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TAG übersicht

Ergebnisse

(15) Ertragsteuern

Operative Geschäfts­tätigkeit

(15) Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 

Laufende Ertragsteuern

Laufende Ertragsteuern der Berichtsperiode sowie gegebenenfalls für Vorjahre werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an oder Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Dabei kommt der im jeweiligen Steuerjahr geltende unternehmensspezifische Steuersatz zur Anwendung.

Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden

Für die Ermittlung ungewisser ertragsteuerlicher Ansprüche und Schulden werden sachverhaltsbezogene Beurteilungen vorgenommen. Ungewisse ertragsteuerliche Sachverhalte werden in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit, ob die zuständigen Steuerbehörden die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren werden, berücksichtigt. Wird die Anerkennung eines Sachverhalts durch die Steuerbehörden als unwahrscheinlich beurteilt, wird der jeweilige ungewisse Ertragsteueranspruch beziehungsweise die ungewisse Ertragsteuerschuld mit dem wahrscheinlichsten Betrag bewertet. Ungewisse Ertragsteuerschulden werden innerhalb der Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehende erwartete Strafzahlungen und Zinsen, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, werden unter Anwendung der einschlägigen Regelungen des IAS 37 als Rückstellungen behandelt.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, die latente Steuerschulden in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt übersteigen, werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Dies entspricht der Vorgehensweise für den Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften sowie auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge.

Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind

  • zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt,
  • die Ergebnishistorie,
  • die Ergebnisplanung sowie
  • die existierende Steuerplanung der jeweiligen Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet.

Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten 

Ertragsteuern

Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus laufenden und latenten Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen.

Bei der Beurteilung der Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Auslegung von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Anwendung und Auslegung von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Auslegung von steuerlichen Normen, wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtsprechung, fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im Geschäftsjahr 2020 ein.

In Bezug auf latente Steuerposten bestanden Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Dies betrifft in besonderem Maße latente Steuern, die im Rahmen von Akquisitionen angesetzt werden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit, insbesondere von Steuergutschriften und steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen, erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf das zukünftig zu versteuernde Einkommen der betreffenden Konzerngesellschaft. Darüber hinaus ist ermessensbehaftet, inwieweit eine geplante Dividendenausschüttung von Tochtergesellschaften in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist.

Die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung teilten sich wie folgt auf:

in Mio. €

 

2020

 

2019

Laufende Ertragsteuern der Periode

 

-959

 

-834

Periodenfremde Ertragsteuern

 

-11

 

-59

Latente Ertragsteuern

 

333

 

453

Davon: aus temporären Differenzen

 

334

 

466

Davon: aus steuerlichen Verlustvorträgen

 

-7

 

-6

Davon: aus Steuersatzänderungen

 

6

 

-7

Ertragsteuern

 

-637

 

-440

Steuerliche Überleitungsrechnung

In der nachstehenden Tabelle wird vom theoretischen Ertragsteueraufwand auf die Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet. Der theoretische Ertragsteueraufwand ergab sich aus der Anwendung des Steuersatzes einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Darmstadt in Höhe von 31,7 % (Vorjahr: 31,7 %).

in Mio. €

 

2020

 

2019

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

2.630

 

1.735

 

 

 

 

 

Steuersatz Kapitalgesellschaft

 

31,7 %

 

31,7 %

Theoretischer Ertragsteueraufwand

 

-834

 

-550

Steuersatzdifferenzen

 

307

 

192

Steuereffekte von Gesellschaften mit negativem Konzernbeitrag

 

-31

 

-26

Periodenfremde Ertragsteuern (Saldo)

 

-11

 

-59

Steueranrechnungen

 

-32

 

-17

Steuereffekte auf Verlustvorträge

 

5

 

16

Steuereffekte durch nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerfreie Erträge/
sonstige Steuereffekte

 

-41

 

4

Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

-637

 

-440

 

 

 

 

 

Steuerquote gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

24,2 %

 

25,4 %

Die Ertragsteuern beinhalteten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Die periodenfremden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2020 resultierten insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren sowie aus Zuführungen zu Verbindlichkeiten für Risiken aus Betriebsprüfungen.

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Überleitung der latenten Steuern in der Konzernbilanz und der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellte sich wie folgt dar:

in Mio. €

 

2020

 

2019

Veränderung aktiver latenter Steuern gemäß Konzernbilanz

 

121

 

330

Veränderung passiver latenter Steuern gemäß Konzernbilanz1

 

384

 

-537

Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern

 

-116

 

-67

Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstige Veränderungen1

 

-58

 

727

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

333

 

453

1

Vorjahreszahlen wurden angepasst, siehe Anmerkung (6) Akquisitionen und Desinvestitionen.

Die Position Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstige Veränderungen beinhaltete hauptsächlich Wechselkurseffekte zwischen dem Euro und dem US-Dollar. Im Vorjahr waren in der Position im Wesentlichen latente Steuern enthalten, welche im Rahmen der Akquisition der Versum Materials, Inc., USA, angesetzt wurden.

