Der zusammengefasste Lagebericht der Merck KGaA und des Merck-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 enthält eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 315b, 315c in Verbindung mit 289b bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB) in Form eines separaten Kapitels. Der Konsolidierungskreis dieser nichtfinanziellen Erklärung entspricht dem des Geschäftsberichts 2023. Die dargestellten Konzepte und Ergebnisse beziehen sich sowohl auf die Merck KGaA als auch auf den Merck-Konzern. Sollten wir in Einzelfällen davon abweichen, weisen wir das entsprechend aus. Unsere nichtfinanzielle Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Sie enthält auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung einer Prüfung unterzogen, um begrenzte Sicherheit (Limited Assurance) zu erlangen. Verweise auf Informationen außerhalb des Lageberichts sind nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung. Weiterführende Inhalte auf externen oder konzerneigenen Internetseiten gehören nicht zu den von Deloitte geprüften Informationen. Unseren Nachhaltigkeitsbericht 2023 erstellen wir in Übereinstimmung mit („in accordance with“) den GRI-Standards. Er wird ab dem 11. April 2024 als Online-Version abrufbar sein und ebenfalls einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit seitens Deloitte unterzogen. Darin publizieren wir auch Berichte nach den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Beschreibung des Geschäftsmodells
Unser Geschäftsmodell sowie die Konzernstruktur, -führung und -strategie beschreiben wir im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“.
Gute Unternehmensführung
Unsere Anforderungen an eine verantwortungsvolle Unternehmensführung leiten sich einerseits ab aus unseren Unternehmenswerten und andererseits aus Regulierungen, externen Initiativen und internationalen Leitlinien, zu denen wir uns bekennen. Solche Anforderungen berücksichtigen wir in unserer „Nachhaltigkeitsstrategie“ und in unseren konzernweiten Regelwerken. Diese Regelwerke umfassen sowohl Chartas und Prinzipien, die für das gesamte Unternehmen gelten, als auch spezifische Standards und Prozesse für einzelne Unternehmensbereiche oder Standorte.
Einige Beispiele: Unsere Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Unsere konzernweite Social and Labor Standards Policy greift die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf. Die EHS-Policy (Corporate Environment, Health and Safety Policy) für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit bildet die Grundlage für die Umsetzung der Responsible Care® Global Charter der chemischen Industrie in unserem Unternehmen. Unser Standard Corporate Chemicals Regulations Governance beschreibt Prozesse und Managementstrukturen zur weltweiten Sicherstellung der Konformität mit einschlägigen Chemikalien- und Produktsicherheitsregularien.
Grundsätzlich sind wir bestrebt, alle anzuwendenden Gesetze einzuhalten. Bei Bedarf überprüfen wir unsere internen Richtlinien, Standards und Handlungsanweisungen und passen diese an, um Änderungen in der regulatorischen Landschaft zu entsprechen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Unsere unternehmensinternen Standards konkretisieren für die operativen Prozesse alle Vorgaben aus Chartas, Prinzipien und Policies. Diese Standards werden fortlaufend von den betreffenden Fachabteilungen aktualisiert und sind in unserem Intranet verfügbar. Für ihre Umsetzung und Einhaltung sind die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig. Wir informieren und schulen unsere Mitarbeitenden zu allen Regeln, die sie betreffen.
Mit Managementsystemen definieren wir Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten und steuern Prozesse. Sie basieren beispielsweise auf den international anerkannten Normen ISO 9001 für Qualitätsmanagement, GxP für gute Arbeitspraxis in der Pharmaindustrie und ISO 14001 für Umweltmanagement. Unser Unternehmen wird regelmäßig von einer unabhängigen Auditierungsgesellschaft nach ISO 14001 und ISO 9001 zertifiziert. Für beide Normen halten wir Gruppenzertifikate.
Wir unterstützen folgende Initiativen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung:
- Global Compact der Vereinten Nationen
- Unternehmensnetzwerk Together for Sustainability (TfS)
- Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI)
- Initiative Chemie3, eine Kooperation des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), des Bundesarbeitgeber-verbands Chemie (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- Responsible Care® Global Charter der chemischen Industrie
Strategischer und organisatorischer Nachhaltigkeitsansatz
Die Welt steht vor zahlreichen Herausforderungen, die auch uns als Unternehmen betreffen. Dazu gehören etwa der Klimawandel, internationale Konflikte oder wirtschaftliche Krisen. Unser Anspruch ist es, Wissenschaft und Technologie zu nutzen, um nachhaltigen Fortschritt für uns Menschen zu erreichen.
