Der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und der Gesellschafterrat befassen sich auf unterschiedliche Weise mit Nachhaltigkeitsaspekten. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird einmal jährlich die Beurteilung zum aktuellen Risikoportfolio des Konzerns und zweimal im Jahr der aktuelle Umsetzungsstand des Risikomanagements vorgelegt.
In der Sitzung im Februar 2024 beschäftigten sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss intensiv mit dem von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die nichtfinanzielle Erklärung eingegangen. Die nichtfinanzielle Erklärung wird einmal jährlich durch die Head of Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance (SQ) vor dem Aufsichtsrat vorgestellt. SQ berichtet zudem an das Mitglied der Geschäftsleitung und den CEO von Healthcare. Die Geschäftsleitung wird mindestens zweimal jährlich über den Risikobericht unterrichtet.
Die Geschäftsleitung ist zuständig für die Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung von Merck. Unserer Menschenrechtsbeauftragten aus der Konzernfunktion SQ obliegt die Überwachung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Geschäftsleitung wird mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten und den Umsetzungsstand des Risikomanagements und der Sorgfaltspflichten informiert.
Unser Gesellschafterrat überwacht und diskutiert regelmäßig Nachhaltigkeitsaspekte als Teil der Vergütung der Geschäftsleitung in Form von Leistungskennzahlen und als Teil der jährlichen Strategie des Unternehmens.
Bei Entscheidungen über größere Transaktionen berücksichtigen die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane regelmäßig IROs und wägen diese gegeneinander ab, indem sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Transaktion prüfen. Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte auch bei der Bewertung potenzieller Akquisitionen, bei der Zuweisung von Betriebsausgaben, bei der Entscheidung über Investitionsausgaben sowie in der Forschung und Entwicklung.
Folgende wesentliche IROs (siehe entsprechende Kennungen in Klammern) behandelten die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre jeweiligen Ausschüsse im Berichtszeitraum.
Geschäftsleitung
- Übergangsplan zum Klimaschutz, siehe E1 (E1-NI-01 bis E1-NI-06; E1-R-01 und E1-R-02; E1-O-01)
- Kreislaufwirtschaft, inklusive eines neuen Ziels, siehe E5 (E5-PI-01)
- Vielfalt, Gleichberechtigung, Inklusion und Zugehörigkeit, siehe S1 (S1-NI-03; S1-NI-04; S1-PI-02; S1-PI-03)
- Menschenrechte, siehe S2 (S2-NI-01; S2-NI-03; S2-NI-04; S2-NI-05; S2-NI-06; S2-NI-07)
- Tierschutz, inklusive Ziele, siehe G1 (G1-NI-01)
Aufsichtsrat
- Klimawandel und Reduzierung der Emissionen, siehe E1 (E1-NI-01 bis E1-NI-06; E1-R-01 und E1-R-02; E1-O-01)
- Übergangsplan zum Klimaschutz, siehe E1 (E1-NI-01 bis E1-NI-06; E1-R-01 und E1-R-02; E1-O-01)
- Kreislaufwirtschaft, inklusive eines neuen Ziels, siehe E5 (E5-PI-01)
- Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen, siehe S1 (S1-NI-01; S1-NI-02; S1-NI-03; S1-NI-04; S1-PI-01; S1-PI-02; S1-PI-03)
- Geopolitische Risiken und ihre Bedeutung für die Geschäftsentwicklung, siehe S2 (S2-R-01)