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Operative Geschäfts­tätigkeit

(15) Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Laufende Ertragsteuern

Laufende Ertragsteuern der Berichtsperiode sowie gegebenenfalls für Vorjahre werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an oder Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Dabei kommt der im jeweiligen Steuerjahr geltende unternehmensspezifische Steuersatz zur Anwendung.

Ungewisse Ertragsteueransprüche und -schulden

Für die Ermittlung ungewisser ertragsteuerlicher Ansprüche und Schulden werden sachverhaltsbezogene Beurteilungen vorgenommen. Ungewisse ertragsteuerliche Sachverhalte werden in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit, ob die zuständigen Steuerbehörden die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren werden, berücksichtigt. Wird die Anerkennung eines Sachverhalts durch die Steuerbehörden als unwahrscheinlich beurteilt, erfolgt die Bewertung des jeweiligen ungewissen Ertragsteueranspruchs beziehungsweise der ungewissen Ertragsteuerschuld mit dem wahrscheinlichsten Betrag. Ungewisse Ertragsteuerschulden werden innerhalb der Ertragsteuerverbindlichkeiten ausgewiesen. In Zusammenhang mit Ertragsteuern stehende erwartete Strafzahlungen und Zinsen, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, werden unter Anwendung des IAS 37 als Rückstellungen behandelt.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, die latente Steuerschulden gegenüber derselben Steuerbehörde und für dasselbe Steuersubjekt übersteigen, werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften sowie steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge.

Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzung. Einflussfaktoren, die im Rahmen dieser Einschätzung Berücksichtigung finden, sind

  • zukünftig zu versteuernde temporäre Differenzen in Bezug auf dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt,
  • die Ergebnishistorie,
  • die Ergebnisplanung sowie
  • die existierende Steuerplanung der jeweiligen Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen bereits erwirtschafteter Gewinne von Tochtergesellschaften innerhalb der nächsten zwölf Monate werden passive latente Steuern angesetzt.

Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Ertragsteuern

Die Ermittlung der bilanziell angesetzten Vermögenswerte und Schulden aus laufenden und latenten Ertragsteuern erfordert umfangreiche Ermessensausübungen, Annahmen und Schätzungen.

Bei der Beurteilung der Ertragsteueransprüche und -schulden kann insbesondere die Auslegung von steuerlichen Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine abweichende Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der Anwendung und Auslegung von steuerlichen Normen kann nicht ausgeschlossen werden. Geänderte Annahmen über die Auslegung von steuerlichen Normen, beispielsweise aufgrund geänderter Rechtsprechung, werden zum Zeitpunkt der Änderung bilanziell erfasst.

Es bestehen Unsicherheitsgrade für latente Steuern hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dies betrifft in besonderem Maße latente Steuern, die im Rahmen von Unternehmenserwerben angesetzt werden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit, insbesondere von Steuergutschriften und steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen, erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf das zukünftig zu versteuernde Einkommen der betreffenden Konzerngesellschaft. Darüber hinaus ist ermessensbehaftet, inwieweit eine geplante Dividendenausschüttung von Tochtergesellschaften innerhalb der nächsten zwölf Monate wahrscheinlich ist.

Die Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung teilten sich wie folgt auf:

in Mio. €

 

2023

 

2022

Laufende Ertragsteuern der Periode

 

-1.140

 

-1.344

Periodenfremde Ertragsteuern

 

167

 

28

Latente Ertragsteuern

 

323

 

369

Davon: aus temporären Differenzen

 

290

 

338

Davon: aus Steuersatzänderungen

 

-7

 

12

Davon: aus steuerlichen Verlustvorträgen

 

40

 

19

Ertragsteuern

 

-650

 

-948

Steuerliche Überleitungsrechnung

In der nachstehenden Tabelle wird vom theoretischen Ertragsteueraufwand auf die Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet. Der theoretische Ertragsteueraufwand ergab sich aus der Anwendung des Steuersatzes einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Darmstadt in Höhe von 31,7 % (Vorjahr: 31,7 %).

in Mio. €

 

2023

 

2022

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

3.484

 

