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TAG übersicht

Ergebnisse

(2) Grundlagen der Berichterstattung

Allgemeine Angaben

(2) Grundlagen der Berichterstattung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS und IAS) des International Accounting Standards Board (IASB) und Verlautbarungen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC und SIC) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aufstellung erfolgte in der Berichtswährung Euro. Die im Konzernabschluss dargestellten Zahlen wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu dargestellten Summen addieren lassen.

Eine Darstellung der im Konzernabschluss angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in den nachfolgenden Anmerkungen und ist dort jeweils kenntlich gemacht.

Erstmals im Geschäftsjahr 2020 anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2020 verbindlich:

  • Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • Änderung des IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“
  • Änderung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“
  • Änderung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
  • Änderung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“
  • Änderung des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
  • Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards

Aus den erstmalig im Geschäftsjahr 2020 anzuwendenden Regelungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Erstmals im Geschäftsjahr 2021 anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Folgende Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2021 verbindlich:

  • Änderung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“
  • Änderungen des IFRS 4 „Versicherungsverträge“
  • Änderung des IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
  • Änderung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“
  • Änderung des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“

Keine dieser Regelungen wurde vorzeitig angewandt. Wesentliche Auswirkungen aus diesen Regelungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Regelungen

Folgende Regelungen wurden bis zum Bilanzstichtag vom IASB veröffentlicht und noch nicht von der Europäischen Union anerkannt:

  • IFRS 17 „Versicherungsverträge“
  • Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • Änderung des IAS 16 „Sachanlagen“
  • Änderung des IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“
  • Änderung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
  • Änderung des IFRS 17 „Versicherungsverträge“
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2018 – 2020

Durch diese neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änderung des Bilanzausweises personalbezogener Rückstellungen

Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit und der weiteren Harmonisierung mit den Vorgaben der IFRS-Taxonomie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 der Ausweis von personalbezogenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten angepasst. Die Bilanz zum Beginn der Vergleichsperiode wird entsprechend mit dargestellt.

Bisher in den sonstigen langfristigen Rückstellungen enthaltene personalbezogene Rückstellungen wurden umgegliedert (1. Januar 2019: 204 Mio. €/31. Dezember 2019: 237 Mio. €) und zusammen mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Posten langfristige Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen.

Die Kategorie kurzfristige Verbindlichkeiten wurde um den Posten kurzfristige Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer erweitert. Dies führte zu Umgliederungen aus den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen (1. Januar 2019: 112 Mio. €/31. Dezember 2019: 110 Mio. €).

Ohne die vorgenommene Umgliederung der personalbezogenen Rückstellungen hätten die sonstigen langfristigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 566 Mio. € und die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen 613 Mio. € betragen.

Vorjahresanpassungen der Konzernbilanz aufgrund abgeschlossener Kaufpreisallokationen im Geschäftsjahr 2020

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei Kaufpreisallokationen von Unternehmenserwerben aus dem Jahr 2019 abgeschlossen, bei denen sich Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden ergaben. Dies führte gemäß IFRS 3 zu einer Anpassung der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019. Weitergehende Informationen finden sich in Anmerkung (6) „Akquisitionen und Desinvestitionen“.

Änderung des Diskontierungsfaktors leistungsorientierter Pensionspläne im Euroraum

Merck hat zum 31. Dezember 2020 die Vorgehensweise zur Bestimmung des Diskontierungsfaktors leistungsorientierter Pensionspläne im Euroraum geändert. Es handelt sich hierbei um eine Schätzungsänderung im Sinne des IAS 8. Weitergehende Informationen finden sich in Anmerkung (33) „Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer“.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 

Währungsumrechnung

Funktionale Währung

Die Tochtergesellschaften der Merck KGaA betreiben ihr Geschäft überwiegend selbstständig, sodass die funktionale Währung in der Regel der jeweiligen Landeswährung entspricht.

Insbesondere im Unternehmensbereich Performance Materials gibt es einige Tochtergesellschaften, die abweichend von der Landeswährung den US-Dollar als funktionale Währung haben.

Transaktionen in nicht funktionaler Währung

Bei der Erstellung der Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften erfolgt die Umrechnung derjenigen Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls.

Umrechnung von Abschlüssen in die Berichtswährung Euro

Bei der Umrechnung der Abschlüsse konsolidierter Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung verwenden, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Durchschnittskursen in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die sich während der Konzernzugehörigkeit aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Hochinflation

Argentinien wird seit 2018 entsprechend IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaft klassifiziert. Die dortigen Aktivitäten werden daher nicht auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation dargestellt. Hierfür wird eine Kombination aus dem Inlandspreisindex für den Großhandel IPIM (Índice de precios internos al por mayor) und dem Konsumentenpreisindex IPC (Índice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 4.896,2 (31. Dezember 2019: 3.722,0/1. Januar 2019: 2.462,1). Der Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (siehe Anmerkung (14) „Sonstige betriebliche Aufwendungen“).

Nach der Anpassung der Zahlen um die Einflüsse der Inflation, erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten sowie der Aufwendungen und Erträge in die Berichtswährung Euro in Übereinstimmung mit IAS 21.42 zum Stichtagskurs. Vorjahresvergleichswerte werden nicht erneut angepasst.

Wechselkurse der bedeutendsten Währungen

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss bedeutendsten Währungen betrugen:

 

 

Durchschnittskurse

 

Stichtagskurse

1 € =

 

2020

 

2019

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Chinesischer Renminbi (CNY)

 

7,872

 

7,740

 

8,000

 

7,803

Japanischer Yen (JPY)

 

121,756

 

122,314

 

126,801

 

121,765

Schweizer Franken (CHF)

 

1,070

 

1,112

 

1,083

 

1,086

Südkoreanischer Won (KRW)

 

1.344,968

 

1.300,959

 

1.336,094

 

1.295,177

Taiwan-Dollar (TWD)

 

33,589

 

34,578

 

34,548

 

33,608

US-Dollar (USD)

 

1,141

 

1,121

 

1,230

 

1,121