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TAG übersicht

Ergebnisse

(33) Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Mitarbeiter

(33) Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Die Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

3.594

 

2.957

Langfristige Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer

 

286

 

237

Langfristige Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

 

3.880

 

3.194

 

 

 

 

 

Kurzfristige Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

 

152

 

110

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer

 

4.032

 

3.303

Die Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer enthalten unter anderem die Rückstellungen aus anteilsbasierter Vergütung, die im Abschnitt anteilsbasierte Vergütung in dieser Anmerkung näher erläutert werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten neben den Verpflichtungen für Rentenleistungen auch solche für sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie für medizinische Versorgung.

Die Ermittlung des Verpflichtungsbarwerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt durch sachverständige Dritte anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens. Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen festgelegt.

Merck hat zum 31. Dezember 2020 die Vorgehensweise zur Bestimmung des Diskontierungsfaktors leistungsorientierter Pensionspläne im Euroraum geändert. Es handelt sich hierbei um eine Schätzungsänderung im Sinne des IAS 8. In der Vergangenheit erfolgte die Bestimmung des Diskontierungsfaktors intern durch den Bereich Group Treasury unter Rückgriff auf externe Ratinginformationen aus den Renditen hochwertiger, durationsadäquater Anleihen. Zum 31. Dezember 2020 wurde der Diskontierungsfaktor durch Rückgriff auf durationsadäquat ermittelte Diskontierungssätze eines externen, weltweit agierenden Versicherungsmathematikers bestimmt. Unverändert finden dabei Anleihen Berücksichtigung, die von einer der führenden Ratingagenturen zum Bilanzstichtag mit einem Rating von mindestens „AA“ oder vergleichbar bewertet werden.

Sofern die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes zum 31. Dezember 2020 weiterhin unter Anwendung des internen Verfahrens erfolgt wäre, wäre der Diskontierungszins für den Euroraum um 23 Basispunkte geringer ausgefallen. Der Verpflichtungsbarwert aus leistungsorientierten Pensionsplänen wäre ohne die Schätzungsänderung um 270 Mio. € höher, der laufende Dienstzeitaufwand im Jahr 2021 um einen niedrigen zweistelligen Millionen-Eurobetrag höher und die Zinsaufwendungen im Jahr 2021 um einen einstelligen Millionen-Eurobetrag niedriger ausgefallen.

Die weiteren bei der Berechnung der Leistungsverpflichtung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen, wie die Gehaltssteigerungsraten und der Rententrend, werden pro Land in Abhängigkeit von den ökonomischen Gegebenheiten festgelegt. Ferner kommen die aktuellen landesspezifischen Sterbetafeln zur Anwendung (Deutschland: Heubeck 2018G, Schweiz: BVG 2015G, Großbritannien: S3PA und S2PA). Potenzielle Effekte durch die Covid-19-Pandemie fanden hierbei keine Berücksichtigung.

Bis auf den Saldo aus den Zinsaufwendungen auf die definierten Leistungsverpflichtungen und den Zinserträgen aus dem Planvermögen, der in den Finanzierungserträgen und -aufwendungen ausgewiesen wird, werden die Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungssysteme in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung funktionsgerecht zugeordnet.

Die Berechnung der definierten Leistungsverpflichtungen beruhte auf folgenden versicherungsmathematischen Annahmen und Durationen:

 

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Diskontierungsfaktor

 

0,70 %

 

1,30 %

 

0,06 %

 

0,17 %

 

1,43 %

 

2,06 %

 

1,75 %

 

2,36 %

Künftige Gehaltssteigerung

 

2,51 %

 

2,50 %

 

1,57 %

 

1,74 %

 

 

 

2,92 %

 

3,22 %

Künftige Rentensteigerung

 

1,75 %

 

1,74 %

 

 

 

2,77 %

 

2,65 %

 

1,48 %

 

1,56 %

Duration in Jahren

 

24

 

23

 

19

 

19

 

20

 

20

 

14

 

16

Es handelte sich dabei um Durchschnittswerte, die mit dem Barwert der jeweiligen definierten Leistungsverpflichtung gewichtet wurden.

Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Im Rahmen der Ermittlung des Verpflichtungsbarwerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen sind im Wesentlichen Ermessensentscheidungen bei der Methodenwahl zur Bestimmung des Diskontierungsfaktors und der Auswahl geeigneter Sterbetafeln sowie Schätzungen künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen erforderlich.

In der folgenden Übersicht wird dargestellt, in welcher Weise der Barwert aller definierten Leistungsverpflichtungen durch Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst worden wäre:

31.12.2020

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

Erhöhung (+)/Verminderung (-) des Barwerts aller definierten Leistungsverpflichtungen, falls

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Diskontierungsfaktor 50 Basispunkte höher wäre

 

-480

 

-88

 

-54

 

-25

 

-647

der Diskontierungsfaktor 50 Basispunkte niedriger wäre

 

569

 

102

 

62

 

30

 

763

die künftige Gehaltssteigerung 50 Basispunkte höher wäre

 

180

 

7

 

 

14

 

201

die künftige Gehaltssteigerung 50 Basispunkte niedriger wäre

 

-163

 

-6

 

 

-12

 

-181

die künftige Rentensteigerung 50 Basispunkte höher wäre

 

272

 

50

 

21

 

7

 

350

die künftige Rentensteigerung 50 Basispunkte niedriger wäre

 

-245

 

 

-20

 

-7

 

-272

31.12.2019

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

Erhöhung (+)/Verminderung (-) des Barwerts aller definierten Leistungsverpflichtungen, falls

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Diskontierungsfaktor 50 Basispunkte höher wäre

 

-391

 

-85

 

-49

 

-25

 

-550

der Diskontierungsfaktor 50 Basispunkte niedriger wäre

 

460

 

96

 

56

 

28

 

640

die künftige Gehaltssteigerung 50 Basispunkte höher wäre

 

155

 

6

 

 

14

 

175

die künftige Gehaltssteigerung 50 Basispunkte niedriger wäre

 

-142

 

-7

 

 

-11

 

-160

die künftige Rentensteigerung 50 Basispunkte höher wäre

 

232

 

47

 

18

 

8

 

305

die künftige Rentensteigerung 50 Basispunkte niedriger wäre

 

-210

 

 

-16

 

-8

 

-234

Zur Ermittlung der Sensitivitäten wird grundsätzlich der jeweils betrachtete Parameter bei ansonsten konstant gehaltenen Bewertungsannahmen variiert.

Sowohl die Leistungsverpflichtungen als auch das Planvermögen können im Zeitablauf schwanken. Gründe für solche Schwankungen können zum Beispiel Veränderungen des Marktzinses und damit des Diskontierungsfaktors oder auch Anpassungen anderer versicherungsmathematischer Annahmen (zum Beispiel Lebenserwartung, erwartete künftige Rentensteigerung) sein. Dies kann dazu führen, dass eine Unterdeckung entsteht oder ansteigt. Je nach den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften kann es in einzelnen Ländern notwendig werden, durch Zuführung liquider Mittel die Unterdeckung zu reduzieren.

Um Schwankungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen möglichst gering ausfallen zu lassen, berücksichtigt Merck bei der Vermögensverwaltung des Planvermögens auch die möglichen Schwankungen der Verpflichtungsseite. Die Zusammensetzung des Anlageportfolios ist dabei so gewählt, dass sich im Idealfall das Planvermögen und die definierten Leistungsverpflichtungen bei exogenen Einflussfaktoren – insbesondere bei Zinsänderungen – gegenläufig verhalten.

Für die Mitarbeiter bestehen je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedliche Systeme der Altersversorgung, die in der Regel auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Entgelt der Mitarbeiter basieren. Die Pensionsverpflichtungen umfassen sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen.

Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und anderer Entwicklungen zu begrenzen, werden neu eintretenden Mitarbeitern seit einigen Jahren ausschließlich Pläne angeboten, die nicht auf dem Endgehalt basieren.

