(3) Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Umgang mit Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Die Aufstellung des Konzernabschlusses macht es erforderlich, in bestimmtem Umfang Ermessensentscheidungen über anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu treffen sowie Schätzungen vorzunehmen. Ermessen bezeichnet die Notwendigkeit, bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden Annahmen bezüglich des Ansatzes oder der Bewertung zu treffen. Schätzungsunsicherheiten bestehen bei der Auswahl anzuwendender Bewertungsverfahren insbesondere in Bezug auf darin zu verwendende Parameter. Die Einschätzung des Ermessensspielraums beziehungsweise der Schätzungsunsicherheit erfolgt unternehmensspezifisch. Dabei werden insbesondere die im Folgenden beschriebenen Unsicherheiten im gegebenen Fall entsprechend berücksichtigt. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Inputfaktoren kann der Grad der Schätzungsunsicherheit stark variieren.
Erhöhter Unsicherheitsgrad aufgrund des aktuellen gesamtwirtschaftlichen und politischen Umfelds
Aufgrund der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in vielen Staaten Europas und in China sowie der politischen Veränderungen und sich daraus ergebenden möglichen makroökonomischen und handelspolitischen Entscheidungen ist der Unsicherheitsgrad bei der Erstellung des Konzernabschlusses deutlich ausgeprägt. Unsicherheitsfaktoren waren dabei neben den Auswirkungen des merklich erhöhten Preis- und Zinsniveaus auf das Konsumverhalten die sich ändernden politischen Rahmenbedingungen in wesentlichen Volkswirtschaften und der andauernde Krieg in der Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten. Zudem trugen bestehende und mögliche Handelsbeschränkungen und -konflikte deutlich zu dieser Einschätzung bei.
Hieraus können sich insbesondere Auswirkungen auf die Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte ergeben. Anzeichen für wesentliche Wertminderungen konnten jedoch auf Basis der derzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht festgestellt werden. Darüber hinaus ergaben sich wie in den Vorjahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns und keine Hinweise, dass bei der Aufstellung des Konzernabschlusses vom Grundsatz der Unternehmensfortführung abzuweichen gewesen wäre. Mögliche Auswirkungen aus sich ändernden Rahmenbedingungen werden dabei laufend analysiert.
Auswirkungen der Preisentwicklung und des Zinsniveaus
Im Geschäftsjahr 2024 schwächte sich die hohe Inflation weiter ab, blieb jedoch auf einem erhöhten Niveau. Zudem zeigte sich trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass Lohn- und Gehaltsforderungen und -abschlüsse erhöht waren, was sich bei einer gleichzeitig schwachen konjunkturellen Entwicklung auch auf den finanziellen Spielraum wichtiger Staaten auswirkte.
Das im Geschäftsjahr 2024 gegenüber den Vorjahren weiterhin erhöhte Zinsniveau beeinflusste erneut die Refinanzierungskosten unserer Kunden, insbesondere im Unternehmensbereich Life Science, und wirkte sich daher auch auf ihr Nachfrageverhalten aus.
Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus ergaben sich gegenüber vergangenen Jahren weiterhin erhöhte Diskontierungszinssätze, die bei der Durchführung von Wertminderungstests und der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten verwendet wurden (siehe hierzu insbesondere Anmerkungen (18) „Geschäfts- oder Firmenwerte“ und (43) „Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“).
Direkte Auswirkungen kriegerischer Auseinandersetzungen
Aus dem Krieg in der Ukraine ergaben sich aufgrund des begrenzten Geschäftsvolumens in Russland, der Ukraine, Belarus und der Republik Moldau keine wesentlichen unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns. Der Anteil der Konzernumsatzerlöse in den genannten Ländern belief sich im Berichtszeitraum ebenso wie im Vorjahr auf unter 1,5 %. Auch aus dem Konflikt im Nahen Osten resultierten im Berichtszeitraum keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Merck-Konzerns. Der Umsatzanteil von Kunden mit Sitz in Israel und dem Libanon an den Konzernumsätzen belief sich im Geschäftsjahr 2024 ebenso wie im Vorjahr auf unter 1 %.
Auswirkungen durch Handelsbeschränkungen, -konflikte und Sanktionen
Um die Auswirkungen aus einer Unterbrechung der Lieferketten zu reduzieren, wurden in der Vergangenheit die Vorratsbestände erhöht. Grundsätzlich geht dies mit einem gestiegenen Risiko eines späteren Wertminderungsbedarfs einher, sofern diese Bestände nicht verarbeitet oder abgesetzt werden können. Weiterhin besteht ein hoher Unsicherheitsgrad bezüglich der weiteren Entwicklung, auch aufgrund potenzieller konfliktbedingter Sanktionen und der zukünftigen Handelspolitik, insbesondere der USA.
