31.12.2024

 

 

 

2

Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften am 31.12.2023

 

 

 

34

Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften am 31.12.2024

 

 

 

40

Bei den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften handelt es sich überwiegend um nicht operativ tätige Vorratsgesellschaften und Gesellschaften in Liquidation, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet wurden.

Insgesamt betrugen die Auswirkungen der wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidierten Tochtergesellschaften auf Umsatzerlöse, Ergebnis nach Steuern, Vermögenswerte und Eigenkapital bezogen auf den gesamten Merck-Konzern weniger als 1 %. Bei den beiden at-equity bewerteten Gesellschaften handelt es sich um Syntropy Technologies LLC, USA, und MM Domain Holdco Limited, Großbritannien. Daneben besteht ebenso wie im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Resonac Versum Materials Co. LTD, Japan) im Sinne des IFRS 11. Die gemeinschaftliche Tätigkeit ist für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich. Auswirkungen aus bestehenden vertraglichen Vereinbarungen in diesen Zusammenhängen haben ebenfalls keinen potenziell wesentlichen Einfluss.

Eine Aufstellung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie des gesamten Anteilsbesitzes der Merck KGaA erfolgt in Anmerkung (48) „Aufstellung des Anteilsbesitzes“.

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