Der in der Konzernbilanz erfasste Wert der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen leitete sich wie folgt her:

in Mio. €

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Barwert aller definierten Leistungsverpflichtungen

 

6.352

 

5.644

 

 

 

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

 

-2.760

 

-2.692

Finanzierungsstatus

 

3.592

 

2.952

 

 

 

 

 

Auswirkungen der Vermögensobergrenzen

 

 

1

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

 

3.592

 

2.953

 

 

 

 

 

Vermögenswerte aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

 

2

 

4

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

3.594

 

2.957

Den definierten Leistungsverpflichtungen lagen folgende Arten der durch den jeweiligen Plan bereitgestellten Leistungen zugrunde:

 

 

31. Dezember 2020

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

Auf dem Endgehalt basierende Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annuität

 

3.313

 

1

 

571

 

108

 

3.993

Einmalzahlung

 

 

 

 

141

 

141

Ratenzahlungen

 

1

 

 

 

 

1

Nicht auf dem Endgehalt basierende Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annuität

 

1.054

 

1.002

 

 

83

 

2.139

Einmalzahlung

 

 

 

6

 

33

 

39

Ratenzahlungen

 

7

 

 

 

 

7

Sonstige

 

 

 

 

5

 

5

Plan zur medizinischen Versorgung

 

 

 

 

27

 

27

Barwert der definierten Leistungsverpflichtungen

 

4.375

 

1.003

 

577

 

397

 

6.352

Beizulegender Zeitwert der Planvermögen

 

1.250

 

820

 

516

 

174

 

2.760

 

 

31. Dezember 2019

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

Auf dem Endgehalt basierende Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annuität

 

3.081

 

1

 

530

 

99

 

3.711

Einmalzahlung

 

 

 

 

139

 

139

Ratenzahlungen

 

1

 

 

 

 

1

Nicht auf dem Endgehalt basierende Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annuität

 

677

 

942

 

 

85

 

1.704

Einmalzahlung

 

 

 

6

 

38

 

44

Ratenzahlungen

 

6

 

 

 

 

6

Sonstige

 

 

 

 

10

 

10

Plan zur medizinischen Versorgung

 

 

 

 

29

 

29

Barwert der definierten Leistungsverpflichtungen

 

3.765

 

943

 

536

 

400

 

5.644

Beizulegender Zeitwert der Planvermögen

 

1.222

 

778

 

518

 

174

 

2.692

Der überwiegende Teil der definierten Leistungsverpflichtungen der Gesellschaften in Deutschland betraf Versorgungspläne, die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen umfassten. Diese Verpflichtungen basierten sowohl auf Versorgungsregelungen mit dienstzeitabhängigen, endgehaltsbezogenen Leistungszusagen als auch auf Zusagen in Form einer Direktzusage für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005, die nicht auf dem Endgehalt basieren. Der Leistungsanspruch ergab sich dabei aus der Kumulation von jährlich ermittelten Rentenbausteinen, die auf Basis eines definierten Versorgungsaufwands und einer altersabhängigen Verrentungstabelle berechnet wurden. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestanden nicht.

Die Verpflichtungen aus Versorgungsplänen in der Schweiz beruhten überwiegend auf der Gewährung von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, die die gesetzlich vorgegebenen Leistungen umfassten. Es wurden sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskassen entrichtet. Es bestanden gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen.

Die Verpflichtungen aus Versorgungsplänen in Großbritannien ergaben sich überwiegend durch dienstzeitabhängige, endgehaltsbezogene Leistungspläne, die im Jahr 2006 für Neueintritte geschlossen wurden. Die zugesagten Leistungen umfassten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichteten Beiträge in die Pläne. Es bestanden gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen.

