(21) Leasing
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Leasing
Anwendungsbereich des IFRS 16
Merck nutzt die Wahlrechte, Leasingverträge immaterieller und geringwertiger Vermögenswerte nicht im Rahmen des IFRS 16 zu erfassen. Der Ausweis der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen erfolgt im Bilanzposten „Sachanlagen“ (siehe Anmerkung (20) „Sachanlagen“).
Qualifiziert die Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter als Leistung an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19, so wird IFRS 16 nicht angewandt. Die bilanzielle Behandlung erfolgt in diesem Fall ausschließlich nach IAS 19.
Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
Für Leasingverträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten erfolgt eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten. Ansonsten wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Separierung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu verzichten.
Abschreibungen des Nutzungsrechts aus Leasingverträgen
Grundsätzlich erfolgt die Abschreibung von Nutzungsrechten über die jeweilige Leasinglaufzeit. Sollte allerdings die Ausübungswahrscheinlichkeit einer vorhandenen Kaufoption als hinreichend hoch beurteilt werden oder ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit stattfinden, so erfolgt die planmäßige Abschreibung über den gleichen Zeitraum, der auch ansonsten bei entsprechenden Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Anwendung findet (siehe Anmerkung (20) „Sachanlagen“).
Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit wird der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, sofern sich der dem Leasingvertrag zu Grunde liegende Zinssatz nicht zuverlässig ermitteln lässt. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert bei Merck auf dem risikolosen durations- und währungsadäquaten Zinssatz der jeweiligen Konzerngesellschaft. Dieser Zinssatz wird um einen Merck-spezifischen Risikoaufschlag angepasst. Zur Bestimmung des kurzfristigen Anteils der Leasingverbindlichkeit wendet Merck das Tilgungsmodell an. Der Kurzfristanteil der Leasingverbindlichkeiten entspricht hierbei dem Tilgungsanteil der nächsten 12 Monate.
Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen
Bei vorhandenen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen erfolgt die Einschätzung ihrer Ausübung einzelfallbasiert unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standortstrategien, Mietereinbauten und dem Spezifitätsgrad.
Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Leasing
Identifizierung eines Leasingverhältnisses
Bei der Identifizierung eines Leasingverhältnisses kann es bei der Frage, ob ein Austauschrecht des Leasinggebers substanziell ist, zu Ermessensentscheidungen kommen. Sofern vorliegende Fakten und Umstände eine andere Einschätzung nicht unterstützen klassifiziert Merck Austauschrechte als nicht substanziell.
Bewertung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
Bei Leasingverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten bestehen bei der Separierung von Leasingkomponenten und Nichtleasingkomponenten Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten, sofern keine beobachtbaren Preise beim Vertragspartner oder anderen potenziellen Leasinggebern zur Verfügung stehen.
Ermittlung der Laufzeit von Leasingverhältnissen
Bei der Ermittlung der Laufzeit eines Leasingvertrags müssen bei vorhandenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen die Wahrscheinlichkeiten der Inanspruchnahme solcher Optionen beurteilt werden.
Solche Beurteilungen können ermessensbehaftet sein, auch wenn auf vorhandene und maßgebliche Informationen des wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs wie Standortstrategien, Mietereinbauten oder Spezifitätsgrad abgestellt wird. Sollten die vorliegenden Informationen keine verlässliche Einschätzung zulassen, greift Merck auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit für vergleichbare Sachverhalte zurück.
Rund 50 % der Gesamtleasingverbindlichkeiten entfielen auf die 30 größten Leasingverträge. Ihre Vertragsgegenstände waren im Wesentlichen Nutzungsrechte an Büro- sowie Lager- und Laborgebäuden. Sofern derzeit noch nicht als wahrscheinlich eingestufte Verlängerungsoptionen dieser Leasingverträge in Zukunft ausgeübt würden, ergäben sich weitere potenzielle Zahlungsmittelabflüsse von bis zu 200 Mio. € (Vorjahr: 279 Mio. €).
Soweit bei einzelnen Verträgen Kündigungsoptionen vorhanden sind, wurde deren Inanspruchnahme als unwahrscheinlich eingestuft, sodass zusätzliche Leasingzahlungen bereits in der dazugehörigen Leasingverbindlichkeit berücksichtigt waren.
Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
Sowohl die Ermittlung des risikolosen Zinssatzes als auch die Bestimmung des Risikozuschlags sind ermessensbehaftet.
Erstmalige Bewertung der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts aus Leasingverhältnissen
Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit bestehen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten im Hinblick auf:
- die Bewertung etwaiger Zahlungen im Rahmen zugesagter Restwertgarantien sowie
- die Beurteilung der Ausübungswahrscheinlichkeit von vorhandenen Kauf- beziehungsweise Kündigungsoptionen sowie Verlängerungsoptionen.
