Operative Geschäfts­tätigkeit

(15) Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Laufende Ertragsteuern

Laufende Ertragsteuern der Berichtsperiode sowie gegebenenfalls für Vorjahre werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an oder Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Dabei kommt der im jeweiligen Steuerjahr geltende unternehmensspezifische Steuersatz zur Anwendung.

Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden

Für die Ermittlung ungewisser ertragsteuerlicher Ansprüche und Schulden werden sachverhaltsbezogene Beurteilungen vorgenommen. Ungewisse ertragsteuerliche Sachverhalte werden in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit, ob die zuständigen Steuerbehörden die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren werden, berücksichtigt. Besteht Unsicherheit über die Anerkennung eines Sachverhalts durch die Steuerbehörden, erfolgt die Bewertung des jeweiligen ungewissen Ertragsteueranspruchs beziehungsweise der ungewissen Ertragsteuerschuld mit dem wahrscheinlichsten Betrag. Ungewisse Ertragsteuerschulden werden innerhalb der Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehende erwartete Strafzahlungen und Zinsen, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, werden unter Anwendung des IAS 37 als Rückstellungen behandelt (siehe Anmerkung (27) „Sonstige Rückstellungen“).

Latente Steuern

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, die latente Steuerschulden gegenüber derselben Steuerbehörde und für dasselbe Steuersubjekt übersteigen, werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften sowie steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge.

Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind

  • zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt,
  • die Ergebnishistorie,
  • die Ergebnisplanung sowie
  • die existierende Steuerplanung der jeweiligen Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen bereits erwirtschafteter Gewinne von Tochtergesellschaften innerhalb der nächsten zwölf Monate werden passive latente Steuern angesetzt.

Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten

Ertragsteuern

Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus laufenden und latenten Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen und Schätzungen.

Bei der Beurteilung der Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Auslegung von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine abweichende Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der Anwendung und Auslegung von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Geänderte Annahmen über die Auslegung von steuerlichen Normen, beispielsweise aufgrund geänderter Rechtsprechung, werden zum Zeitpunkt der Änderung bilanziell erfasst.

Es bestehen Unsicherheitsgrade für latente Steuern hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dies betrifft in besonderem Maße latente Steuern, die im Rahmen von Unternehmenserwerben angesetzt werden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit, insbesondere von Steuergutschriften und steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen, erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf das zukünftig zu versteuernde Einkommen der betreffenden Konzerngesellschaft. Darüber hinaus sind Höhe und Zeitpunkt geplanter Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften ermessensbehaftet.

Die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung teilten sich wie folgt auf:

Ertragsteuern

in Mio. €

 

2024

 

2023

Laufende Ertragsteuern der Periode

 

-1.146

 

-1.140

Periodenfremde Ertragsteuern

 

138

 

167

Latente Ertragsteuern

 

257

 

323

Davon: aus temporären Differenzen

 

229

 

290

Davon: aus Steuersatzänderungen

 

17

 

-7

Davon: aus steuerlichen Verlustvorträgen

 

11

 

40

Ertragsteuern

 

-751

 

-650

Steuerliche Überleitungsrechnung

In der nachstehenden Tabelle wird vom theoretischen Ertragsteueraufwand auf die Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet. Der theoretische Ertragsteueraufwand ergab sich aus der Anwendung des Steuersatzes einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Darmstadt in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,7 %).

Steuerliche Überleitungsrechnung

in Mio. €

 

2024

 

2023

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

3.536

 

3.484

 

 

 

 

 

Steuersatz Kapitalgesellschaft

 

31,9 %

 

31,7 %

Theoretischer Ertragsteueraufwand

 

-1.128

 

-1.105

Steuersatzdifferenzen

 

454

 

495

Steuereffekt aus Anwendung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II)

 

-28

 

Steuereffekte von Gesellschaften mit negativem Konzernbeitrag

 

-36

 

-7

Periodenfremde Ertragsteuern

 

138

 

167

Steueranrechnungen

 

69

 

-103

Latente Steuereffekte auf Verlustvorträge

 

10

 

32

Voraussichtlich nicht nutzbare temporäre Differenzen und Zinsvorträge

 

-209

 

-82

Steuereffekte durch nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerfreie Erträge/sonstige Steuereffekte

 

-20

 

-47

Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

-751

 

-650

 

 

 

 

 

Steuerquote gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

21,2 %

 

18,7 %

Die Ertragsteuern beinhalteten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Die periodenfremden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2024 resultierten insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen, aus Veränderungen von Ertragsteuerverbindlichkeiten für Risiken aus Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen für Vorjahre.