Die Entwicklung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:

2020

in Mio. €

 

Barwert aller definierten Leistungs­verpflichtungen

 

Beizulegender Zeitwert des Plan­vermögens

 

Auswirkungen der Vermögens­obergrenzen

 

Nettoschuld aus leistungs­orientierten Versorgungs­plänen

1.1.2020

 

-5.644

 

2.692

 

-1

 

-2.953

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

 

-197

 

 

 

-197

Zinsaufwendungen

 

-69

 

 

 

-69

Zinserträge

 

 

30

 

 

30

Ergebniswirksam erfasste Planverwaltungskosten

 

 

-3

 

 

-3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

-1

 

 

 

-1

Gewinne (+) oder Verluste (-) aus Abgeltung

 

-1

 

 

 

-1

Ergebniswirksam erfasste Effekte aus der Währungsumrechnung

 

-1

 

 

 

-1

Sonstige ergebniswirksam erfasste Einflüsse

 

 

 

 

Ergebniswirksam erfasste Posten

 

-269

 

27

 

 

-242

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neubewertungen von definierten Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aus Veränderungen bei den demografischen Annahmen

 

-4

 

 

 

-4

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

 

-678

 

 

 

-678

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aufgrund von erfahrungsbedingten Berichtigungen

 

 

 

 

Neubewertung des Planvermögens

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aufgrund von erfahrungsbedingten Berichtigungen

 

 

78

 

 

78

Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-)

 

 

 

1

 

1

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-)

 

-682

 

78

 

1

 

-602

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geleistete Zahlungen

 

134

 

-53

 

 

81

Eingezahlte Beträge – Arbeitgeber

 

 

38

 

 

38

Eingezahlte Beträge – Arbeitnehmer

 

-16

 

16

 

 

Zahlungsvorgänge

 

118

 

1

 

 

119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungen im Konsolidierungskreis

 

72

 

 

 

72

Umgliederung in die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

 

 

 

 

Im Eigenkapital erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen

 

49

 

-34

 

 

15

Sonstige Veränderungen

 

4

 

-4

 

 

Sonstiges

 

125

 

-38

 

 

87

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

 

-6.352

 

2.760

 

 

-3.592

2019

in Mio. €

 

Barwert aller definierten Leistungs­verpflichtungen

 

Beizulegender Zeitwert des Plan­vermögens

 

Auswirkungen der Vermögens­obergrenzen

 

Nettoschuld aus leistungs­orientierten Versorgungs­plänen

1.1.2019

 

-4.719

 

2.391

 

-1

 

-2.329

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand

 

-162

 

 

 

-162

Zinsaufwendungen

 

-93

 

 

 

-93

Zinserträge

 

 

46

 

 

46

Ergebniswirksam erfasste Planverwaltungskosten

 

 

-2

 

 

-2

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 

-3

 

 

 

-3

Gewinne (+) oder Verluste (-) aus Abgeltung

 

 

 

 

Ergebniswirksam erfasste Effekte aus der Währungsumrechnung

 

-21

 

17

 

 

-4

Sonstige ergebniswirksam erfasste Einflüsse

 

-2

 

 

 

-2

Ergebniswirksam erfasste Posten

 

-281

 

61

 

 

-220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neubewertungen von definierten Leistungsverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aus Veränderungen bei den demografischen Annahmen

 

5

 

 

 

5

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

 

-727

 

 

 

-727

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aufgrund von erfahrungsbedingten Berichtigungen

 

35

 

 

 

35

Neubewertung des Planvermögens

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-) aufgrund von erfahrungsbedingten Berichtigungen

 

 

199

 

 

199

Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-)

 

 

 

 

Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (-)

 

-687

 

199

 

 

-488

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geleistete Zahlungen

 

125

 

-49

 

 

76

Eingezahlte Beträge – Arbeitgeber

 

 

37

 

 

37

Eingezahlte Beträge – Arbeitnehmer

 

-15

 

15

 

 

Zahlungsvorgänge

 

110

 

3

 

 

113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungen im Konsolidierungskreis

 

-30

 

6

 

 

-24

Umgliederung in die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

 

 

 

 

Im Eigenkapital erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen

 

-42

 

37

 

 

-5

Sonstige Veränderungen

 

5

 

-5

 

 

Sonstiges

 

-67

 

38

 

 

-29

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

 

-5.644

 

2.692

 

-1

 

-2.953

Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug im Berichtsjahr 108 Mio. € (Vorjahr: 245 Mio. €).

