(34) Eigenkapital
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzielle Behandlung des Kapitalanteils der Komplementärin
Als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die Merck KGaA zwei verschiedene Gesellschaftergruppen, die Einlagen in die Gesellschaft geleistet haben: Die Komplementärin E. Merck KG als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Kommanditaktionäre.
Die Einlagen beider Gesellschaftergruppen werden trotz der Kündigungsmöglichkeit der Komplementärin für ihren Kapitalanteil bilanziell als Eigenkapital behandelt. Maßgeblich für diese Behandlung ist die Regelung in der Satzung der Merck KGaA, nach der die Kommanditaktionäre über eine Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft beschließen und damit den Abfindungsanspruch der Komplementärin auf eine Erfüllung in Eigenkapitaltiteln beschränken können.
Bewertung nicht beherrschender Anteile im Rahmen eines Unternehmenserwerbs
In Fällen, in denen nicht sämtliche Anteile einer Gesellschaft erworben werden, erfolgt die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert des anteiligen bilanzierten Nettovermögens.
Gesamtkapital/Kapitalrücklage
Das Gesamtkapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus dem in Aktien eingeteilten Grundkapital sowie dem von der E. Merck KG als persönlich haftender Gesellschafterin gehaltenen Kapitalanteil (Komplementärkapital). Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 168 Mio. € war zum Bilanzstichtag in 129.242.251 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag sowie eine Namensaktie eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,30 €. Der bei der Ausgabe von Aktien durch die Merck KGaA über den Nennbetrag hinaus erzielte Betrag wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gehaltene Kapitalanteil belief sich auf 397 Mio. €. Im Geschäftsjahr gab es, ebenso wie im Vorjahr, keine Veränderungen des Gesamtkapitals.
Ergebnisanteil der E. Merck KG
Zwischen der E. Merck KG und der Merck KGaA besteht eine wechselseitige Ergebnisabführung. Durch diese wird erreicht, dass die E. Merck KG als Komplementärin der Merck KGaA und die Kommanditaktionäre entsprechend dem Verhältnis von Komplementär- und Grundkapital (70,274 % beziehungsweise 29,726 % des Gesamtkapitals) am Ergebnis der Merck KGaA beteiligt werden.
Die Ergebnisaufteilung beruht auf den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ermittelten Jahresüberschüssen der E. Merck KG und der Merck KGaA. Diese Ergebnisse werden um die Gewerbeertragsteueraufwendungen oder –erträge beziehungsweise Körperschaftsteuer angepasst und ergeben die der Ergebnisaufteilung zugrunde liegende Basis. Die Anpassung um die Körperschaftsteuer erfolgt, damit der Unterschied in der steuerlichen Behandlung zwischen der Komplementärin und den Kommanditaktionären ausgeglichen wird. Die Körperschaftsteuer wird nur auf das Einkommen der Kommanditaktionäre berechnet. Ihr Äquivalent ist die auf die Gesellschafter der E. Merck KG entfallende Einkommensteuer, die diese unmittelbar zu entrichten haben. Durch die Anpassung wird somit eine beteiligungsproportionale Ergebnisbeteiligung der beiden Gesellschaftergruppen sichergestellt.
Gewinnverwendung
Die von den Kommanditaktionären zu beschließende Gewinnausschüttung bestimmt zugleich die Höhe des für die E. Merck KG frei verfügbaren Ergebnisanteils. Beschließen die Kommanditaktionäre, einen Teil des ihnen zustehenden Bilanzgewinns der Merck KGaA auf neue Rechnung vorzutragen oder in die Gewinnrücklagen einzustellen, so ist die E. Merck KG verpflichtet, einen gemäß dem Verhältnis von Grund- und Komplementärkapital zu ermittelnden vergleichbaren Betrag bei der Merck KGaA in den Gewinnvortrag/die Gewinnrücklagen einzustellen. Somit wird sichergestellt, dass die Gewinnrücklagen und der Gewinnvortrag der Merck KGaA den Beteiligungsverhältnissen der Kommanditaktionäre einerseits und der E. Merck KG andererseits entsprechen. Für die Ausschüttung an die E. Merck KG steht der Betrag zur freien Verfügung, der sich nach Saldierung der Ergebnisabführung der Merck KGaA mit der von der E. Merck KG zu erbringenden Einstellung beziehungsweise Entnahme aus den Rücklagen/dem Gewinnvortrag ergibt. Dieser Betrag entspricht beteiligungsäquivalent dem Betrag, der als Dividende an die Kommanditaktionäre ausgeschüttet wird.
Die satzungsmäßige wechselseitige Ergebnisabführung zwischen der E. Merck KG und der Merck KGaA stellte sich wie folgt dar:
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2020 |
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2019 |
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in Mio. € |
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E. Merck KG |
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Merck KGaA |
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E. Merck KG |
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Merck KGaA |
Ergebnis der E. Merck KG vor wechselseitiger Ergebnisabführung, bereinigt um die Gewerbeertragsteuer |
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-44 |
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– |
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-25 |
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– |
Jahresüberschuss der Merck KGaA vor wechselseitiger Ergebnisabführung |
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– |
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701 |
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– |
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625 |
Körperschaftsteuer |
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– |
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20 |
|
– |
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14 |
Basis für Ergebnisaufteilung |
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(100 %) |
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-44 |
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721 |
|
-25 |
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639 |
Ergebnisabführung an die E. Merck KG (Verhältnis Komplementärkapital zum Gesamtkapital) |
|
(70,274 %) |
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506 |
|
-506 |
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449 |
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-449 |
Ergebnisübernahme durch die Merck KGaA (Verhältnis Grundkapital zum Gesamtkapital) |
|
(29,726 %) |
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13 |
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-13 |
|
7 |
|
-7 |
Körperschaftsteuer |
|
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|
– |
|
-20 |
|
– |
|
-14 |
Jahresüberschuss |
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475 |
|
181 |
|
431 |
|
169 |
Das der Ergebnisverteilung zugrunde liegende Ergebnis der E. Merck KG, angepasst um die Gewerbeertragsteuer, betrug -44 Mio. € (Vorjahr: -25 Mio. €). Hieraus resultierte eine Ergebnisübernahme der Merck KGaA in Höhe von -13 Mio. € (Vorjahr: -7 Mio. €). Der der Ergebnisverteilung zugrunde liegende Jahresüberschuss der Merck KGaA, angepasst um die Körperschaftsteuer, betrug 721 Mio. € (Vorjahr: 639 Mio. €). Von dem Ergebnis der Merck KGaA hat die E. Merck KG einen Gewinn in Höhe von 506 Mio. € übernommen (Vorjahr: 449 Mio. €). Zusätzlich ergab sich ein Aufwand aus Körperschaftsteuerbelastung in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von 14 Mio. €).
