Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA
Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 285 Nr. 10 HGB in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).
Mitglieder |
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Mitgliedschaften zum 31.12.2024 in |
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Belén Garijo |
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(b) |
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Kai Beckmann |
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(a) |
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Peter Guenter |
|
(b) |
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Matthias Heinzel |
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Keine Mandate |
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Helene von Roeder |
|
Keine Mandate |
Die persönlich haftenden Gesellschafter ohne Kapitalanteil (Geschäftsleitung) führen die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Merck KGaA und ihrer Geschäftsordnung. Sie werden durch die E. Merck KG mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der anderen persönlich haftenden Gesellschafter aufgenommen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Bestimmte Aufgaben sind durch einen Geschäftsverteilungsplan einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern zugewiesen. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung unterrichtet die übrigen Mitglieder rechtzeitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge aus seinem Geschäftsbereich. Die Geschäftsleitung ist unter anderem zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Merck KGaA und des Konzerns sowie für die Genehmigung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse des Konzerns. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensintern geltenden Regelungen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Gesellschaften des Merck-Konzerns hin. Eine konzernweit geltende Richtlinie legt im Einzelnen fest, welche Geschäfte einer vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung bedürfen.
Die Geschäftsleitung unterrichtet den Aufsichtsrat und seinen Prüfungsausschuss regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Weitere Einzelheiten regeln die Geschäftsordnungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, die gleichzeitig sicherstellen, dass der Aufsichtsrat in angemessenem Umfang von der Geschäftsleitung informiert wird.
Die Geschäftsleitung unterrichtet den Gesellschafterrat der E. Merck KG und den Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Zusätzlich informiert die Geschäftsleitung die genannten Gremien mindestens einmal jährlich über die Jahresplanung und die strategischen Konzepte des Unternehmens.
Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel einmal im Monat stattfinden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat 16 Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der Aufsichtsrat bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. April 2024 wie folgt zusammen:
Mitglieder |
|
Mitgliedschaften zum 26. April 2024 in |
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Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Sitzungsteilnahme |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wolfgang Büchele |
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(a) |
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01.07.2009 |
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1/1 |
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|
(b) |
|
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|||||||||
Sascha Held (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
|
Keine Mandate |
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26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||||
Birgit Biermann |
|
(a) |
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|
|
14.07.2022 |
|
2/2 |
||||||
Gabriele Eismann |
|
Keine Mandate |
|
09.05.2014 |
|
2/2 |
||||||||
Jürgen Glaser |
|
(a) |
|
|
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Michael Kleinemeier |
|
(a) |
|
|
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Renate Koehler |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||||
Barbara Lambert |
|
(a) |
|
|
|
11.08.2023 |
|
2/2 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Anne Lange |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||||
Peter Emanuel Merck2 |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||||
Dietmar Oeter |
|
Keine Mandate |
|
09.05.2014 |
|
2/2 |
||||||||
Alexander Putz |
|
(a) |
|
|
|
28.05.2020 |
|
2/2 |
||||||
Christian Raabe |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||||
Helga Rübsamen-Schaeff |
|
(a) |
|
|
09.05.2014 |
|
1/2 |
|||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Daniel Thelen |
|
(b) |
|
|
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
||||||
Simon Thelen2 |
|
(a) |
|
|
26.04.2019 |
|
2/2 |
|||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
|
Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 26. April 2024 setzt sich der Aufsichtsrat nunmehr wie folgt zusammen:
Mitglieder |
|
Mitgliedschaften zum 31. Dezember 2024 in |
|
Mitglied des Aufsichtsrats seit |
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Sitzungsteilnahme |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Michael Kleinemeier |
|
(a) |
|
|
26.04.2019 |
|
6/6 |
|||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Sascha Held (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
6/6 |
||||||||
Birgit Biermann |
|
(a) |
|
|
|
14.07.2022 |
|
