Allgemeine Angaben

(2) Grundlagen der Berichterstattung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Anlehnung an die IFRS® Accounting Standards (IFRS) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aufstellung erfolgte in der Berichtswährung Euro. Die im Konzernabschluss dargestellten Werte wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen.

Die Geschäftsleitung der Merck KGaA hat den vorliegenden Konzernabschluss am 17. Februar 2025 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er ihn billigt.

Eine Darstellung der im Konzernabschluss angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in den jeweiligen Anmerkungen und ist dort kenntlich gemacht.

Erstmals im Geschäftsjahr 2024 anzuwendende Änderungen an Standards

Erstmals im Geschäftsjahr 2024 anzuwendende Änderungen an Standards

Standard/
Interpretation

 

Titel

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Zeitpunkt der Aufnahme in
EU-Recht

 

Auswirkungen
auf den
Konzernabschluss

Änderungen an IAS 1

 

Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig; Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Inkrafttretens

 

23.1.2020 15.7.2020

 

19.12.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 1

 

Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen

 

31.10.2022

 

19.12.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 7

 

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

 

25.5.2023

 

15.5.2024

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 7

 

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

 

25.5.2023

 

15.5.2024

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 16

 

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion

 

22.9.2022

 

20.11.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwendende Änderungen an Standards

Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwendende Änderungen an Standards

Standard/
Interpretation

 

Titel

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Zeitpunkt der Aufnahme in
EU-Recht

 

Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung1

 

Erwartete Auswirkungen auf den Konzern­abschluss

Änderungen an IAS 21

 

Mangelnde Umtauschbarkeit

 

15.8.2023

 

12.11.2024

 

1.1.2025

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

1

Die Regelung wurde nicht vorzeitig angewendet.

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Standards und Änderungen an Standards

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Standards und Änderungen an Standards

Standard/Interpretation

 

Titel1

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Voraussichtlich erstmalig anzuwenden für begonnene Geschäftsjahre am oder nach dem

 

Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss

Änderungen an IFRS 7

 

Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments

 

30.5.2024

 

1.1.2026

 

Wird derzeit überprüft

Änderungen an IFRS 7

 

Contracts Referencing Nature-dependent Electricity

 

18.12.2024

 

1.1.2026

 

Wird derzeit überprüft

Änderungen an IFRS 9

 

Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments

 

30.5.2024

 

1.1.2026

 

Wird derzeit überprüft

Änderungen an IFRS 9

 

Contracts Referencing Nature-dependent Electricity

 

18.12.2024

 

1.1.2026

 

Wird derzeit überprüft

IFRS 18

 

Presentation and Disclosure in Financial Statements

 

9.4.2024

 

1.1.2027

 

Wird derzeit überprüft

IFRS 19

 

Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures

 

9.5.2024

 

1.1.2027

 

Keine Auswirkungen

Änderungen an diversen Standards

 

Annual Improvements to IFRS – Volume 11

 

18.7.2024

 

1.1.2026

 

Wird derzeit überprüft

1

Es sind noch keine deutschsprachigen Titel vorhanden.

Anpassung des Ausweises innerhalb der Konzernkapitalflussrechnung

Zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Konzernkapitalflussrechnung wurden die im Vorjahr einzeln dargestellten Posten „Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte“ (Vorjahr: 537 Mio. €) und „Auszahlungen für den Erwerb von nicht finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 2.494 Mio. €) innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit zum Posten „Auszahlungen für Investitionen in sonstige Vermögenswerte“ zusammengefasst. Ebenso wurden die Posten „Einzahlungen aus dem Abgang von übrigen finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 510 Mio. €) und „Einzahlungen aus dem Abgang von nicht finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 2.511 Mio. €) innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit zum Posten „Einzahlungen aus dem Abgang von sonstigen Vermögenswerten“ zusammengefasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung

Funktionale Währung

Die Tochtergesellschaften der Merck KGaA betreiben ihr Geschäft überwiegend in der lokalen Währung und verwenden diese als funktionale Währung.

Insbesondere in den Unternehmensbereichen Healthcare und Electronics gibt es einige Tochtergesellschaften, die abweichend von der Landeswährung den Euro oder den US-Dollar als funktionale Währung haben.

Transaktionen in nicht funktionaler Währung

Bei der Erstellung der Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften erfolgt die Umrechnung derjenigen Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls.

Umrechnung von Abschlüssen in die Berichtswährung Euro

Bei der Umrechnung der Abschlüsse konsolidierter Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung verwenden, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die sich während der Konzernzugehörigkeit aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Hochinflation

Argentinien (seit 2018) und die Türkei (seit 2022) werden entsprechend der Leitlinien des IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaften klassifiziert. Die dortigen nicht monetären Vermögenswerte und Schulden sowie damit korrespondierende Aufwendungen und Erträge werden daher nicht auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation bilanziert. In Argentinien wird hierfür eine Kombination aus dem Inlandspreisindex für den Großhandel IPIM (Indice de precios internos al por mayor) und dem Konsumentenpreisindex IPC (Indice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 98.664,2 (31. Dezember 2023: 37.078,3/1. Januar 2023: 14.227,3). In der Türkei kommt der Konsumentenpreisindex CPI (Consumer Price Index) des türkischen statistischen Instituts zur Anwendung. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 2.684,55 (31. Dezember 2023: 1.859,4/1. Januar 2023: 1.128,5). Die Vorjahreswerte wurden gemäß der Vorgaben des IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ für Abschlüsse in nicht hochinflationären Berichtswährungen nicht angepasst.

Der jeweilige Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und separat als Verlust aus der Hochinflationsbilanzierung ausgewiesen (siehe Anmerkung (14) „Sonstige betriebliche Aufwendungen“).

Nach der Anpassung der Beträge um die Einflüsse der Inflation erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten sowie der Aufwendungen und Erträge in die Berichtswährung Euro in Übereinstimmung mit IAS 21.42 zum Stichtagskurs.

Wechselkurse der bedeutendsten Währungen

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss bedeutendsten Währungen betrugen:

Wechselkurse

 

 

Durchschnittskurse

 

Stichtagskurse

1 € =

 

2024

 

2023

 

31.12.2024

 

31.12.2023

Chinesischer Renminbi (CNY)

 

7,798

 

7,667

 

7,622

 

7,854

Japanischer Yen (JPY)

 

163,746

 

151,913

 

162,599

 

156,462

Schweizer Franken (CHF)

 

0,952

 

0,972

 

0,941

 

0,931

Südkoreanischer Won (KRW)

 

1.474,959

 

1.412,674

 

1.533,769

 

1.428,798

Taiwan-Dollar (TWD)

 

34,740

 

33,695

 

34,141

 

33,845

US-Dollar (USD)

 

1,082

 

1,082

 

1,041

 

1,107

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