(2) Grundlagen der Berichterstattung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Anlehnung an die IFRS® Accounting Standards (IFRS) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aufstellung erfolgte in der Berichtswährung Euro. Die im Konzernabschluss dargestellten Werte wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen.
Die Geschäftsleitung der Merck KGaA hat den vorliegenden Konzernabschluss am 17. Februar 2025 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er ihn billigt.
Eine Darstellung der im Konzernabschluss angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in den jeweiligen Anmerkungen und ist dort kenntlich gemacht.
Erstmals im Geschäftsjahr 2024 anzuwendende Änderungen an Standards
Standard/ |
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Titel |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Zeitpunkt der Aufnahme in |
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Auswirkungen |
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Änderungen an IAS 1 |
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Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig; Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Inkrafttretens |
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23.1.2020 15.7.2020 |
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19.12.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IAS 1 |
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Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen |
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31.10.2022 |
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19.12.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IAS 7 |
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Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
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25.5.2023 |
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15.5.2024 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IFRS 7 |
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Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
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25.5.2023 |
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15.5.2024 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IFRS 16 |
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Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion |
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22.9.2022 |
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20.11.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 anzuwendende Änderungen an Standards
Standard/ |
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Titel |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Zeitpunkt der Aufnahme in |
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Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung1 |
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Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
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Änderungen an IAS 21 |
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Mangelnde Umtauschbarkeit |
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15.8.2023 |
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12.11.2024 |
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1.1.2025 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Standards und Änderungen an Standards
Standard/Interpretation |
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Titel1 |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Voraussichtlich erstmalig anzuwenden für begonnene Geschäftsjahre am oder nach dem |
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Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
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Änderungen an IFRS 7 |
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Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments |
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30.5.2024 |
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1.1.2026 |
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Wird derzeit überprüft |
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Änderungen an IFRS 7 |
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Contracts Referencing Nature-dependent Electricity |
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18.12.2024 |
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1.1.2026 |
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Wird derzeit überprüft |
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Änderungen an IFRS 9 |
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Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments |
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30.5.2024 |
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1.1.2026 |
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Wird derzeit überprüft |
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Änderungen an IFRS 9 |
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Contracts Referencing Nature-dependent Electricity |
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18.12.2024 |
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1.1.2026 |
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Wird derzeit überprüft |
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IFRS 18 |
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Presentation and Disclosure in Financial Statements |
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9.4.2024 |
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1.1.2027 |
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Wird derzeit überprüft |
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IFRS 19 |
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Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures |
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9.5.2024 |
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1.1.2027 |
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Keine Auswirkungen |
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Änderungen an diversen Standards |
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Annual Improvements to IFRS – Volume 11 |
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18.7.2024 |
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1.1.2026 |
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Wird derzeit überprüft |
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Anpassung des Ausweises innerhalb der Konzernkapitalflussrechnung
Zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Konzernkapitalflussrechnung wurden die im Vorjahr einzeln dargestellten Posten „Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte“ (Vorjahr: 537 Mio. €) und „Auszahlungen für den Erwerb von nicht finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 2.494 Mio. €) innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit zum Posten „Auszahlungen für Investitionen in sonstige Vermögenswerte“ zusammengefasst. Ebenso wurden die Posten „Einzahlungen aus dem Abgang von übrigen finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 510 Mio. €) und „Einzahlungen aus dem Abgang von nicht finanziellen Vermögenswerten“ (Vorjahr: 2.511 Mio. €) innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit zum Posten „Einzahlungen aus dem Abgang von sonstigen Vermögenswerten“ zusammengefasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung
Funktionale Währung
Die Tochtergesellschaften der Merck KGaA betreiben ihr Geschäft überwiegend in der lokalen Währung und verwenden diese als funktionale Währung.
Insbesondere in den Unternehmensbereichen Healthcare und Electronics gibt es einige Tochtergesellschaften, die abweichend von der Landeswährung den Euro oder den US-Dollar als funktionale Währung haben.
Transaktionen in nicht funktionaler Währung
Bei der Erstellung der Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften erfolgt die Umrechnung derjenigen Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls.
Umrechnung von Abschlüssen in die Berichtswährung Euro
Bei der Umrechnung der Abschlüsse konsolidierter Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung verwenden, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die sich während der Konzernzugehörigkeit aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Hochinflation
Argentinien (seit 2018) und die Türkei (seit 2022) werden entsprechend der Leitlinien des IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaften klassifiziert. Die dortigen nicht monetären Vermögenswerte und Schulden sowie damit korrespondierende Aufwendungen und Erträge werden daher nicht auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation bilanziert. In Argentinien wird hierfür eine Kombination aus dem Inlandspreisindex für den Großhandel IPIM (Indice de precios internos al por mayor) und dem Konsumentenpreisindex IPC (Indice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 98.664,2 (31. Dezember 2023: 37.078,3/1. Januar 2023: 14.227,3). In der Türkei kommt der Konsumentenpreisindex CPI (Consumer Price Index) des türkischen statistischen Instituts zur Anwendung. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 2.684,55 (31. Dezember 2023: 1.859,4/1. Januar 2023: 1.128,5). Die Vorjahreswerte wurden gemäß der Vorgaben des IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ für Abschlüsse in nicht hochinflationären Berichtswährungen nicht angepasst.
Der jeweilige Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und separat als Verlust aus der Hochinflationsbilanzierung ausgewiesen (siehe Anmerkung (14) „Sonstige betriebliche Aufwendungen“).
Nach der Anpassung der Beträge um die Einflüsse der Inflation erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten sowie der Aufwendungen und Erträge in die Berichtswährung Euro in Übereinstimmung mit IAS 21.42 zum Stichtagskurs.
Wechselkurse der bedeutendsten Währungen
Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss bedeutendsten Währungen betrugen:
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Durchschnittskurse |
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Stichtagskurse |
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1 € = |
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2024 |
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2023 |
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31.12.2024 |
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31.12.2023 |
Chinesischer Renminbi (CNY) |
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7,798 |
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7,667 |
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7,622 |
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7,854 |
Japanischer Yen (JPY) |
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163,746 |
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151,913 |
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162,599 |
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156,462 |
Schweizer Franken (CHF) |
|
0,952 |
|
0,972 |
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0,941 |
|
0,931 |
Südkoreanischer Won (KRW) |
|
1.474,959 |
|
1.412,674 |
|
1.533,769 |
|
1.428,798 |
Taiwan-Dollar (TWD) |
|
34,740 |
|
33,695 |
|
34,141 |
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33,845 |
US-Dollar (USD) |
|
1,082 |
|
1,082 |
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1,041 |
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1,107 |