6/6 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Katja Garcia Vila |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2024 |
|
6/6 |
||||||||
Carla Kriwet |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2024 |
|
6/6 |
||||||||
|
|
|
||||||||||||
Barbara Lambert |
|
(a) |
|
|
|
11.08.2023 |
|
5/6 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Anne Lange |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
6/6 |
||||||||
Dietmar Oeter |
|
Keine Mandate |
|
09.05.2014 |
|
6/6 |
||||||||
Stefan Palzer |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2024 |
|
6/6 |
||||||||
Alexander Putz |
|
(a) |
|
|
|
28.05.2020 |
|
4/6 |
||||||
Christian Raabe |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2019 |
|
6/6 |
||||||||
Michael Reinhart |
|
(a) |
|
|
|
26.04.2024 |
|
5/6 |
||||||
Susanne Schaffert |
|
(a) |
|
|
|
26.04.2024 |
|
6/6 |
||||||
|
(b) |
|
|
|
|
|||||||||
Sandra Schwebke |
|
Keine Mandate |
|
26.04.2024 |
|
5/6 |
||||||||
Daniel Thelen2 |
|
(b) |
|
|
|
26.04.2019 |
|
5/6 |
||||||
Simon Thelen2 |
|
(a) |
|
|
26.04.2019 |
|
6/6 |
|||||||
|
(b) |
|
|
|
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|||||||||
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Der Aufsichtsrat übt eine Kontrollfunktion aus. Er überwacht die Geschäftsleitung bei der Führung der Geschäfte. Gegenüber dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat der Aufsichtsrat einer KGaA eine eingeschränkte Funktion. Dies basiert auf dem Umstand, dass die Geschäftsleitungsmitglieder in der persönlichen Haftung stehen und daher auch die Geschäftsführung allein verantworten sollen. Der Aufsichtsrat ist insbesondere nicht für die Bestellung und Abberufung von persönlich haftenden Gesellschaftern und für die Regelung von deren vertraglichen Bedingungen zuständig. Dafür ist die E. Merck KG verantwortlich. Der Aufsichtsrat besitzt auch nicht die Befugnis, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Diese Kompetenzen liegen ebenfalls bei der E. Merck KG (§ 13 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Merck KGaA).
Die Tatsache, dass dem Aufsichtsrat keine Möglichkeiten der direkten Einwirkung auf die Geschäftsführung zustehen, führt allerdings weder zu einer Beschränkung seiner Informationsrechte noch seiner Prüfungspflichten. Der Aufsichtsrat muss die Geschäftsführung auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Aufgabe, die von der Geschäftsleitung zu erstattenden Berichte entgegenzunehmen und zu prüfen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Berichte über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, über die Rentabilität der Gesellschaft sowie den Gang der Geschäfte. Dies umfasst insbesondere auch IT-Sicherheit und Nachhaltigkeitsfragen, wobei hierfür der Prüfungsausschuss zuständig ist. Die regelmäßigen Berichte der Internen Revision, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance werden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entgegengenommen. Des Weiteren wird durch Beratung mit der Geschäftsleitung die Grundlage für eine Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 1 AktG geschaffen. Der Aufsichtsrat sowie der Prüfungsausschuss prüfen den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der (Konzern-) Nachhaltigkeitserklärung, jeweils unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Ferner erörtert der Prüfungsausschuss die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht; letzteren unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfers über die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns, und berichtet dem Aufsichtsrat. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt nicht dem Aufsichtsrat, sondern fällt in die Kompetenz der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss tagen in der Regel viermal im Jahr. Weitere Sitzungen können einberufen werden, wenn dies von einem Aufsichtsratsmitglied oder von der Geschäftsleitung verlangt wird. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden ist eine Beschlussfassung ausnahmsweise auch auf anderen, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates näher beschriebenen Wegen möglich.
Die Mitglieder des Gesellschafterrats der E. Merck KG und des Aufsichtsrats können zu einer gemeinsamen Sitzung einberufen werden, wenn die Vorsitzenden der beiden Gremien dies vereinbaren.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist auf der nachfolgenden Website des Unternehmens veröffentlicht: https://www.merckgroup.com/content/dam/web/corporate/non-images/company/who-we-are/management-and-company-structure/supervisory-board/DE/Geschaeftsordnung-Aufsichtsrat-DE.pdf
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden kann. Der Aufsichtsrat hat einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss gebildet.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss ist mit drei Vertretern der Anteilseigner besetzt. Mitglieder sind zum 31.12.2024 Michael Kleinemeier (Vorsitzender), Susanne Schaffert und Simon Thelen. Dem Nominierungsausschuss obliegt die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Neben rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) etwa bezüglich Themen wie Unabhängigkeit und „Overboarding“ sind hierbei auch die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, die Qualifikationsmatrix und das Diversitätskonzept zu berücksichtigen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist mit je drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer eingerichtet. Dies sind zum 31.12.2024 Barbara Lambert (Vorsitzende), Katja Garcia Vila, Sascha Held, Michael Kleinemeier, Christian Raabe und Michael Reinhart.
