(16) Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit
Die Ermittlung und Darstellung des Mittelflusses aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
- Die Darstellung des Mittelflusses aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis nach Steuern.
- Das Wahlrecht zur Erfassung von vereinnahmten Zinsen sowie geleisteten Zinszahlungen wird dahingehend ausgeübt, dass eine Erfassung im Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit erfolgt.
- Steuerzahlungen werden grundsätzlich innerhalb des Mittelflusses aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Lediglich bei signifikanten Transaktionen, bei denen die zugehörigen Steuerzahlungen praktisch ermittelbar sind, erfolgt ein Ausweis im jeweiligen Bestandteil der Konzernkapitalflussrechnung.
Die Steuerzahlungen im Geschäftsjahr 2020 betrugen insgesamt 1.006 Mio. €. Von den Steuerzahlungen des Vorjahrs in Höhe von 1.018 Mio. € wurden im Zusammenhang mit der Veräußerung des Consumer-Health-Geschäfts 130 Mio. € dem Mittelfluss aus Investitionstätigkeit zugeordnet. Steuererstattungen fielen in Höhe von 140 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €) an.
Die Zinsauszahlungen beliefen sich auf 340 Mio. € (Vorjahr: 316 Mio. €). Die vereinnahmten Zinsen betrugen 11 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €).
Die Veränderungen der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020 resultierten im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für den Patentrechtstreit mit Biogen Inc., USA, (siehe Anmerkung (27) „Sonstige Rückstellungen“).
Der Rückgang der Veränderung der übrigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten war auf das Ende der erfolgswirksamen Vereinnahmung der initialen Gegenleistung aus der strategischen Allianz mit Pfizer, Inc., USA, zurückzuführen (siehe Anmerkung (7) „Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen“).