Im Vorjahr wirkte sich ein einmaliger latenter Steuerertrag in den sonstigen Steuereffekten reduzierend auf die Steuerquote aus.

Globale Mindestbesteuerung (Pillar II)

Die Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung wurde in Deutschland am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Auch wenn die Besteuerungsregelungen auf die oberste Mutter des Konzerns, die E. Merck Kommanditgesellschaft abstellen, kann es in einer Reihe von Jurisdiktionen zu Ergänzungssteuern kommen, die Auswirkungen auf den Merck-Konzern haben.

Die Regularien zur globalen Mindestbesteuerung verpflichten Merck für jedes Land, in dem Geschäftseinheiten im Sinne der Gesetzgebung unterhalten werden, den effektiven Steuersatz zu ermitteln und, soweit der ermittelte effektive Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes von 15 % liegt, in Höhe der Differenz eine sogenannte Ergänzungssteuer abzuführen. Merck hat im Geschäftsjahr 2024 sämtliche Maßnahmen getroffen, um die sich aus der Gesetzgebung ergebenden Berichtspflichten und steuerlichen Compliance-Vorgaben zu erfüllen.

Es wurde wie im Vorjahr von der Ausnahmeregelung des IAS 12.88A für den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 28 Mio. € erfasst, die im Wesentlichen aus den operativen Tätigkeiten in Irland und der Schweiz resultierten.

Latente Steuern

Die Aufteilung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden auf die Bilanzposten sowie die Überleitung der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz stellte sich wie folgt dar:

Latente Steuern Gewinn- und Verlustrechnung 2023

 

 

1.1.2023

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2023

in Mio. €

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern

 

Konsolidierungs­kreisänderungen/Wechselkurs­änderungen/ sonstige Veränderungen

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Aktiva

 

Passiva1

Immaterielle Vermögenswerte

 

-1.261

 

235

 

 

47

 

-979

 

111

 

1.090

Sachanlagen

 

-129

 

5

 

 

5

 

-119

 

103

 

222

Finanzielle Vermögenswerte

 

-32

 

13

 

-17

 

 

-36

 

2

 

38

Vorräte

 

823

 

42

 

 

-44

 

821

 

835

 

15

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

 

51

 

9

 

 

-1

 

59

 

92

 

33

Rückstellungen

 

475

 

-10

 

50

 

-6

 

510

 

633

 

122

Verbindlichkeiten

 

122

 

-6

 

9

 

-6

 

119

 

181

 

62

Steuerliche Verlustvorträge

 

30

 

40

 

 

-3

 

67

 

67

 

Steueranrechnungen/Sonstiges

 

-55

 

-5

 

 

3

 

-57

 

117

 

174

Latente Steuern (vor Saldierung)

 

23

 

323

 

42

 

-3

 

385

 

2.142

 

1.757

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-627

 

-627

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz

 

23

 

 

 

 

 

 

 

385

 

1.514

 

1.130

Latente Steuern Gewinn- und Verlustrechnung 2024

 

 

1.1.2024

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2024

in Mio. €

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern

 

Konsolidierungs­kreisänderungen/Wechselkurs­änderungen/ sonstige Veränderungen

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Aktiva

 

Passiva

Immaterielle Vermögenswerte

 

-979

 

258

 

 

-114

 

-835

 

86

 

921

Sachanlagen

 

-119

 

-15

 

 

-8

 

-142

 

64

 

207

Finanzielle Vermögenswerte

 

-36

 

10

 

5

 

 

-21

 

3

 

24

Vorräte

 

821

 

6

 

 

-8

 

819

 

835

 

16

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

 

59

 

-20

 

 

 

38

 

55

 

18

Rückstellungen

 

510

 

-62

 

-88

 

-7

 

353

 

404

 

50

Verbindlichkeiten

 

119

 

-23

 

-2

 

4

 

98

 

179

 

81

Steuerliche Verlustvorträge

 

67

 

11

 

 

1

 

80

 

80

 

Steueranrechnungen/Sonstiges

 

-57

 

92

 

 

-4

 

31

 

133

 

102

Latente Steuern (vor Saldierung)

 

385

 

257

 

-85

 

-137

 

420

 

1.839

 

1.419

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-527

 

-527

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz

 

385

 

 

 

 

 

 

 

420

 

1.312

 

892

Davon: Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

 

 

 

 

-25

 

 

 

 

 

 

Die Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstigen Veränderungen beinhalteten im Wesentlichen latente Steuereffekte aus der Akquisition der Mirus Bio LLC, USA, (siehe Anmerkung (6) „Akquisitionen und Desinvestitionen“) sowie Effekte aus der Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Zudem ergaben sich wie im Vorjahr Wechselkurseffekte, die hauptsächlich aus der Umrechnung von in US-Dollar bilanzierten Posten in die Berichtswährung Euro resultierten.