Entwicklung der Verlustvorträge

Die Verlustvorträge gliederten sich wie nachstehend aufgeführt:

 

 

31.12.2020

 

31.12.2019

in Mio. €

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

Verlustvorträge

 

94

 

1.110

 

1.204

 

57

 

1.168

 

1.225

Bestand an Verlustvorträgen, für die aktive latente Steuern gebildet wurden

 

4

 

161

 

165

 

 

198

 

198

Bestand an Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

 

90

 

949

 

1.039

 

57

 

970

 

1.027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Potentielle aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

27

 

257

 

284

 

17

 

270

 

287

Angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

 

20

 

20

 

 

27

 

27

Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

27

 

237

 

264

 

17

 

243

 

260

Der überwiegende Teil der Verlustvorträge war entweder zeitlich unbegrenzt oder bis zu 20 Jahre nutzbar. Durch die Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen ergab sich im Geschäftsjahr 2020 eine Verminderung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von 5 Mio. € (31. Dezember 2019: 16 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2020 bestanden noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 31 Mio. € (31. Dezember 2019: 42 Mio. €). Davon wurden für 17 Mio. € keine latenten Steueransprüche angesetzt (31. Dezember 2019: 16 Mio. €).

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz

Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden entfielen auf folgende Bilanzposten:

 

 

31.12.2020

 

31.12.2019

in Mio. €

 

Aktiva

 

Passiva

 

Aktiva

 

Passiva

Immaterielle Vermögenswerte1

 

114

 

1.600

 

141

 

1.965

Sachanlagen1

 

27

 

101

 

25

 

119

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

26

 

6

 

1

Vorräte

 

679

 

13

 

657

 

17

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

 

19

 

6

 

29

 

6

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

697

 

8

 

546

 

6

Sonstige Rückstellungen

 

251

 

27

 

212

 

24

Verbindlichkeiten

 

94

 

22

 

93

 

6

Steuerliche Verlustvorträge

 

20

 

 

27

 

Steueranrechnungen/Sonstiges

 

51

 

48

 

73

 

71

Latente Steuern (vor Saldierung)1

 

1.951

 

1.849

 

1.811

 

2.215

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

 

-408

 

-408

 

-390

 

-390

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz1

 

1.543

 

1.441

 

1.421

 

1.825

1

Vorjahreszahlen wurden angepasst, siehe Anmerkung (6) Akquisitionen und Desinvestitionen.

Die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden sind überwiegend auf erfolgswirksam erfasste Sachverhalte zurückzuführen. Sachverhalte ohne Erfolgswirkung betrafen die latenten Steuereffekte aus erfolgsneutralen Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen, aus den erfolgsneutralen Veränderungen beizulegender Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten sowie Effekte aus erfolgsneutral erfassten Wechselkursänderungen. Letztere entfielen im Geschäftsjahr 2020 besonders auf latente Steuerschulden, die für temporäre Differenzen bei immateriellen Vermögenswerten angesetzt wurden. Im Zusammenhang mit Konsolidierungskreisänderungen erfasste oder abgegangene latente Steueransprüche bzw. -schulden bezogen sich im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich auf aktive latente Steuern für temporäre Differenzen bei Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen.

Der Rückgang der latenten Steuerschulden ist im Wesentlichen auf die Auflösung der passiven latenten Steuern in Zusammenhang mit der planmäßigen Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte, die in den Kaufpreisallokationen vergangener Akquisitionen identifiziert und angesetzt wurden, zurückzuführen.

Bei Konzerngesellschaften, die in den vergangenen zwei Jahren Verluste erwirtschafteten, wurde ein Überhang von aktiven latenten Steuern in Höhe von 34 Mio. € (31. Dezember 2019: 27 Mio. €) angesetzt, da aufgrund von positiven Ergebnisprognosen von einer wahrscheinlichen Realisierbarkeit ausgegangen wird.

Für die steuerlichen Mehr- und Minderbelastungen aufgrund von geplanten Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences) wurden latente Steuerschulden von insgesamt 46 Mio. € (31. Dezember 2019: 51 Mio. €) erfasst. Die temporären Unterschiede, bezogen auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 12.609 Mio. € (31. Dezember 2019: 10.238 Mio. €). 

Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die Ertragsteuererstattungsansprüche betrugen 530 Mio. € (31. Dezember 2019: 600 Mio. €). Davon sind 10 Mio. € (31. Dezember 2019: 11 Mio. €) in den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Ertragsteuererstattungsansprüche resultierten vor allem aus Steuervorauszahlungen, die über der tatsächlichen Steuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr und früherer Geschäftsjahre lagen, sowie aus Ertragsteuererstattungsansprüchen für Vorjahre. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten für ungewisse Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2020 insgesamt auf 1.505 Mio. € (31. Dezember 2019: 1.402 Mio. €). Davon entfielen 45 Mio. € auf die langfristigen Ertragsteuerverbindlichkeiten, welche in den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind (31. Dezember 2019: 0 Mio. €).