Die Unterlegung der Leistungsverpflichtungen mit Finanzmitteln stellt eine Vorsorge für künftige Mittelabflüsse dar, die in einigen Ländern (zum Beispiel Schweiz und Großbritannien) aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) auf freiwilliger Basis erfolgt.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens verteilte sich auf folgende Anlageklassen:

 

 

31.12.2020

 

31.12.2019

in Mio. €

 

Marktpreis­notierung in einem aktiven Markt

 

Keine Marktpreis­notierung in einem aktiven Markt

 

Summe

 

Marktpreis­notierung in einem aktiven Markt

 

Keine Marktpreis­notierung in einem aktiven Markt

 

Summe

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

80

 

 

80

 

191

 

 

191

Eigenkapitalinstrumente

 

645

 

 

645

 

609

 

 

609

Fremdkapitalinstrumente

 

1.317

 

 

1.317

 

1.273

 

 

1.273

Direkte Investitionen in Immobilien

 

 

125

 

125

 

 

121

 

121

Wertpapierfonds

 

285

 

208

 

493

 

395

 

1

 

396

Versicherungsverträge

 

 

72

 

72

 

 

77

 

77

Sonstige

 

23

 

5

 

28

 

19

 

6

 

25

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

 

2.350

 

410

 

2.760

 

2.487

 

205

 

2.692

Im Planvermögen waren weder Finanzinstrumente, die von Konzerngesellschaften emittiert wurden, noch von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien direkt enthalten.

Die Einzahlungen des Arbeitgebers in das Planvermögen und die direkten Zahlungen an Planteilnehmer werden im folgenden Jahr voraussichtlich 32 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) beziehungsweise 81 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) betragen.

Die erwarteten Auszahlungen der undiskontierten Leistungen stellten sich wie folgt dar:

31.12.2020

 

 

Erwartete Auszahlungen der undiskontierten Leistungen

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

2021

 

72

 

19

 

18

 

23

 

132

2022

 

78

 

19

 

18

 

27

 

142

2023

 

79

 

19

 

18

 

19

 

135

2024

 

82

 

20

 

19

 

19

 

140

2025

 

86

 

19

 

19

 

25

 

149

2026 – 2030

 

485

 

95

 

106

 

121

 

807

31.12.2019

 

 

Erwartete Auszahlungen der undiskontierten Leistungen

in Mio. €

 

Deutschland

 

Schweiz

 

Großbritannien

 

Andere Länder

 

Summe

2020

 

71

 

19

 

22

 

23

 

135

2021

 

77

 

19

 

21

 

16

 

133

2022

 

79

 

19

 

22

 

29

 

149

2023

 

82

 

19

 

22

 

21

 

144

2024

 

85

 

19

 

23

 

20

 

147

2025 – 2029

 

476

 

92

 

125

 

128

 

821

Die gewichtete Duration der definierten Leistungsverpflichtungen betrug 22 Jahre (Vorjahr: 22 Jahre).

Sonstige personalbezogene Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 

Sonstige personalbezogene Rückstellungen

In den sonstigen personalbezogenen Rückstellungen sind Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungsprogrammen enthalten. Bezüglich weiterer Informationen zu diesen Vergütungsprogrammen wird auf unten stehende Ausführungen verwiesen.

Innerhalb der sonstigen personalbezogenen Rückstellungen sind außerdem Altersteilzeitverpflichtungen und sonstige Abfindungen, die nicht im Zusammenhang mit Restrukturierungsprogrammen gebildet werden, sowie Verpflichtungen aus Langzeitkonten und Jubiläumsgeldern berücksichtigt.