Die latenten Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für Steueranrechnungen/Sonstiges entstanden im Wesentlichen aus Anpassungen latenter Steuerschulden für geplante Dividenden­ausschüttungen (Outside Basis Differences).

Für angesetzte aktive latente Steuern in Höhe von 381 Mio. € (31. Dezember 2023: 597 Mio. €), die latente Steuerschulden in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt überstiegen, wurde aufgrund von positiven Ergebnisprognosen von einer wahrscheinlichen Realisierbarkeit ausgegangen, obwohl in der laufenden Periode oder der Vorperiode ein Verlust vorlag.

Für abzugsfähige temporäre Differenzen sowie sonstige Zinsvorträge in Höhe von 11.915 Mio. € (31. Dezember 2023: 13.220 Mio. €) wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt. Der wesentliche Teil dieser Differenzen ist grundsätzlich nur bis 2029 nutzbar, wobei in diesem Zeitraum eine steuerwirksame Realisierung nicht erwartet wird.

Für steuerliche Mehr- und Minderbelastungen aufgrund von geplanten Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences) wurden latente Steuerschulden von insgesamt 88 Mio. € (31. Dezember 2023: 157 Mio. €) erfasst. Thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 12.124 Mio. € (31. Dezember 2023: 10.627 Mio. €). Die daraus ermittelten, in künftigen Perioden im Fall von Dividendenausschüttungen zu versteuernden temporären Unterschiede würden zum 31. Dezember 2024 659 Mio. € (31. Dezember 2023: 603 Mio. €) betragen.

Entwicklung der Verlustvorträge

Die Verlustvorträge gliederten sich wie nachstehend aufgeführt:

Verlustvorträge

 

 

31.12.2024

 

31.12.2023

in Mio. €

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

Verlustvorträge

 

355

 

499

 

854

 

257

 

536

 

793

Bestand an Verlustvorträgen, für die aktive latente Steuern gebildet wurden

 

155

 

133

 

288

 

156

 

95

 

251

Bestand an Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

 

200

 

366

 

566

 

101

 

441

 

542

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Potenzielle aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

108

 

124

 

232

 

78

 

124

 

202

Angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

48

 

32

 

80

 

49

 

18

 

67

Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

60

 

92

 

152

 

29

 

106

 

135

Der überwiegende Teil der Verlustvorträge war entweder zeitlich unbegrenzt oder bis zu 20 Jahre nutzbar. Dies gilt auch für Verluste, für die keine latenten Steuern aktiviert worden sind.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die latente Steuerschulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde und für das gleiche Steuersubjekt übersteigen, werden nicht aktiviert, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird.

Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Ertragsteuererstattungsansprüche bestanden zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 520 Mio. € (31. Dezember 2023: 482 Mio. €) und resultierten vor allem aus Steuervorauszahlungen, die über der tatsächlichen Steuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr und früherer Geschäftsjahre lagen, aus Ertragsteuererstattungsansprüchen für Vorjahre sowie aus anrechenbaren Quellensteuern. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten für ungewisse Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2024 insgesamt auf 1.564 Mio. € (31. Dezember 2023: 1.473 Mio. €).

Aufteilung der Besteuerungsrechte (Pillar I)

Merck erwartet auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands, dass die weiteren Bemühungen zur Konvergenz der internationalen Steuerregeln im Rahmen des Inclusive Framework der OECD ebenfalls Auswirkungen auf die Besteuerung des Konzerns haben werden.

Die im Rahmen der OECD-Regelungen vorgesehene Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten wird derzeit noch verhandelt. Die Analyse der vorliegenden Entwürfe ergab, dass Merck wahrscheinlich zu den Unternehmen gehören wird, für die die Regelungen Anwendung finden werden. Aufgrund des Verhandlungsstands und der Unklarheit über die Teilnahme wesentlicher Staaten kann derzeit noch keine verlässliche Aussage über die erwarteten Auswirkungen getroffen werden.

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