Das Aktiengesetz sowie der DCGK sehen in ihrer aktuell auf die Gesellschaft anwendbaren Fassung vor, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen muss. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Barbara Lambert hat als Finanzexpertin besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Zudem ist sie mit der Abschlussprüfung und in diesem Zusammenhang auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut. Die vorgenannten Kenntnisse von Barbara Lambert beruhen unter anderem auf ihrer Ausbildung und langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin sowie als Mitglied des Verwaltungsrats der Banque Pictet & Cie SA bis 2022. Zudem ist sie u. a. Mitglied des Aufsichtsrats sowie Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Deutsche Börse AG und Mitglied des Verwaltungsrats der UBS Switzerland AG und nimmt in diesen Funktionen regelmäßig an den durch die Unternehmen angebotenen Trainings teil. Damit qualifiziert sich Barbara Lambert als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK. Des Weiteren qualifiziert sich Katja Garcia Vila als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK. Sie verfügt insbesondere aufgrund ihrer Ausbildung als Diplom-Betriebswirtin (FH) sowie ihrer langjährigen Erfahrung in Führungspositionen im Finanzbereich, zwischen 2021 bis 2024 schließlich als CFO bei der Continental AG über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung) sowie interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Schlussendlich verfügt auch Michael Kleinemeier über Expertise im Bereich Rechnungslegung. Seine Expertise gründet sich neben seiner Ausbildung als Diplom-Kaufmann sowohl auf seine Position als Geschäftsführer der e-mobiligence GmbH als auch auf seine langjährige Tätigkeit im Management der SAP SE sowie weiterer Gesellschaften und Mitgliedschaften in weiteren Kontrollgremien. Damit qualifiziert sich Michael Kleinemeier ebenfalls als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und der Empfehlung D.3 DCGK.
In Konkretisierung der Kenntnisse und der weiteren Bestimmung des Aktiengesetzes, nach der die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein müssen, legt die Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats schließlich fest, dass dem Aufsichtsrat mindestens vier Mitglieder angehören sollen, die über eine solche Sektorenkenntnis verfügen. Diese Vorgabe wird gegenwärtig erreicht (siehe dazu auch das Kapitel „Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix“). Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter wird auf das Kapitel „Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix“ verwiesen.
Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2024 die regelmäßige Selbstbeurteilung, die alle zwei Jahre stattfindet, durchgeführt. Diese Selbstbeurteilungen erfolgten als interne Effizienzprüfungen auf Basis eines umfangreichen Fragebogens und ergaben ein positives Meinungsbild zu allen Themengebieten. Der Fragebogen erfasste u. a. die Themen Organisation und Sitzungen der Gremien, Zusammensetzung, Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums und mit der Geschäftsleitung, Austausch mit den weiteren Gremien, Corporate Governance, Rechnungslegung und Risikomanagement. Verbesserungspotenzial zur weiteren Optimierung der Gremienarbeit in Einzelbereichen wurde aus den Rückmeldungen identifiziert, besprochen und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Gesellschafterrat der E. Merck KG
Ein Teil der Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft beim Aufsichtsrat liegen, wird bei Merck von der E. Merck KG wahrgenommen. Dies gilt vor allem für den Gesellschafterrat der E. Merck KG. Daher sollen nachfolgend sowohl der Gesellschafterrat als auch die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse beschrieben werden.
Der Gesellschafterrat hat neun Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2024 setzte sich der Gesellschafterrat bis zum 28. Januar 2024 wie folgt zusammen:
Mitglieder |
|
Mitgliedschaften zum 28. Januar 2024 in |
||
---|---|---|---|---|
Johannes Baillou |
|
(a) |
|
|
Simon Thelen |
|
(a) |
|
|
Wolfgang Büchele |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Michael Kleinemeier |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Katharina Kraft |
|
Keine Mandate |
||
Helga Rübsamen-Schaeff |
|
(a) |
|
|
Frank Stangenberg-Haverkamp |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Daniel Thelen |
|
(a) |
|
|
Am 28. Januar 2024 fanden Neuwahlen des Gesellschafterrats statt, der sich nunmehr wie folgt zusammensetzt:
Mitglieder |
|
Mitgliedschaften in |
||
---|---|---|---|---|
Wolfgang Büchele |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Simon Thelen |
|
(a) |
|
|
Johannes Baillou |
|
(a) |
|
|
Michael Kleinemeier |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Katharina Kraft |
|
Keine Mandate |
||
Susanne Schaffert |
|
(a) |
|
|
|
(b) |
|
|
|
Carl Christoph Schweickert |
|
Keine Mandate |
||
Daniel Thelen |
|
(a) |
|
|
André Wyss |
|
(a) |
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|
|
(b) |
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Der Gesellschafterrat hat die Geschäftsführung der Geschäftsleitung zu überwachen. Er informiert sich über die Angelegenheiten der Merck KGaA und kann zu diesem Zweck die Handelsbücher und sonstigen Unterlagen der Gesellschaft sowie deren Vermögenswerte einsehen und prüfen. Nach § 13 Abs. 4 der Satzung der Merck KGaA bedarf deren Geschäftsleitung für Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, der Zustimmung der E. Merck KG. Die Erteilung der Zustimmung zu solchen Geschäften bedarf wiederum der vorherigen Zustimmung des Gesellschafterrats. Der Gesellschafterrat wird nach Bedarf einberufen, tagt jedoch in der Regel viermal im Jahr. Zu den Sitzungen des Gesellschafterrats werden die Mitglieder der Geschäfts-leitung der Merck KGaA jeweils geladen, soweit der Gesellschafterrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. Die Mitglieder des Gesellschafterrats können zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat der Merck KGaA einberufen werden, wenn die Vorsitzenden der beiden Gremien dies vereinbaren.