4.287

 

 

 

 

 

Steuersatz Kapitalgesellschaft

 

31,7 %

 

31,7 %

Theoretischer Ertragsteueraufwand

 

-1.105

 

-1.360

Steuersatzdifferenzen

 

495

 

568

Steuereffekte von Gesellschaften mit negativem Konzernbeitrag

 

-7

 

-71

Periodenfremde Ertragsteuern

 

167

 

28

Steueranrechnungen

 

-103

 

-79

Steuereffekte auf Verlustvorträge

 

32

 

14

Steuereffekte durch nicht abzugsfähige Aufwendungen/steuerfreie Erträge/
sonstige Steuereffekte

 

-129

 

-48

Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

-650

 

-948

 

 

 

 

 

Steuerquote gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

18,7 %

 

22,1 %

Die Ertragsteuern beinhalteten die Körperschaft- und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern ausländischer Gesellschaften. Die periodenfremden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2023 resultierten insbesondere aus abgeschlossenen Betriebsprüfungen, aus Veränderungen von Ertragsteuerverbindlichkeiten für Risiken aus Betriebsprüfungen und Steuerfestsetzungen für Vorjahre.

Latente Steuern

Die Aufteilung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden auf die Bilanzposten sowie die Überleitung der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz stellte sich wie folgt dar:

 

 

1.1.2022

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2022

in Mio. €

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern

 

Konsolidierungs­kreisänderungen/Wechselkurs­änderungen/ sonstige Veränderungen1

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Aktiva

 

Passiva1

Immaterielle Vermögenswerte

 

-1.428

 

302

 

 

-135

 

-1.261

 

112

 

1.374

Sachanlagen

 

-68

 

-59

 

 

-3

 

-129

 

39

 

168

Finanzielle Vermögenswerte

 

-6

 

-4

 

-22

 

 

-32

 

 

32

Vorräte

 

737

 

84

 

 

2

 

823

 

846

 

23

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

 

81

 

-27

 

 

-3

 

51

 

66

 

15

Rückstellungen

 

803

 

-37

 

-296

 

6

 

475

 

526

 

51

Verbindlichkeiten

 

17

 

93

 

13

 

-2

 

122

 

170

 

49

Steuerliche Verlustvorträge

 

11

 

19

 

 

 

30

 

30

 

Steueranrechnungen/Sonstiges

 

-57

 

-2

 

1

 

3

 

-55

 

41

 

96

Latente Steuern (vor Saldierung)

 

91

 

369

 

-305

 

-132

 

23

 

1.829

 

1.807

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-520

 

-520

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz

 

91

 

 

 

 

 

 

 

23

 

1.310

 

1.287

1

Vorjahreszahlen wurden angepasst, siehe Anmerkung (6) „Akquisitionen und Desinvestitionen“.

 

 

1.1.2023

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2023

in Mio. €

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Latente Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

Veränderung erfolgsneutral gebildeter aktiver/passiver latenter Steuern

 

Konsolidierungs­kreisänderungen/Wechselkurs­änderungen/ sonstige Veränderungen

 

Aktive/passive latente Steuern (netto)

 

Aktiva

 

Passiva

Immaterielle Vermögenswerte

 

-1.261

 

235

 

 

47

 

-979

 

111

 

1.090

Sachanlagen

 

-129

 

5

 

 

5

 

-119

 

103

 

222

Finanzielle Vermögenswerte

 

-32

 

13

 

-17

 

 

-36

 

2

 

38

Vorräte

 

823

 

42

 

 

-44

 

821

 

835

 

15

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

 

51

 

9

 

 

-1

 

59

 

92

 

33

Rückstellungen

 

475

 

-10

 

50

 

-6

 

510

 

633

 

122

Verbindlichkeiten

 

122

 

-6

 

9

 

-6

 

119

 

181

 

62

Steuerliche Verlustvorträge

 

30

 

40

 

 

-2

 

67

 

67

 

Steueranrechnungen/Sonstiges

 

-55

 

-5

 

 

3

 

-57

 

117

 

174

Latente Steuern (vor Saldierung)

 

23

 

323

 

42

 

-3

 

385

 

2.142

 

1.757

Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-627

 

-627

Latente Steuern gemäß Konzernbilanz

 

23

 

 

 

 

 

 

 

385

 

1.514

 

1.130

Die Position Konsolidierungskreisänderungen/Wechselkursänderungen/sonstige Veränderungen beinhaltete wie im Vorjahr hauptsächlich Wechselkurseffekte aus der Umrechnung von in US-Dollar bilanzierten Posten in die Berichtswährung Euro.