Handelspolitische Entwicklungen können sich kurzfristig auf Warenströme und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und mittelfristig Investitionsentscheidungen beeinflussen. Die Spannungen zwischen den USA und China bleiben ein erhebliches Risiko, insbesondere für bestimmte Technologien wie Halbleiter und Biotechnologie. Seit dem Geschäftsjahr 2022 werden insbesondere die Auswirkungen der Handelsbeschränkungen zwischen den USA und China im Bereich Halbleitermaterialien beobachtet. Daraus ergab sich bisher kein Wertminderungsbedarf. Es besteht jedoch eine hohe Unsicherheit über die weitere Entwicklung.
Erhöhter Unsicherheitsgrad aufgrund von Klimarisiken
Als global agierender Wissenschafts- und Technologiekonzern ist Merck transitorischen und physischen klimabezogenen Risiken ausgesetzt, die sich potenziell negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können und zu einer erhöhten Schätzungsunsicherheit im Rahmen der Bilanzierung beitragen. Zur Erhebung möglicher Auswirkungen aus Klimarisiken wurde im Rahmen eines Projekts zur Implementierung der Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft sowie einer Versicherungsgesellschaft eine strukturierte Klimarisikoanalyse durchgeführt.
Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen
Merck hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 2020 jeweils um 50 % zu reduzieren. Bis 2030 sollen 80 % des Stromeinkaufs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Darüber hinaus plant Merck, die indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3), definiert als Rate aus Kilotonnen CO2‑Äquivalenten pro Euro Bruttoergebnis, bis 2030 um 52 % zu reduzieren und bis zum Jahr 2040 einen klimaneutralen Geschäftsbetrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 1–3) zu erreichen. Die genannten Ziele zielen darauf ab, die Aktivitäten von Merck mit den globalen Bemühungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C, wie im Pariser Klimaabkommen festgelegt, in Einklang zu bringen.
Die zuvor genannten Ziele sollen unter anderem durch die nachfolgenden Maßnahmen erreicht werden:
- die Reduktion von Prozessemissionen,
- verstärkter Zukauf von Strom aus erneuerbaren Quellen,
- Energie- und Materialeffizienzmaßnahmen,
- eine Emissionsreduktion in der Lieferkette sowie
- die Berücksichtigung eines Schattenpreises für CO2-Emissionen bei Großprojekten.
Transitorische Klimarisiken
Transitorische Klimarisiken beschreiben die Auswirkungen, die aufgrund des Wandels hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaftssystem für Unternehmen resultieren können.
Die größten transitorischen klimabezogenen Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestehen im Unternehmensbereich Electronics, der deutlich mehr als die Hälfte der direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Treibhausgasemissionen des Konzerns verursacht. Ein Großteil dieser Treibhausgasemissionen entsteht prozessbedingt im Rahmen der Herstellung von Spezialgasen für die Halbleiter- beziehungsweise Elektronikindustrie. Zur Erreichung der selbst gesteckten Klimaziele des Konzerns soll beim Geschäft mit diesen Spezialgasen eine Emissionsreduktion insbesondere durch technologische Verbesserungen im Produktionsprozess erzielt werden. Die Werthaltigkeit der im Zusammenhang mit diesen Produkten bilanzierten Vermögenswerte ist abhängig von der erfolgreichen Umsetzung der technologischen Produktionsverbesserungen, da hierdurch langfristig drohende Kostensteigerungen durch die zunehmende Bepreisung von Treibhausgasemissionen weitgehend vermieden werden könnten. Auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstands werden keine wesentlichen Umsatzrückgänge infolge der Umsetzung der Merck-Nachhaltigkeitsstrategie für dieses Geschäft erwartet. Im Ergebnis ergaben sich bislang weder Anzeichen für Wertminderungsbedarf noch das Erfordernis zur Anpassung von Restnutzungsdauern der betreffenden Vermögenswerte. Aufgrund der Langfristigkeit der zugrunde liegenden Analysen und des hohen Unsicherheitsgrads bezüglich der weiteren Entwicklung bestehen ausgeprägte Schätzungsunsicherheiten.
Als weitere Maßnahmen zur Reduktion von Klimarisiken schloss Merck mehrere virtuelle Bezugsverträge zum Erwerb von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ab und beabsichtigt, diesen auch verstärkt physisch zuzukaufen. Mit der Unterzeichnung der zwei virtuellen Strombezugsverträge für die USA und von drei virtuellen Strombezugsverträgen in Spanien wurden wesentliche Beiträge zur Erreichung der Klimaziele geleistet (siehe hierzu die Ausführungen in Anmerkung (42) „Management von Finanzrisiken“ zu den bestehenden virtuellen Strombezugsverträgen mit Windenergie- beziehungsweise Solarpark-Projektentwicklern in den USA und Spanien).
Merck nimmt am EU-Emissionshandel teil und erwirbt Emissionszertifikate, soweit die durch öffentliche Stellen kostenlos zugeteilten Zertifikate für die von Merck ausgestoßenen Treibhausgase nicht ausreichend sind. Die Auswirkungen aus diesem EU-Emissionshandel auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Merck noch von untergeordneter Bedeutung.
