Grundlagen für die Erstellung

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (BP-1)

Unsere Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht dem unserer finanziellen Berichterstattung. Die Nachhaltigkeitserklärung deckt unseren eigenen Geschäftsbetrieb ab. Auf der Grundlage unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse erweitert sich die Berichterstattung auf die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette, soweit dies für die jeweiligen Policies, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele zutrifft. Weitere Informationen finden sich in den jeweiligen Themenkapiteln.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)

Wir definieren den Zeithorizont der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) in unserer Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS): kurzfristig (1-2 Jahre), mittelfristig (3-5 Jahre) und langfristig (mehr als 5 Jahre). In Bezug auf Risiken und Chancen verwenden wir eine detailliertere Definition für langfristige Zeithorizonte, um sie mit unserem Risikomanagementansatz in Einklang zu bringen: Wir unterscheiden zusätzlich zwischen mehr als 5-15 Jahre und mehr als 15 Jahre.

Zur Berechnung unseres Energiemixes verwenden wir Schätzungen, indem wir uns auf externe Quellen wie „Our World in Data“ stützen (siehe E1-5). Für die Kennzahlen im Zusammenhang mit der Produktion erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien haben wir Schätzungen verwendet, die auch auf branchenspezifischen Durchschnittsdaten basieren. Bezüglich der Kennzahlen der Kategorie 11 der Scope-3-Emissionen, die den Gebrauch verkaufter Produkte betreffen, verwenden wir Schätzungen, die auf internen Expertenbewertungen von Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Verkaufsvolumen basieren. Für die Kennzahlen im Zusammenhang mit Ressourcenzuflüssen verwendeten wir Schätzungen, um den prozentualen Anteil biologischer, wiederverwendeter oder recycelter Materialien zu bestimmen (siehe E5-4). In Bezug auf quantitative Daten und Geldbeträge gibt es keine signifikanten Messunsicherheiten. Unsere bisherige Berichterstattung erfolgte nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) gemäß §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289b bis 289e und in Übereinstimmung mit der Global Reporting Initiative (GRI). Durch die Umstellung auf die ESRS kam es zu Veränderungen in unserer Berichterstattung in Bezug auf bestimmte Angaben. Da wir die neuen Berichtsstandards anwenden, verzichten wir darauf, angepasste Vergleichszahlen zu berichten.

Neben den Informationen nach den ESRS stellen wir ebenfalls Informationen nach den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und der Global Reporting Initiative (GRI) zur Verfügung. Damit wollen wir den steigenden Transparenzansprüchen verschiedener Investorengruppen und anderer Stakeholder nachkommen. Die GRI-, TCFD- und SASB-Angaben sind unter „Weitere Informationen“ zu finden und waren nicht Teil der Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit, die Deloitte für unsere Nachhaltigkeitserklärung durchgeführt hat. Wir stützen uns bei unseren Verfahren und Daten zudem auf die ISO-Normen ISO 14001, ISO 45001, ISO 9001 und ISO 50001. Die entsprechenden Zertifizierungen werden durch externe Prüfungsgesellschaften validiert und an den entsprechenden Stellen in dieser Nachhaltigkeitserklärung ausgewiesen.

 Wir haben Informationen zu der folgenden Offenlegungspflicht durch Verweise aufgenommen:

  •   Informationen über die Schlüsselelemente unseres Geschäftsmodells und unserer Wertschöpfungskette (ESRS 2 SBM-1 38, 40a i-ii und 42a-c) finden sich unter Unternehmensprofil und Struktur im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns“.

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