Wir verfolgen drei übergeordnete Nachhaltigkeitsziele. Im Berichtsjahr überarbeiteten wir unsere 2020 veröffentlichte Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere das zweite Ziel schärften wir.
- Im Jahr 2030 erreichen wir durch nachhaltige Wissenschaft und Technologie Fortschritt für mehr als eine Milliarde Menschen.
- Bis 2030 verankern wir Nachhaltigkeit vollständig in unseren Wertschöpfungsketten.
- Bis 2040 werden wir klimaneutral und reduzieren unseren Ressourcenverbrauch.
Details dazu beschreiben wir im Kapitel „Strategie“ des zusammengefassten Lageberichts innerhalb dieses Geschäftsberichts 2023 sowie ausführlich im Kapitel „Nachhaltigkeitsstrategie“ des Nachhaltigkeitsberichts 2023.
Fortschritt der Nachhaltigkeitsstrategie messen
Mithilfe von 14 Nachhaltigkeitskennzahlen erfassen und bewerten wir, welchen Fortschritt wir bei unseren Nachhaltigkeitszielen erreichen. Diese Indikatoren haben wir bereits im Jahr 2021 definiert und haben keine bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert. Die Kennzahl „Anteil der Mitarbeitenden, die zu Nachhaltigkeit geschult wurden“ entfiel 2023, da wir das zugehörige Ziel erreicht hatten. Wir nutzen stattdessen ab 2023 mehrere Fragen in unserer jährlichen Mitarbeiterumfrage, um zu messen, wie reif die Nachhaltigkeitskultur innerhalb unserer Organisation ist. Darüber hinaus beinhaltet unser jährlicher Long Term Incentive Plan (LTIP) für Geschäftsleitungsmitglieder und obere Führungskräfte einen Nachhaltigkeitsfaktor. Über einen Zeitraum von drei Jahren messen wir mit diesem die Leistung anhand von ausgewählten Nachhaltigkeitskennzahlen für unsere drei Nachhaltigkeitsziele. So passt sich die aus den finanziellen Leistungskennzahlen resultierende Zielerreichung um bis zu 20 % nach oben oder unten an. Details zur Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors finden sich im „Vergütungsbericht“, der neben einer formellen Prüfung auch einer gesonderten inhaltlichen Prüfung durch Deloitte unterliegt. Im Jahr 2023 koppelte das Unternehmen erstmals 15 % der variablen Mitarbeitervergütung an Nachhaltigkeitsparameter. Details dazu gibt es im Abschnitt „Nachhaltige Innovation und Technologie“ innerhalb dieser nichtfinanziellen Erklärung.
Unsere Nachhaltigkeitskennzahlen
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Nachhaltigkeitskennzahl |
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Weitere Details |
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Nachhaltige Innovationen und Technologien für unsere Kunden |
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Beitrag unserer Produkte zu Gesundheit und Lebensqualität |
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Wird im SASB-Index innerhalb des Nachhaltigkeitsberichts am 11. April 2024 veröffentlicht |
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Nachhaltigkeitskennzahl |
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Weitere Details |
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Nachhaltige Arbeitsweise und Entscheidungsfindung |
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Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und unser Umfeld; Förderung von Vielfalt und Inklusion |
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Nachhaltigkeit und Transparenz in der Lieferkette |
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Fokusfeld |
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Nachhaltigkeitskennzahl |
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Weitere Details |
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Klimawandel und Emissionen |
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Wasser- und Ressourcennutzung |
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Wird im Nachhaltigkeitsbericht am 11. April 2024 veröffentlicht |
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Wird im Nachhaltigkeitsbericht am 11. April 2024 veröffentlicht |
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Rollen und Verantwortlichkeiten
Unsere Geschäftsleitung ist konzernübergreifend für unsere Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Sie hat unsere drei strategischen Ziele verabschiedet (Details dazu unter „Strategie“).