Physische Klimarisiken
Physische Klimarisiken sind Risiken, die aus längerfristigen Veränderungen in den allgemeinen klimatischen Bedingungen resultieren können. Bilanzielle Auswirkungen aus physischen Klimarisiken können sich beispielsweise durch eine erforderliche Verkürzung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (sogenannte „gestrandete Vermögenswerte“), das Risiko von Betriebsunterbrechungen sowie erhöhte zukünftige Aufwendungen aufgrund notwendiger Adaptionsmaßnahmen zur Sicherung von Standorten ergeben. Im Rahmen der Erhebung der physischen Klimarisiken wurden die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf den Merck-Konzern anhand von Erwärmungsszenarien unter Berücksichtigung der Risiken durch Überflutung, Brände, Wind, Hitze, Niederschlag, Dürre, Kälte, Gewitter und Hagel simuliert. Insgesamt ergaben sich aus den identifizierten physischen Klimarisiken bislang keine wesentlichen direkten bilanziellen Auswirkungen. Aufgrund der Langfristigkeit der zugrunde liegenden Analysen und des hohen Unsicherheitsgrads bezüglich der weiteren Entwicklung bestehen hierbei jedoch ausgeprägte Schätzungsunsicherheiten.
Übersicht bedeutender Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Nachfolgend sind die Bilanzierungssachverhalte mit den bedeutendsten Ermessensentscheidungen sowie den umfangreichsten zukunftsbezogenen Annahmen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten gemäß IAS 1.125 dargestellt:
Bilanzierungssachverhalt |
|
Buchwert zum 31.12.2024 in Mio. € |
|
IFRS |
|
Ermessensspielraum/ Schätzungsunsicherheit |
|
Sensitivitätsanalyse |
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Konzernanhang |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geschäfts- oder Firmenwerte |
|
19.152 |
|
|
|
|
|
ja |
|
|
Bestimmung des erzielbaren Betrags |
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|
IAS 36 |
|
hoch |
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|
|
|
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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6.282 |
|
|
|
|
|
ja |
|
|
Identifikation und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten im Rahmen von Unternehmenserwerben |
|
|
|
IFRS 3 |
|
hoch |
|
|
|
|
Einlizenzierungen immaterieller Vermögenswerte |
|
|
|
IAS 38 |
|
mittel |
|
|
|
|
Bestimmung der Nutzungsdauer |
|
|
|
IAS 38 |
|
mittel |
|
|
|
|
Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf |
|
|
|
IAS 36 |
|
hoch |
|
|
|
|
Sachanlagen |
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10.025 |
|
|
|
|
|
nein |
|
|
Bestimmung der Nutzungsdauer und des Restwerts |
|
|
|
IAS 16 |
|
mittel |
|
|
|
|
Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf |
|
|
|
IAS 36 |
|
mittel |
|
|
|
|
Leasingverhältnisse |
|
686 |
|
|
|
|
|
ja |
|
|
Ansatz und Bewertung von Leasingverhältnissen |
|
|
|
IFRS 16 |
|
mittel |
|
|
|
|
Vorräte |
|
4.484 |
|
|
|
|
|
nein |
|
|
Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf |
|
|
|
IAS 2 |
|
mittel |
|
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
|
3.974 |
|
|
|
|
|
nein |
|
|
Bestimmung der Wertminderungshöhe |
|
|
|
IFRS 9 |
|
mittel |
|
|
|
|
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bedingter Gegenleistungen |
|
151 |
|
IFRS 13 |
|
hoch |
|
|
|
|
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten |
|
798 |
|
IFRS 9, IFRS 13 |
|
mittel |
|
|
|
|
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer |
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
Bestimmung der Bewertungsparameter zur Ermittlung des Verpflichtungsbarwerts von definierten Leistungsverpflichtungen |
|
4.626 |
|
IAS 19 |
|
mittel |
|
|
|
|
Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten |
|
761 |
|
|
|
|
|
nein |
|
|
Ansatz und Bewertung von sonstigen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
IAS 37 |
|
hoch |
|
|
|
|
Ertragsrealisierung |
|
|
|
|
|
|
ja |
|
||
Bewertung von Erlösminderungen und Rückerstattungsverbindlichkeiten |
|
869 |
|
IFRS 15 |
|
hoch |
|
|
|
|
Ertragsteuern |
|
|
|
|
|
|
|
nein |
|
|
Ansatz und Bewertung von Ertragsteuerverbindlichkeiten |
|
1.564 |
|
IAS 12 |
|
hoch |
|
|
|
|
Ansatz und Bewertung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen |
|
|
|
IAS 12 |
|
mittel |
|
|
|
|
Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge |
|
80 |
|
IAS 12 |
|
hoch |
|
|
|
|