Darüber hinaus ergab sich ein einmaliger latenter Steuerertrag von 95 Mio. € bezogen auf die immateriellen Vermögenswerte.

Für angesetzte aktive latente Steuern in Höhe von 597 Mio. € (31. Dezember 2022: 191 Mio. €), die latente Steuerschulden in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde und das gleiche Steuersubjekt überstiegen, wurde aufgrund von positiven Ergebnisprognosen von einer wahrscheinlichen Realisierbarkeit ausgegangen, obwohl in der laufenden Periode oder der Vorperiode ein Verlust vorlag.

Für abzugsfähige temporäre Differenzen sowie sonstige Zinsvorträge in Höhe von 13.220 Mio. € (31. Dezember 2022: 71 Mio. €) wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt. Der Anstieg der abzugsfähigen temporären Differenzen, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, ist auf die vom Vorjahr abweichende Ausübung von steuerlichen Wahlrechten im Ausland zurückzuführen. Der wesentliche Teil dieser Differenzen ist grundsätzlich nur bis 2029 nutzbar, wobei in diesem Zeitraum eine steuerwirksame Realisierung nicht erwartet wird.

Für steuerliche Mehr- und Minderbelastungen aufgrund von geplanten Dividendenausschüttungen (Outside Basis Differences) wurden latente Steuerschulden von insgesamt 157 Mio. € (31. Dezember 2022: 79 Mio. €) erfasst. Thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 10.627 Mio. € (31. Dezember 2022: 10.249 Mio. €). Die daraus ermittelten, in künftigen Perioden im Fall von Dividendenausschüttungen zu versteuernden temporären Unterschiede würden zum 31. Dezember 2023 603 Mio. € (31. Dezember 2022: 582 Mio. €) betragen.

Entwicklung der Verlustvorträge

Die Verlustvorträge gliederten sich wie nachstehend aufgeführt:

 

 

31.12.2023

 

31.12.20221

in Mio. €

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

 

Deutschland

 

Ausland

 

Summe

Verlustvorträge

 

257

 

536

 

793

 

161

 

677

 

838

Bestand an Verlustvorträgen, für die aktive latente Steuern gebildet wurden

 

156

 

95

 

251

 

 

136

 

136

Bestand an Verlustvorträgen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

 

101

 

441

 

542

 

161

 

541

 

702

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Potenzielle aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

78

 

124

 

202

 

49

 

165

 

214

Angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

49

 

18

 

67

 

 

30

 

30

Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

 

29

 

106

 

135

 

49

 

135

 

184

1

Die Deutschland betreffenden Vorjahresangaben wurden angepasst.

Der überwiegende Teil der Verlustvorträge war entweder zeitlich unbegrenzt oder bis zu 20 Jahre nutzbar. Dies gilt auch für Verluste, für die keine latenten Steuern aktiviert worden sind.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die latente Steuerschulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde und für das gleiche Steuersubjekt übersteigen, werden nicht aktiviert, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftig für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird.

Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Ertragsteuererstattungsansprüche bestanden zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 482 Mio. € (31. Dezember 2022: 456 Mio. €) und resultierten vor allem aus Steuervorauszahlungen, die über der tatsächlichen Steuerschuld für das abgelaufene Geschäftsjahr und früherer Geschäftsjahre lagen, aus Ertragsteuererstattungsansprüchen für Vorjahre sowie aus anrechenbaren Quellensteuern. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten für ungewisse Steuerverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2023 insgesamt auf 1.473 Mio. € (31. Dezember 2022: 1.522 Mio. €).

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