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2020 |
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2019 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
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E. Merck KG |
|
Merck KGaA |
|
E. Merck KG |
|
Merck KGaA |
Jahresüberschuss |
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475 |
|
181 |
|
431 |
|
169 |
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Gewinnvortrag Vorjahr |
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63 |
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26 |
|
61 |
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26 |
Entnahme aus den Gewinnrücklagen |
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– |
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– |
|
– |
|
– |
Einstellung in die Gewinnrücklagen |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
Bilanzgewinn Merck KGaA |
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208 |
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194 |
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Entnahme E. Merck KG |
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-474 |
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-430 |
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Dividendenvorschlag |
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|
-181 |
|
|
|
-168 |
Gewinnvortrag |
|
63 |
|
27 |
|
63 |
|
26 |
Für das Geschäftsjahr 2019 wurde je Aktie eine Dividende in Höhe von 1,30 € ausgeschüttet. Der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2020 sieht eine Ausschüttung von 1,40 € je Aktie vor. Der vorgeschlagene Ausschüttungsbetrag an die Kommanditaktionäre beläuft sich auf 181 Mio. € (Vorjahr: 168 Mio. €). Die Entnahme durch die E. Merck KG würde sich auf 474 Mio. € belaufen (Vorjahr: 430 Mio. €).
Ergebnisabführung einschließlich Rücklagenveränderung
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2020 |
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2019 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
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Merck & Cie |
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Merck KGaA |
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Summe |
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Merck & Cie |
|
Merck KGaA |
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Summe |
Ergebnisabführung an die E. Merck KG |
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-48 |
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-506 |
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-555 |
|
-56 |
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-449 |
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-505 |
Ergebnisübernahme durch die Merck KGaA |
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– |
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-13 |
|
-13 |
|
– |
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-7 |
|
-7 |
Einstellung in die Gewinnrücklagen |
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– |
|
– |
|
– |
|
– |
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2 |
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2 |
Ergebnisabführung an E. Merck KG einschließlich Rücklagenveränderung |
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-48 |
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-519 |
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-567 |
|
-56 |
|
-455 |
|
-510 |
Verrechnung mit dem Ergebnis der E. Merck KG vor wechselseitiger Ergebnisabführung, bereinigt um die Gewerbeertragsteuer |
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-44 |
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-25 |
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Ergebnisabführung an E. Merck KG/ |
|
-48 |
|
-474 |
|
|
|
-56 |
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-430 |
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Auf Basis der angenommenen Ergebnisverteilung ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 eine Ergebnisabführung an die E. Merck KG einschließlich Rücklagenveränderung in Höhe von -567 Mio. €. Diese setzte sich zusammen aus der Gewinnübernahme durch die E. Merck KG (-506 Mio. €), der Ergebnisübernahme durch die Merck KGaA (-13 Mio. €) und der Gewinnabführung der Merck & Cie an die E. Merck KG ( -48 Mio. €). Im Vorjahr betrug die Ergebnisabführung an die E. Merck KG einschließlich Rücklagenveränderung -510 Mio. €. Diese setzte sich zusammen aus der Gewinnübernahme durch die E. Merck KG (-449 Mio. €), der Ergebnisübernahme durch die Merck KGaA (-7 Mio. €), der Veränderung des Gewinnvortrags der E. Merck KG (2 Mio. €) sowie der Gewinnabführung der Merck & Cie an die E. Merck KG (-56 Mio. €).
Bei der Merck & Cie handelt es sich um eine Personengesellschaft Schweizer Rechts, die von der Merck KGaA beherrscht wird, jedoch das Ergebnis aus ihrem operativen Geschäft unmittelbar an die E. Merck KG ausschüttet. Bei dieser Ausschüttung handelt es sich um eine Zahlung an einen Anteilseigner, sodass sie ebenfalls als Eigenkapitalveränderung dargestellt wird.
Die geplante Entnahme der E. Merck KG in Höhe von 474 Mio. € (Vorjahr: 430 Mio. €) ergibt sich aus der Summe der Ergebnisabführung an die E. Merck KG einschließlich Rücklagenveränderung und dem Ergebnis der E. Merck KG vor wechselseitiger Ergebnisabführung.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Grundlage für die Berechnung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter war das bilanzierte Eigenkapital der betreffenden Tochtergesellschaften.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerneigenkapital und am Ergebnis beinhalteten im Wesentlichen die Fremdanteile an der börsennotierten Gesellschaft P.T. Merck Tbk., Indonesien, sowie an den Gesellschaften Versum Materials Taiwan Co., Ltd., Taiwan, und Merck Ltd., Thailand.