(15) Ertragsteuern
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Laufende Ertragsteuern
Laufende Ertragsteuern der Berichtsperiode sowie gegebenenfalls für Vorjahre werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an oder Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Dabei kommt der im jeweiligen Steuerjahr geltende unternehmensspezifische Steuersatz zur Anwendung.
Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden
Für die Ermittlung ungewisser ertragsteuerlicher Ansprüche und Schulden werden sachverhaltsbezogene Beurteilungen vorgenommen. Ungewisse ertragsteuerliche Sachverhalte werden in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit, ob die zuständigen Steuerbehörden die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren werden, berücksichtigt. Besteht Unsicherheit über die Anerkennung eines Sachverhalts durch die Steuerbehörden, erfolgt die Bewertung des jeweiligen ungewissen Ertragsteueranspruchs beziehungsweise der ungewissen Ertragsteuerschuld mit dem wahrscheinlichsten Betrag. Ungewisse Ertragsteuerschulden werden innerhalb der Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehende erwartete Strafzahlungen und Zinsen, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, werden unter Anwendung des IAS 37 als Rückstellungen behandelt (siehe Anmerkung (27) „Sonstige Rückstellungen“).
Latente Steuern
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, die latente Steuerschulden gegenüber derselben Steuerbehörde und für dasselbe Steuersubjekt übersteigen, werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften sowie steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge.
Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind
- zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt,
- die Ergebnishistorie,
- die Ergebnisplanung sowie
- die existierende Steuerplanung der jeweiligen Konzerngesellschaft.
Auf geplante Dividendenausschüttungen bereits erwirtschafteter Gewinne von Tochtergesellschaften innerhalb der nächsten zwölf Monate werden passive latente Steuern angesetzt.
Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Ertragsteuern
Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus laufenden und latenten Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen und Schätzungen.
Bei der Beurteilung der Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Auslegung von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine abweichende Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der Anwendung und Auslegung von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Geänderte Annahmen über die Auslegung von steuerlichen Normen, beispielsweise aufgrund geänderter Rechtsprechung, werden zum Zeitpunkt der Änderung bilanziell erfasst.
Es bestehen Unsicherheitsgrade für latente Steuern hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dies betrifft in besonderem Maße latente Steuern, die im Rahmen von Unternehmenserwerben angesetzt werden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit, insbesondere von Steuergutschriften und steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen, erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf das zukünftig zu versteuernde Einkommen der betreffenden Konzerngesellschaft. Darüber hinaus sind Höhe und Zeitpunkt geplanter Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften ermessensbehaftet.
Die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung teilten sich wie folgt auf:
in Mio. € |
|
2024 |
|
2023 |
---|---|---|---|---|
Laufende Ertragsteuern der Periode |
|
-1.146 |
|
-1.140 |
Periodenfremde Ertragsteuern |
|
138 |
|
167 |
Latente Ertragsteuern |
|
257 |
|
323 |
Davon: aus temporären Differenzen |
|
229 |
|
290 |
Davon: aus Steuersatzänderungen |
|
17 |
|
-7 |
Davon: aus steuerlichen Verlustvorträgen |
|
11 |
|
40 |
Ertragsteuern |
|
-751 |
|
-650 |
Steuerliche Überleitungsrechnung
In der nachstehenden Tabelle wird vom theoretischen Ertragsteueraufwand auf die Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet. Der theoretische Ertragsteueraufwand ergab sich aus der Anwendung des Steuersatzes einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Darmstadt in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,7 %).
in Mio. € |
|
2024 |
|
2023 |
---|---|---|---|---|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
|
3.536 |
|
3.484 |
|
|
|
|
|
Steuersatz Kapitalgesellschaft |
|
31,9 % |
|
31,7 % |
Theoretischer Ertragsteueraufwand |
|
-1.128 |
|
-1.105 |
Steuersatzdifferenzen |
|
454 |
|
495 |
Steuereffekt aus Anwendung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) |
|
-28 |
|
– |
Steuereffekte von Gesellschaften mit negativem Konzernbeitrag |
|
-36 |
|
-7 |
Periodenfremde Ertragsteuern |
|
138 |
|
167 |
Steueranrechnungen |
|
69 |
|
-103 |
Latente Steuereffekte auf Verlustvorträge |
|
10 |
|
32 |
Voraussichtlich nicht nutzbare temporäre Differenzen und Zinsvorträge |
|
-209 |
|
-82 |
Steuereffekte durch nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerfreie Erträge/ |
|
-20 |
|
-47 |
Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
-751 |
|
-650 |
|
|
|
|
|
Steuerquote gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
21,2 % |
|
18,7 % |
Die Ertragsteuern beinhalteten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Die periodenfremden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2024 resultierten insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen, aus Veränderungen von Ertragsteuerverbindlichkeiten für Risiken aus Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen für Vorjahre.
Im Vorjahr wirkte sich ein einmaliger latenter Steuerertrag in den sonstigen Steuereffekten reduzierend auf die Steuerquote aus.
Globale Mindestbesteuerung (Pillar II)
Die Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung wurde in Deutschland am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Auch wenn die Besteuerungsregelungen auf die oberste Mutter des Konzerns, die E. Merck Kommanditgesellschaft abstellen, kann es in einer Reihe von Jurisdiktionen zu Ergänzungssteuern kommen, die Auswirkungen auf den Merck-Konzern haben.
Die Regularien zur globalen Mindestbesteuerung verpflichten Merck für jedes Land, in dem Geschäftseinheiten im Sinne der Gesetzgebung unterhalten werden, den effektiven Steuersatz zu ermitteln und, soweit der ermittelte effektive Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes von 15 % liegt, in Höhe der Differenz eine sogenannte Ergänzungssteuer abzuführen. Merck hat im Geschäftsjahr 2024 sämtliche Maßnahmen getroffen, um die sich aus der Gesetzgebung ergebenden Berichtspflichten und steuerlichen Compliance-Vorgaben zu erfüllen.
Es wurde wie im Vorjahr von der Ausnahmeregelung des IAS 12.88A für den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 28 Mio. € erfasst, die im Wesentlichen aus den operativen Tätigkeiten in Irland und der Schweiz resultierten.
Latente Steuern
Die Aufteilung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden auf die Bilanzposten sowie die Überleitung der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz stellte sich wie folgt dar:
|
|
1.1.2023 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2023 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Aktive/passive latente Steuern (netto) |
|
Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern |
|
Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/ sonstige Veränderungen |
|
Aktive/passive latente Steuern (netto) |
|
Aktiva |
|
Passiva1 |
Immaterielle Vermögenswerte |
|
-1.261 |
|
235 |
|
– |
|
47 |
|
-979 |
|
111 |
|
1.090 |
Sachanlagen |
|
-129 |
|
5 |
|
– |
|
5 |
|
-119 |
|
103 |
|
222 |
Finanzielle Vermögenswerte |
|
-32 |
|
13 |
|
-17 |
|
– |
|
-36 |
|
2 |
|
38 |
Vorräte |
|
823 |
|
42 |
|
– |
|
-44 |
|
821 |
|
835 |
|
15 |
Forderungen/sonstige Vermögenswerte |
|
51 |
|
9 |
|
– |
|
-1 |
|
59 |
|
92 |
|
33 |
Rückstellungen |
|
475 |
|
-10 |
|
50 |
|
-6 |
|
510 |
|
633 |
|
122 |
Verbindlichkeiten |
|
122 |
|
-6 |
|
9 |
|
-6 |
|
119 |
|
181 |
|
62 |
Steuerliche Verlustvorträge |
|
30 |
|
40 |
|
– |
|
-3 |
|
67 |
|
67 |
|
– |
Steueranrechnungen/Sonstiges |
|
-55 |
|
-5 |
|
– |
|
3 |
|
-57 |
|
117 |
|
174 |
Latente Steuern (vor Saldierung) |
|
23 |
|
323 |
|
42 |
|
-3 |
|
385 |
|
2.142 |
|
1.757 |
Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern |
|
– |
|
|
|
|
|
|
|
– |
|
-627 |
|
-627 |
Latente Steuern gemäß Konzernbilanz |
|
23 |
|
|
|
|
|
|
|
385 |
|
1.514 |
|
1.130 |
|
|
1.1.2024 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Aktive/passive latente Steuern (netto) |
|
Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern |
|
Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/ sonstige Veränderungen |
|
Aktive/passive latente Steuern (netto) |
|
Aktiva |
|
Passiva |
Immaterielle Vermögenswerte |
|
-979 |
|
258 |
|
– |
|
-114 |
|
-835 |
|
86 |
|
921 |
Sachanlagen |
|
-119 |
|
-15 |
|
– |
|
-8 |
|
-142 |
|
64 |
|
207 |
Finanzielle Vermögenswerte |
|
-36 |
|
10 |
|
5 |
|
– |
|
-21 |
|
3 |
|
24 |
Vorräte |
|
821 |
|
6 |
|
– |
|
-8 |
|
819 |
|
835 |
|
16 |
Forderungen/sonstige Vermögenswerte |
|
59 |
|
-20 |
|
– |
|
– |
|
38 |
|
55 |
|
18 |
Rückstellungen |
|
510 |
|
-62 |
|
-88 |
|
-7 |
|
353 |
|
404 |
|
50 |
Verbindlichkeiten |
|
119 |
|
-23 |
|
-2 |
|
4 |
|
98 |
|
179 |
|
81 |
Steuerliche Verlustvorträge |
|
67 |
|
11 |
|
– |
|
1 |
|
80 |
|
80 |
|
– |
Steueranrechnungen/Sonstiges |
|
-57 |
|
92 |
|
– |
|
-4 |
|
31 |
|
133 |
|
102 |
Latente Steuern (vor Saldierung) |
|
385 |
|
257 |
|
-85 |
|
-137 |
|
420 |
|
1.839 |
|
1.419 |
Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern |
|
– |
|
|
|
|
|
|
|
– |
|
-527 |
|
-527 |
Latente Steuern gemäß Konzernbilanz |
|
385 |
|
|
|
|
|
|
|
420 |
|
1.312 |
|
892 |
Davon: Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
|
– |
|
– |
|
– |
|
-25 |
|
|
|
|
|
|
Die Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstigen Veränderungen beinhalteten im Wesentlichen latente Steuereffekte aus der Akquisition der Mirus Bio LLC, USA, (siehe Anmerkung (6) „Akquisitionen und Desinvestitionen“) sowie Effekte aus der Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Zudem ergaben sich wie im Vorjahr Wechselkurseffekte, die hauptsächlich aus der Umrechnung von in US-Dollar bilanzierten Posten in die Berichtswährung Euro resultierten.
