(46) Vergütung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Geschäftsleitung der Merck KGaA wird vom nicht in diesen Konzernabschluss einbezogenen Komplementär E. Merck KG bilanziell erfasst und setzte sich wie folgt zusammen:
in Mio. € |
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2024 |
|
2023 |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fixe Vergütung |
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6,3 |
|
6,3 |
||||
Variable Vergütung |
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18,2 |
|
18,5 |
||||
Nebenleistungen1 |
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0,7 |
|
0,8 |
||||
Kurzfristig fällige Leistungen |
|
25,2 |
|
25,6 |
||||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
2,4 |
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2,6 |
||||
Andere langfristig fällige Leistungen |
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0,2 |
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0,7 |
||||
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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0,0 |
|
0,0 |
||||
Anteilsbasierte Vergütungen |
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4,4 |
|
3,8 |
||||
Gesamtbetrag der Vergütungen gemäß IAS 24.17 |
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32,2 |
|
32,7 |
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Die an Mitglieder der Geschäftsleitung gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) HGB beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 29,8 Mio. € (Vorjahr: 30,1 Mio. €). Diese beinhalteten neben den in obiger Tabelle dargestellten kurzfristig fälligen Leistungen auch Bezüge aus dem für die Geschäftsleitung geltenden eigenständigen Long-Term Incentive Plan, der in seiner Ausgestaltung im Wesentlichen dem in Anmerkung (33) „Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ beschriebenen entspricht, wobei bezüglich der Haltefrist und der zu erreichenden Zielwerte einzelner Indikatoren Unterschiede bestehen, sowie andere langfristig fällige Leistungen. Auf Grundlage des Long-Term Incentive Plan wurden im Geschäftsjahr 2024 vorbehaltlich der Zielerreichung 67.149 virtuelle Aktien, sogenannte Merck Share Units (MSU), in Aussicht gestellt (Vorjahr: 57.164 MSU).
Zahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6b) HGB erfolgten als Pensionszahlungen, im Rahmen der Gewinnbeteiligung und des Long-Term Incentive Plan sowie als Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 18,3 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €). Die in der E. Merck KG bestehenden Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen betrugen zum 31. Dezember 2024 121,5 Mio. € (31. Dezember 2023: 123,8 Mio. €).
Die Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) HGB sowie IAS 24.17 setzte sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € |
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2024 |
|
2023 |
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Fixe Bestandteile |
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1.163 |
|
808 |
Sitzungsgeld |
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109 |
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58 |
Ausschussvergütung |
|
265 |
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95 |
Im Geschäftsjahr gewährte Gesamtbezüge |
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1.537 |
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961 |
Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten ebenso wie im Vorjahr keine Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats.
Von in diesen Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 ebenso wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite erhalten. Auch wurden zugunsten dieser Personen im Geschäftsjahr 2024 ebenso wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Weitere individualisierte Angaben und Erläuterungen sowie die Darstellung des Systems der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats befinden sich im „Vergütungsbericht“.