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

in Mio. €

 

Stand 1.1.2020

 

Zugang

 

Verbrauch

 

Auflösung

 

Aufzinsung

 

Währungs­umrechnungs­differenz

 

Veränderungen im Konsoli­dierungskreis/Sonstige

 

Stand 31.12.2020

Langfristige sonstige personalbezogene Rückstellungen

 

237

 

176

 

-30

 

-32

 

1

 

-12

 

-53

 

286

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige sonstige personalbezogene Rückstellungen

 

110

 

138

 

-79

 

-66

 

 

-5

 

53

 

152

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

347

 

314

 

-108

 

-98

 

1

 

-17

 

 

438

Anteilsbasierte Vergütung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 

Anteilsbasierte Vergütung

Für die bei Merck bestehenden anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Barausgleich (Merck Long-Term Incentive Plan) werden entsprechende Rückstellungen gebildet und in den sonstigen personalbezogenen Rückstellungen ausgewiesen.

Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen wird an jedem Bilanzstichtag durch einen externen Gutachter mittels einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Die bedeutendsten Parameter in der Bewertung der anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Barausgleich sind langfristige Unternehmenserfolgskennzahlen sowie die Veränderung der Merck-Aktie im Verhältnis zu der Veränderung des DAX®.

Die erwarteten Volatilitäten basieren auf der impliziten Volatilität der Merck-Aktie und des DAX® entsprechend der Restlaufzeit der jeweiligen Tranche. Die in das Bewertungsmodell einfließenden Dividendenzahlungen orientieren sich an der mittelfristigen Dividendenerwartung.

Änderungen des inneren Werts der anteilsbasierten Vergütungsprogramme werden verursachungsgerecht den jeweiligen Funktionskosten zugeordnet. Änderungen des Zeitwerts werden innerhalb der Finanzierungserträge beziehungsweise Finanzierungsaufwendungen erfasst.

Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten 

Anteilsbasierte Vergütung

Die Bewertung der langfristigen anteilsbasierten Vergütungsprogramme impliziert umfangreiche Schätzungsunsicherheiten. In der nachfolgenden Übersicht wird dargestellt, in welcher Höhe die langfristigen Rückstellungen (Buchwert zum 31. Dezember 2020: 99 Mio. €/Buchwert zum 31. Dezember 2019: 63 Mio. €) durch Veränderungen des DAX®-Kursniveaus beziehungsweise des Schlusskurses der Merck-Aktie zum Bilanzstichtag beeinflusst worden wären. Die genannten Beträge hätten zu einer korrespondierenden Verringerung beziehungsweise Erhöhung des Ergebnisses vor Ertragsteuern geführt.

 

 

 

 

Erhöhung (+)/Verminderung (-) der Rückstellung

in Mio. €

 

 

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Veränderung des Merck-Aktienkurses

 

10 %

 

17

 

16

 

-10 %

 

-16

 

-16

Veränderung des DAX®-Kursniveaus

 

10 %

 

-6

 

-9

 

-10 %

 

6

 

9

Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde grundsätzlich der jeweils betrachtete Parameter bei ansonsten konstant gehaltenen Bewertungsannahmen variiert. Die in den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesene Tranche 2018 wird zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem Auszahlungszeitpunkt keine Wertschwankungen mehr aufweisen und wurde daher nicht in die Sensitivitätsanalyse einbezogen (31. Dezember 2019: kein Einbezug der Tranche 2017).

Die bei Merck bestehenden anteilsbasierten Vergütungsprogramme mit Barausgleich richten sich an einer kennzahlenbasierten Zielerreichung sowie an einer langfristigen Performance der Merck-Aktie aus. Den berechtigten Mitarbeitern wird eine bestimmte Anzahl von virtuellen Aktien, den Merck Share Units („MSUs“), zum Ende eines dreijährigen Performance-Zeitraums in Aussicht gestellt. Die Anzahl der in Aussicht gestellten MSUs hängt ab vom für die jeweilige Person definierten Zuteilungswert und vom Durchschnitt der Schlusskurse der Merck-Aktie im Xetra®-Handel während der letzten 60 Handelstage vor dem 1. Januar des jeweiligen Performance-Zeitraums (Basiskurs). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums wird die Anzahl der dann zu gewährenden MSUs abhängig von der Entwicklung definierter Steuerungskennzahlen („KPls“) festgestellt.