Die latenten Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für Steueranrechnungen/Sonstiges entstanden im Wesentlichen aus Anpassungen latenter Steuerschulden für geplante Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences).
Für angesetzte aktive latente Steuern in Höhe von 381 Mio. € (31. Dezember 2023: 597 Mio. €), die latente Steuerschulden in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt überstiegen, wurde aufgrund von positiven Ergebnisprognosen von einer wahrscheinlichen Realisierbarkeit ausgegangen, obwohl in der laufenden Periode oder der Vorperiode ein Verlust vorlag.
Für abzugsfähige temporäre Differenzen sowie sonstige Zinsvorträge in Höhe von 11.915 Mio. € (31. Dezember 2023: 13.220 Mio. €) wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt. Der wesentliche Teil dieser Differenzen ist grundsätzlich nur bis 2029 nutzbar, wobei in diesem Zeitraum eine steuerwirksame Realisierung nicht erwartet wird.
Für steuerliche Mehr- und Minderbelastungen aufgrund von geplanten Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences) wurden latente Steuerschulden von insgesamt 88 Mio. € (31. Dezember 2023: 157 Mio. €) erfasst. Thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 12.124 Mio. € (31. Dezember 2023: 10.627 Mio. €). Die daraus ermittelten, in künftigen Perioden im Fall von Dividendenausschüttungen zu versteuernden temporären Unterschiede würden zum 31. Dezember 2024 659 Mio. € (31. Dezember 2023: 603 Mio. €) betragen.
Entwicklung der Verlustvorträge
Die Verlustvorträge gliederten sich wie nachstehend aufgeführt:
|
|
31.12.2024 |
|
31.12.2023 |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Deutschland |
|
Ausland |
|
Summe |
|
Deutschland |
|
Ausland |
|
Summe |
Verlustvorträge |
|
355 |
|
499 |
|
854 |
|
257 |
|
536 |
|
793 |
Bestand an Verlustvorträgen, für die aktive latente Steuern gebildet wurden |
|
155 |
|
133 |
|
288 |
|
156 |
|
95 |
|
251 |
Bestand an Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
|
200 |
|
366 |
|
566 |
|
101 |
|
441 |
|
542 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Potenzielle aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
108 |
|
124 |
|
232 |
|
78 |
|
124 |
|
202 |
Angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
48 |
|
32 |
|
80 |
|
49 |
|
18 |
|
67 |
Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
60 |
|
92 |
|
152 |
|
29 |
|
106 |
|
135 |
Der überwiegende Teil der Verlustvorträge war entweder zeitlich unbegrenzt oder bis zu 20 Jahre nutzbar. Dies gilt auch für Verluste, für die keine latenten Steuern aktiviert worden sind.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die latente Steuerschulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde und für das gleiche Steuersubjekt übersteigen, werden nicht aktiviert, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird.
Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerverbindlichkeiten
Ertragsteuererstattungsansprüche bestanden zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 520 Mio. € (31. Dezember 2023: 482 Mio. €) und resultierten vor allem aus Steuervorauszahlungen, die über der tatsächlichen Steuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr und früherer Geschäftsjahre lagen, aus Ertragsteuererstattungsansprüchen für Vorjahre sowie aus anrechenbaren Quellensteuern. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten für ungewisse Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2024 insgesamt auf 1.564 Mio. € (31. Dezember 2023: 1.473 Mio. €).
Aufteilung der Besteuerungsrechte (Pillar I)
Merck erwartet auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands, dass die weiteren Bemühungen zur Konvergenz der internationalen Steuerregeln im Rahmen des Inclusive Framework der OECD ebenfalls Auswirkungen auf die Besteuerung des Konzerns haben werden.
Die im Rahmen der OECD-Regelungen vorgesehene Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten wird derzeit noch verhandelt. Die Analyse der vorliegenden Entwürfe ergab, dass Merck wahrscheinlich zu den Unternehmen gehören wird, für die die Regelungen Anwendung finden werden. Aufgrund des Verhandlungsstands und der Unklarheit über die Teilnahme wesentlicher Staaten kann derzeit noch keine verlässliche Aussage über die erwarteten Auswirkungen getroffen werden.