Zuständig für die Erarbeitung und Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Einheit Group Corporate Sustainability. Diese informiert die Geschäftsleitung mindestens einmal jährlich über Fortschritte und Handlungsbedarf. Sie ist Teil der Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance (SQ), die an die Vorsitzende der Geschäftsleitung berichtet. Auf Geschäftsleitungsebene liegt die Verantwortung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance kurz ESG) bei der Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
Group Corporate Sustainability ist auch für die Koordination des Merck Sustainability Board verantwortlich. Den Vorsitz hat die Leiterin von SQ inne, die gleichzeitig die Rolle des Chief Sustainability Officers ausfüllt. Das Gremium setzt sich aus Vertretern unserer Unternehmensbereiche sowie wichtiger Konzernfunktionen wie Einkauf, Communications und Controlling zusammen.
Das Sustainability Board steuert und kontrolliert die konzernweite Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, definiert Prioritäten und legt weltweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinien fest. Zudem stellt das Sustainability Board sicher, dass die Initiativen der verschiedenen Unternehmensbereiche, Konzernfunktionen und Landesgesellschaften mit der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie übereinstimmen. Darüber hinaus empfiehlt es der Geschäftsleitung entsprechende Initiativen. Jedes Geschäftsleitungsmitglied ist innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs auch für Nachhaltigkeit verantwortlich, überprüft die festgelegten Prioritäten und entscheidet über die Umsetzung von Initiativen.
2023 tagte das Sustainability Board elfmal per Videokonferenz. Es thematisierte neben klimabezogenen Fragestellungen und neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch die Anpassung der Strategie sowie neue Zielsetzungen für zirkuläres Wirtschaften und Wassermanagement.
Das Merck Sustainability Advisory Panel (MSAP) steht unserem Unternehmen als externer Expertenrat für Nachhaltigkeit zur Seite. Der Vorsitz dieses Gremiums liegt bei der Leiterin von SQ. Es besteht aus unabhängigen Fachleuten für Nachhaltigkeitsaspekte aus verschiedenen Institutionen weltweit, die wir anlassbezogen einladen. Das MSAP berät unser Unternehmen zu ausgewählten Fragestellungen und beurteilt geplante Aktivitäten. Darüber hinaus bringen die Mitglieder ihr Wissen über jene gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Entwicklungen ein, die für unsere Geschäfte strategisch relevant sein könnten.
Themen für die nichtfinanzielle Erklärung
Wir sind nach § 289c Abs. 3 beziehungsweise § 315c Abs. 2 HGB verpflichtet, Themen auf ihre „doppelte Wesentlichkeit“ zu prüfen. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit verlangt, dass Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten gemacht werden müssen, sobald zwei Kriterien erfüllt sind. Erstens: Die Angaben ermöglichen es nachzuvollziehen, wie sich die Tätigkeit des Unternehmens auf nichtfinanzielle Aspekte auswirkt. Und zweitens: Die Angaben sind notwendig, um den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des der Merck KGaA und des Merck-Konzerns zu verstehen. 2023 prüften wir die im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) ermittelten Themen auf ihre doppelte Wesentlichkeit.
Folgende Sachverhalte erreichten in diesem Jahr die Relevanzschwelle für die doppelte Wesentlichkeit. Sie beziehen sich auf unseren gesamten Konzern. Abweichungen vom Berichtsrahmen sind an entsprechender Stelle gekennzeichnet.
Aspekt |
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Sachverhalt |
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Umweltbelange |
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Arbeitnehmerbelange |
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Sozialbelange |
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Achtung der Menschenrechte |
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Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
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Weitere Sachverhalte |
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Im Rahmen unseres umfassenden Risiko- und Chancen-Managements identifizieren wir auch aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen, die sich aus ESG-Aspekten (Environmental, Social, Governance) ergeben. Dies beinhaltet die Erfassung der Bruttorisikowerte für Schadenshöhe und Wahrscheinlichkeit, sowie die nach risikomindernden Maßnahmen verbleibenden Nettorisikopositionen. Durch die Risikoanalyse für die wesentlichen nichtfinanziellen Themen sind zum Berichtszeitpunkt – unter Berücksichtigung der Risikobegrenzungsmaßnahmen – keine wesentlichen Risiken im Sinne des § 289c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 HGB aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus Geschäftsbeziehungen bekannt, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden. Weitere Risiken stellen wir im „Risiko- und Chancenbericht“ des zusammengefassten Lageberichts dar.
** Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung unterlag keiner inhaltlichen Prüfung im Kontext der Abschlussprüfung, sondern wurde von Deloitte einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.