(15) Ertragsteuern
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Laufende Ertragsteuern
Laufende Ertragsteuern der Berichtsperiode sowie gegebenenfalls für Vorjahre werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an oder Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Dabei kommt der im jeweiligen Steuerjahr geltende unternehmensspezifische Steuersatz zur Anwendung.
Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden
Für die Ermittlung ungewisser ertragsteuerlicher Ansprüche und Schulden werden sachverhaltsbezogene Beurteilungen vorgenommen. Ungewisse ertragsteuerliche Sachverhalte werden in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit, ob die zuständigen Steuerbehörden die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren werden, berücksichtigt. Wird die Anerkennung eines Sachverhalts durch die Steuerbehörden als unwahrscheinlich beurteilt, wird der jeweilige ungewisse Ertragsteueranspruch beziehungsweise die ungewisse Ertragsteuerschuld mit dem wahrscheinlichsten Betrag bewertet. Ungewisse Ertragsteuerschulden werden innerhalb der Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehende erwartete Strafzahlungen und Zinsen, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, werden unter Anwendung der einschlägigen Regelungen des IAS 37 als Rückstellungen behandelt.
Latente Steuern
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, die latente Steuerschulden in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt übersteigen, werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Dies entspricht der Vorgehensweise für den Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften sowie auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge.
Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind
- zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt,
- die Ergebnishistorie,
- die Ergebnisplanung sowie
- die existierende Steuerplanung der jeweiligen Konzerngesellschaft.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet.
Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Ertragsteuern
Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus laufenden und latenten Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen.
Bei der Beurteilung der Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Auslegung von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Anwendung und Auslegung von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Auslegung von steuerlichen Normen, wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtsprechung, fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im Geschäftsjahr 2020 ein.
In Bezug auf latente Steuerposten bestanden Unsicherheitsgrade hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, sowie über die Höhe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatzes. Dies betrifft in besonderem Maße latente Steuern, die im Rahmen von Akquisitionen angesetzt werden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit, insbesondere von Steuergutschriften und steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen, erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf das zukünftig zu versteuernde Einkommen der betreffenden Konzerngesellschaft. Darüber hinaus ist ermessensbehaftet, inwieweit eine geplante Dividendenausschüttung von Tochtergesellschaften in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist.
Die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung teilten sich wie folgt auf:
in Mio. € |
|
2020 |
|
2019 |
|---|---|---|---|---|
Laufende Ertragsteuern der Periode |
|
-959 |
|
-834 |
Periodenfremde Ertragsteuern |
|
-11 |
|
-59 |
Latente Ertragsteuern |
|
333 |
|
453 |
Davon: aus temporären Differenzen |
|
334 |
|
466 |
Davon: aus steuerlichen Verlustvorträgen |
|
-7 |
|
-6 |
Davon: aus Steuersatzänderungen |
|
6 |
|
-7 |
Ertragsteuern |
|
-637 |
|
-440 |
Steuerliche Überleitungsrechnung
In der nachstehenden Tabelle wird vom theoretischen Ertragsteueraufwand auf die Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet. Der theoretische Ertragsteueraufwand ergab sich aus der Anwendung des Steuersatzes einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Darmstadt in Höhe von 31,7 % (Vorjahr: 31,7 %).
in Mio. € |
|
2020 |
|
2019 |
|---|---|---|---|---|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
|
2.630 |
|
1.735 |
|
|
|
|
|
Steuersatz Kapitalgesellschaft |
|
31,7 % |
|
31,7 % |
Theoretischer Ertragsteueraufwand |
|
-834 |
|
-550 |
Steuersatzdifferenzen |
|
307 |
|
192 |
Steuereffekte von Gesellschaften mit negativem Konzernbeitrag |
|
-31 |
|
-26 |
Periodenfremde Ertragsteuern (Saldo) |
|
-11 |
|
-59 |
Steueranrechnungen |
|
-32 |
|
-17 |
Steuereffekte auf Verlustvorträge |
|
5 |
|
16 |
Steuereffekte durch nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerfreie Erträge/ |
|
-41 |
|
4 |
Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
-637 |
|
-440 |
|
|
|
|
|
Steuerquote gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
24,2 % |
|
25,4 % |
Die Ertragsteuern beinhalteten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Die periodenfremden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2020 resultierten insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen und Verständigungsverfahren sowie aus Zuführungen zu Verbindlichkeiten für Risiken aus Betriebsprüfungen.
Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Überleitung der latenten Steuern in der Konzernbilanz und der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellte sich wie folgt dar:
in Mio. € |
|
2020 |
|
2019 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Veränderung aktiver latenter Steuern gemäß Konzernbilanz |
|
121 |
|
330 |
||||
Veränderung passiver latenter Steuern gemäß Konzernbilanz1 |
|
384 |
|
-537 |
||||
Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern |
|
-116 |
|
-67 |
||||
Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstige Veränderungen1 |
|
-58 |
|
727 |
||||
Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
|
333 |
|
453 |
||||
|
||||||||
Die Position Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstige Veränderungen beinhaltete hauptsächlich Wechselkurseffekte zwischen dem Euro und dem US-Dollar. Im Vorjahr waren in der Position im Wesentlichen latente Steuern enthalten, welche im Rahmen der Akquisition der Versum Materials, Inc., USA, angesetzt wurden.