Die KPls sind die Performance der Merck-Aktie gegenüber der des DAX® mit einer Gewichtung von 50 %, die Entwicklung der EBITDA pre-Marge während des Performance-Zeitraums im Verhältnis zu einem festgelegten Zielwert mit einer Gewichtung von 25 % sowie die Entwicklung des organischen Umsatzwachstums im Verhältnis zu einem festgelegten Zielwert ebenfalls mit einer Gewichtung von 25 %.

Abhängig von der Entwicklung der KPls werden den Berechtigten nach Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums zwischen 0 % und 150 % der in Aussicht gestellten MSUs gewährt. Auf Grundlage der gewährten MSUs erfolgt eine Barauszahlung nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums. Der für die Auszahlung maßgebliche Wert einer gewährten MSU entspricht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Merck-Aktie im Xetra®-Handel während der letzten 60 Handelstage vor dem Ende des Performance-Zeitraums. Die Auszahlungsbeträge der jeweiligen Tranchen sind auf das Zweieinhalbfache des individuellen Zuteilungswerts begrenzt.

Für die Geschäftsleitung gilt ein eigenständiger Long-Term Incentive Plan, der in seiner Ausgestaltung dem hier beschriebenen Long-Term Incentive Plan im Wesentlichen entspricht. Eine Beschreibung des Plans für die Geschäftsleitung befindet sich im Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht.

Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Parameter sowie die Entwicklung der Anzahl der in Aussicht gestellten Merck Share Units („MSUs“) für die einzelnen Tranchen dar:

 

 

2018er-Tranche

 

2019er-Tranche

 

2020er-Tranche

Performance-Zeitraum

 

1.1.2018 – 31.12.2020

 

1.1.2019 – 31.12.2021

 

1.1.2020 – 31.12.2022

Laufzeit

 

3 Jahre

 

3 Jahre

 

3 Jahre

Basiskurs der Merck Aktie in € (60-Tages-Durchschnitt der Merck-Aktie vor dem Beginn des Performance-Zeitraums)

 

91,73

 

93,75

 

105,52

Basiskurs des DAX® (60-Tages-Durchschnitt des DAX® vor dem Beginn des Performance-Zeitraums)

 

13.089,39

 

11.304,33

 

12.971,22

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl in Aussicht gestellter MSUs

 

 

 

 

 

 

Erstmals in Aussicht gestellt im Geschäftsjahr 2018

 

891.345

 

 

Verfallen

 

37.953

 

 

Übertragen im Rahmen der Veräußerung des Consumer-Health-Geschäfts

 

23.760

 

 

31.12.2018

 

829.632

 

 

Erstmals in Aussicht gestellt im Geschäftsjahr 2019

 

 

876.061

 

Verfallen

 

52.957

 

37.122

 

31.12.2019

 

776.675

 

838.939

 

Erstmals in Aussicht gestellt im Geschäftsjahr 2020

 

 

 

871.700

Verfallen

 

39.996

 

47.622

 

33.825

Ausgezahlt

 

832

 

1.417

 

217

31.12.2020

 

735.847

 

789.900

 

837.658

Der Wert der Rückstellungen betrug zum 31. Dezember 2020 213 Mio. € (31. Dezember 2019: 113 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein Nettoaufwand von 149 Mio. € (Vorjahr: Nettoaufwand 60 Mio. €). Die im Geschäftsjahr 2017 ausgegebene dreijährige Tranche endete mit Ablauf des Jahres 2019 und führte im Geschäftsjahr 2020 zu Auszahlungen in Höhe von 48 Mio. €. Die im Geschäftsjahr 2018 ausgegebene dreijährige Tranche endete mit Ablauf des Jahres 2020 und wird im Geschäftsjahr 2021 zu voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 112 Mio. € führen.