Der Gesellschafterrat kann die Wahrnehmung einzelner Aufgaben auf Ausschüsse übertragen. Zurzeit hat der Gesellschafterrat drei Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Finanzausschuss sowie den Forschungs- und Entwicklungsausschuss.
Personalausschuss
Der Personalausschuss hat vier Mitglieder. Dies sind zum 31.12.2024 Johannes Baillou (Vorsitzender), Wolfgang Büchele, Michael Kleinemeier und Simon Thelen. Der Personalausschuss tagt mindestens zweimal pro Jahr. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. An den Sitzungen des Personalausschusses nimmt der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil, sofern der Ausschuss nichts anderes entscheidet. Der Personalausschuss ist unter anderem für folgende Entscheidungen in Bezug auf Mitglieder und frühere Mitglieder der Geschäftsleitung zuständig: Inhalt und Abschluss von Dienstverträgen und Verträgen zur Altersversorgung sowie von Darlehen und Gehaltsvorschüssen, Änderung der Vergütungsstruktur und Anpassung der Vergütung, Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern, Mandaten und anderen nebenberuflichen Tätigkeiten sowie Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsleitung der Merck KGaA. Er entscheidet jeweils mit einfacher Mehrheit; bei Angelegenheiten, welche die Vorsitzende der Geschäftsleitung betreffen, ist Einstimmigkeit erforderlich. Der Ausschussvorsitzende informiert den Gesellschafterrat regelmäßig über die Tätigkeit des Personalausschusses.
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat vier Mitglieder. Dies sind zum 31.12.2024 André Wyss (Vorsitzender), Carl Christoph Schweickert, Daniel Thelen und Simon Thelen. Der Finanzausschuss hält mindestens vier Sitzungen pro Jahr ab, die teilweise zusammen mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats stattfinden. Mindestens eine Sitzung findet gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer der Merck KGaA statt. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. An den Sitzungen nimmt grundsätzlich das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil. Auf Wunsch des Finanzausschusses nehmen auch andere Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA an den Sitzungen teil. Dies gilt regelmäßig für die Vorsitzende der Geschäftsleitung. Der Finanzausschuss ist unter anderem zuständig für die Analyse und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses und der dazugehörigen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen. Der Finanzausschuss beschäftigt sich außerdem mit der Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage von Merck sowie mit Fragen der Rechnungslegung. Auf Anforderung des Gesellschafterrats prüft der Ausschuss Investitionen, die vom Gesellschafterrat zu genehmigen sind, und gibt dazu Empfehlungen ab. Er entscheidet jeweils mit einfacher Mehrheit. Der Ausschussvorsitzende informiert den Gesellschafterrat regelmäßig über die Tätigkeit des Finanzausschusses.
Forschungs- und Entwicklungsausschuss
Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss hat drei Mitglieder. Dies sind zum 31.12.2024 Susanne Schaffert (Vorsitzende), Katharina Kraft und Simon Thelen. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss wird nach Bedarf einberufen, hält aber mindestens zwei Sitzungen pro Jahr ab. An den Sitzungen des Forschungs- und Entwicklungsausschusses nehmen auf Wunsch des Ausschusses Mitglieder der Geschäftsleitung der Merck KGaA teil. Dies gilt regelmäßig für die Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie für den CEO Life Science, den CEO Healthcare und den CEO Electronics. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss ist unter anderem zuständig für die Überprüfung und Diskussion der Forschung in den Unternehmensbereichen Healthcare, Life Science und Electronics. Er entscheidet jeweils mit einfacher Mehrheit. Die Ausschussvorsitzende berichtet dem Gesellschafterrat über die in den abgehaltenen Sitzungen gewonnenen Erkenntnisse.