Entwicklung der Verlustvorträge
Die Verlustvorträge gliederten sich wie nachstehend aufgeführt:
|
|
31.12.2020 |
|
31.12.2019 |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Deutschland |
|
Ausland |
|
Summe |
|
Deutschland |
|
Ausland |
|
Summe |
Verlustvorträge |
|
94 |
|
1.110 |
|
1.204 |
|
57 |
|
1.168 |
|
1.225 |
Bestand an Verlustvorträgen, für die aktive latente Steuern gebildet wurden |
|
4 |
|
161 |
|
165 |
|
– |
|
198 |
|
198 |
Bestand an Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
|
90 |
|
949 |
|
1.039 |
|
57 |
|
970 |
|
1.027 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Potentielle aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
27 |
|
257 |
|
284 |
|
17 |
|
270 |
|
287 |
Angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
– |
|
20 |
|
20 |
|
– |
|
27 |
|
27 |
Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge |
|
27 |
|
237 |
|
264 |
|
17 |
|
243 |
|
260 |
Der überwiegende Teil der Verlustvorträge war entweder zeitlich unbegrenzt oder bis zu 20 Jahre nutzbar. Durch die Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen ergab sich im Geschäftsjahr 2020 eine Verminderung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von 5 Mio. € (31. Dezember 2019: 16 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2020 bestanden noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 31 Mio. € (31. Dezember 2019: 42 Mio. €). Davon wurden für 17 Mio. € keine latenten Steueransprüche angesetzt (31. Dezember 2019: 16 Mio. €).
Latente Steuern gemäß Konzernbilanz
Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden entfielen auf folgende Bilanzposten:
|
|
31.12.2020 |
|
31.12.2019 |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € |
|
Aktiva |
|
Passiva |
|
Aktiva |
|
Passiva |
||||
Immaterielle Vermögenswerte1 |
|
114 |
|
1.600 |
|
141 |
|
1.965 |
||||
Sachanlagen1 |
|
27 |
|
101 |
|
25 |
|
119 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte |
|
– |
|
26 |
|
6 |
|
1 |
||||
Vorräte |
|
679 |
|
13 |
|
657 |
|
17 |
||||
Forderungen/sonstige Vermögenswerte |
|
19 |
|
6 |
|
29 |
|
6 |
||||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
|
697 |
|
8 |
|
546 |
|
6 |
||||
Sonstige Rückstellungen |
|
251 |
|
27 |
|
212 |
|
24 |
||||
Verbindlichkeiten |
|
94 |
|
22 |
|
93 |
|
6 |
||||
Steuerliche Verlustvorträge |
|
20 |
|
– |
|
27 |
|
– |
||||
Steueranrechnungen/Sonstiges |
|
51 |
|
48 |
|
73 |
|
71 |
||||
Latente Steuern (vor Saldierung)1 |
|
1.951 |
|
1.849 |
|
1.811 |
|
2.215 |
||||
Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern |
|
-408 |
|
-408 |
|
-390 |
|
-390 |
||||
Latente Steuern gemäß Konzernbilanz1 |
|
1.543 |
|
1.441 |
|
1.421 |
|
1.825 |
||||
|
||||||||||||
Die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden sind überwiegend auf erfolgswirksam erfasste Sachverhalte zurückzuführen. Sachverhalte ohne Erfolgswirkung betrafen die latenten Steuereffekte aus erfolgsneutralen Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen, aus den erfolgsneutralen Veränderungen beizulegender Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten sowie Effekte aus erfolgsneutral erfassten Wechselkursänderungen. Letztere entfielen im Geschäftsjahr 2020 besonders auf latente Steuerschulden, die für temporäre Differenzen bei immateriellen Vermögenswerten angesetzt wurden. Im Zusammenhang mit Konsolidierungskreisänderungen erfasste oder abgegangene latente Steueransprüche bzw. -schulden bezogen sich im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich auf aktive latente Steuern für temporäre Differenzen bei Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen.
Der Rückgang der latenten Steuerschulden ist im Wesentlichen auf die Auflösung der passiven latenten Steuern in Zusammenhang mit der planmäßigen Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte, die in den Kaufpreisallokationen vergangener Akquisitionen identifiziert und angesetzt wurden, zurückzuführen.
Bei Konzerngesellschaften, die in den vergangenen zwei Jahren Verluste erwirtschafteten, wurde ein Überhang von aktiven latenten Steuern in Höhe von 34 Mio. € (31. Dezember 2019: 27 Mio. €) angesetzt, da aufgrund von positiven Ergebnisprognosen von einer wahrscheinlichen Realisierbarkeit ausgegangen wird.
Für die steuerlichen Mehr- und Minderbelastungen aufgrund von geplanten Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences) wurden latente Steuerschulden von insgesamt 46 Mio. € (31. Dezember 2019: 51 Mio. €) erfasst. Die temporären Unterschiede, bezogen auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 12.609 Mio. € (31. Dezember 2019: 10.238 Mio. €).
Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerverbindlichkeiten
Die Ertragsteuererstattungsansprüche betrugen 530 Mio. € (31. Dezember 2019: 600 Mio. €). Davon sind 10 Mio. € (31. Dezember 2019: 11 Mio. €) in den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Ertragsteuererstattungsansprüche resultierten vor allem aus Steuervorauszahlungen, die über der tatsächlichen Steuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr und früherer Geschäftsjahre lagen, sowie aus Ertragsteuererstattungsansprüchen für Vorjahre. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten für ungewisse Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2020 insgesamt auf 1.505 Mio. € (31. Dezember 2019: 1.402 Mio. €). Davon entfielen 45 Mio. € auf die langfristigen Ertragsteuerverbindlichkeiten, welche in den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind (31. Dezember 2019: 0 Mio. €).