(35) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten auch kurzfristige Geldanlagen mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten, die unmittelbar in einen festgelegten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. € |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
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Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
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501 |
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610 |
Kurzfristige Geldanlagen (bis 3 Monate) |
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1.481 |
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1.244 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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1.982 |
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1.854 |
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Höhe von 404 Mio. € (31. Dezember 2022: 456 Mio. €) enthalten. Diese betrafen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei Tochtergesellschaften, bei denen Kapitalverkehrsbeschränkungen bestanden.
Das maximale Ausfallrisiko entsprach dem Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.