Bei der Bewertung des Nutzungsrechts aus Leasingverträgen unterliegt Merck Schätzungsunsicherheiten hinsichtlich etwaiger Rückbauverpflichtungen und der daraus resultierenden Zahlungen.
Die Überleitung der Restbuchwerte für Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen stellte sich wie folgt dar:
|
|
Nutzungsrechte |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
Summe |
Restbuchwerte, 1.1.2020 |
|
487 |
|
13 |
|
58 |
|
557 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis |
|
-1 |
|
– |
|
– |
|
-2 |
Zugänge |
|
130 |
|
2 |
|
55 |
|
187 |
Abgänge |
|
-119 |
|
-1 |
|
-9 |
|
-129 |
Abschreibungen |
|
-107 |
|
-5 |
|
-42 |
|
-153 |
Wertminderungen |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
Wertaufholungen |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
Sonstiges |
|
-30 |
|
2 |
|
-3 |
|
-32 |
31.12.2020 |
|
360 |
|
11 |
|
58 |
|
429 |
|
|
Nutzungsrechte |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
Summe |
Restbuchwerte, 1.1.2019 |
|
391 |
|
17 |
|
67 |
|
476 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis |
|
36 |
|
1 |
|
5 |
|
42 |
Zugänge |
|
175 |
|
2 |
|
24 |
|
200 |
Abgänge |
|
-22 |
|
– |
|
-2 |
|
-24 |
Abschreibungen |
|
-100 |
|
-6 |
|
-39 |
|
-144 |
Wertminderungen |
|
-1 |
|
– |
|
– |
|
-1 |
Wertaufholungen |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
Sonstiges |
|
9 |
|
-1 |
|
2 |
|
10 |
31.12.2019 |
|
487 |
|
13 |
|
58 |
|
557 |
Die Restbuchwerte für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthielten im Wesentlichen Nutzungsrechte für Fahrzeuge.
Die Abgänge unter Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten im Geschäftsjahr 2020 resultierten im Wesentlichen aus dem Erwerb der bisher gemieteten Grundstücke und Gebäude des Life-Science Campus in Burlington, USA.
Die Aufwendungen und Erträge sowie die Zahlungen der unter IFRS 16 bestehenden Leasingverhältnisse stellten sich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung wie folgt dar:
in Mio. € |
|
2020 |
|
2019 |
|---|---|---|---|---|
Nutzungsrechte |
|
|
|
|
Abschreibungen |
|
-153 |
|
-144 |
Wertminderungen |
|
– |
|
-1 |
Wertaufholungen |
|
– |
|
– |
Aufwendungen für Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte |
|
-18 |
|
-22 |
Aufwendungen für Leasingverträge mit variablen Leasingzahlungen |
|
– |
|
– |
|
|
|
|
|
Erträge aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten |
|
– |
|
1 |
Erträge aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen |
|
– |
|
21 |
|
|
|
|
|
Zinsaufwendungen auf Leasingverbindlichkeiten |
|
-15 |
|
-14 |
Summe |
|
-186 |
|
-160 |
in Mio. € |
|
2020 |
|
2019 |
|---|---|---|---|---|
Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit |
|
-34 |
|
-33 |
Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit |
|
-144 |
|
-136 |
Summe |
|
-178 |
|
-169 |
Die zukünftigen Zahlungen aus Leasingverhältnissen werden in den folgenden Perioden anfallen:
in Mio. € |
|
Innerhalb von 1 Jahr |
|
In 1 – 5 Jahren |
|
Nach mehr als 5 Jahren |
|
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zukünftige Zahlungen aus Leasingverhältnissen |
|
118 |
|
262 |
|
88 |
|
468 |
Zinsanteil der zukünftigen Zahlungen |
|
-8 |
|
-16 |
|
-7 |
|
-31 |
Barwert der künftigen Zahlungen aus Leasingverhältnissen |
|
110 |
|
246 |
|
81 |
|
436 |
in Mio. € |
|
Innerhalb von 1 Jahr |
|
In 1 – 5 Jahren |
|
Nach mehr als 5 Jahren |
|
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zukünftige Zahlungen aus Leasingverhältnissen |
|
119 |
|
319 |
|
189 |
|
627 |
Zinsanteil der zukünftigen Zahlungen |
|
-12 |
|
-30 |
|
-20 |
|
-61 |
Barwert der künftigen Zahlungen aus Leasingverhältnissen |
|
107 |
|
289 |
|
169 |
|
565 |
Minderungen von Leasingzahlungen wurden von Merck als Leasingnehmer bislang nur in dem Umfang in Anspruch genommen, in dem diese als staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Leasingnehmer vorgegeben waren. Sie beliefen sich auf einen unwesentlichen Betrag. Folglich entfaltet die vom IASB im Mai 2020 veröffentlichte Anpassung von IFRS 16 zu Mietkonzessionen keine wesentliche Auswirkung für Merck. Von den eingeräumten Wahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht.