Weitere Berichte

Angaben zu Unternehmens­führungs­praktiken

Berichterstattung

Es ist das Ziel der Merck KGaA, aktuelle Informationen an alle Aktionäre, Medien, Finanzanalysten und die interessierte Öffentlichkeit weiterzugeben und hierdurch größtmögliche Transparenz zu schaffen. Deswegen tritt Merck zeitnah und über eine große Bandbreite von Kommunikationsplattformen mit allen Interessierten in einen Dialog über die Unternehmenslage und geschäftliche Veränderungen. Zu den Grundsätzen von Merck zählt die sachlich richtige, umfassende und faire Informationsversorgung.

Über die Website (www.merckgroup.com) als wichtigste Veröffentlichungsplattform lassen sich weltweit sowohl publizitätspflichtige als auch nicht publizitätspflichtige Informationen abrufen. Neben einem umfassenden Finanzkalender sind hier die Quartalsmitteilungen beziehungsweise Quartals- und Halbjahresfinanzberichte über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in deutscher und englischer Sprache abrufbar. Es werden auf der Website außerdem Ad­hoc-Mitteilungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben über Umstände und Tatsachen veröffentlicht, von denen eine Relevanz für den Börsenkurs der Merck-Aktie erwartet werden kann.

Eine weitere Plattform zum Dialog bieten regelmäßig stattfindende Pressekonferenzen, Investorenmeetings im Rahmen von Investorenkonferenzen sowie Roadshows. Auch die hierfür erstellten Unternehmenspräsentationen sind über die Website der Merck KGaA abrufbar. Ferner steht das Investor-Relations-Team privaten sowie institutionellen Investoren für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz sind alle Dokumente rund um die jährlich stattfindende Hauptversammlung über die Website zugänglich. Außerdem findet generell eine zumindest teilweise Liveübertragung der Hauptversammlung im Internet statt. Die Hauptversammlung vom 28. April 2023 wurde erneut virtuell durchgeführt und daher vollständig live im Internet übertragen.

Umgang mit Insiderinformationen

Der ordnungsgemäße Umgang mit Insiderinformationen ist uns ein besonderes Anliegen. Das von uns eingerichtete Insiderkomitee prüft das Vorliegen von Insiderinformationen, sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Pflichten und bereitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen vor. Die Mitglieder des Insiderkomitees werden von der Geschäftsleitung eingesetzt, zumindest zwei Mitglieder gehören zur Konzernfunktion Group Legal & Compliance. Das Insiderkomitee tritt in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen zusammen, wenn dies erforderlich erscheint. Die Letztentscheidungsbefugnis für den Umgang mit möglichen Insiderinformationen liegt beim für Finanzen zuständigen Geschäftsleitungsmitglied.

Die Geschäftsleitung hat zum Zweck eines qualitativ hochwertigen Schutzes von Insiderinformationen eine weltweit im Merck-Konzern anwendbare interne Insiderrichtlinie erlassen. In dieser werden die Mitarbeitenden über ihre insiderrechtlichen Pflichten informiert und es werden klare Handlungsanweisungen gegeben. Zudem wird die Tätigkeit des Insiderkomitees ausführlich beschrieben. Darüber hinaus ist auch in unserem für alle Mitarbeitenden verpflichtenden Verhaltenskodex ein ausdrücklicher, ausführlicher Hinweis auf das Verbot des Gebrauchs von Insiderinformationen enthalten. Alle Mitarbeitenden werden im Rahmen der obligatorischen Schulungen zum Verhaltenskodex wie auch in speziellen Schulungen zum Insiderrecht über die zentralen Vorgaben zum Insiderhandel geschult.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Merck KGaA stellt ihren Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden von der Geschäftsleitung aufgestellt und von einem Abschlussprüfer unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft.

Der Aufsichtsrat hat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit der Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ist dazu verpflichtet, den Aufsichtsrat über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden können. Daneben hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich zu berichten. Der Abschlussprüfer informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise vermerkt im Prüfungsbericht, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Mit dem Abschlussprüfer ist auch vereinbart, dass er zur Beurteilung, ob die Geschäftsleitung ihren Pflichten gemäß § 91 Abs. 2 AktG nachgekommen ist, seine Prüfung auch auf das im Unternehmen vorhandene Risikofrüherkennungssystem erstreckt. Des Weiteren hat der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem zu prüfen und zu beurteilen, soweit dies zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung erforderlich und zweckmäßig ist.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ist seit dem Jahr 2023 Prüfungsgesellschaft für die Abschlussprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Merck KGaA. Der für die Durchführung der Abschlussprüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer wechselt regelmäßig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Derzeit übt Daniel Weise dieses Mandat aus. Herr Weise ist seit dem Geschäftsjahr 2023 der verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat gegenüber dem Unternehmen erklärt, dass sie von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften ist und ihre sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich nicht ergeben. Interessenkonflikte wurden von beiden Seiten keine festgestellt. Der Prüfungsausschuss würdigt jährlich aufgrund objektiv beurteilbarer Indikatoren die Qualität der Abschlussprüfung, einschließlich der Leistung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers.

Weitere Berichte

Der zusammengefasste Lagebericht der Merck KGaA und des Merck-Konzerns enthält eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Merck-Gruppe nach § 315b HGB mit der nichtfinanziellen Erklärung der Merck KGaA nach § 289b HGB gemäß § 315b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammenfasst. Sie wird als separates Kapitel im zusammengefassten Lagebericht gezeigt. Eine Übersicht, welche Informationen die Angaben zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthalten, findet sich unter Themen für die nichtfinanzielle Erklärung. Darüber hinaus publiziert Merck einen Nachhaltigkeitsbericht, der die Anforderungen des Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erfüllt und Berichte nach den Standards Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) enthält. Dieser ist ab dem 11. April 2024 als Online-Version auf der Website der Gesellschaft unter www.merckgroup.com/de/nachhaltigkeitsbericht/2023 abrufbar. Als separater Punkt im Rahmen der Ausführungen zur Corporate Governance ist zudem der Vergütungsbericht enthalten. Dieser ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Werte und Compliance

Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist die Einhaltung von Gesetzen – auch Compliance genannt. Alle unsere Aktivitäten müssen weltweit Gesetzen, Regulierungen und internationalen ethischen Standards entsprechen, denn Compliance-Verstöße ziehen nicht nur mögliche Strafverfahren nach sich, sondern können auch unseren Ruf als Arbeitgeber und Geschäftspartner ernsthaft schädigen.

Unsere Konzernfunktion Group Compliance ist zuständig für die Kernthemen: Merck Verhaltenskodex, Bekämpfung von Korruption und Bestechung (inklusive Einhaltung von Bestimmungen des Gesundheitswesens, Geschäftspartnerprüfung/Due Diligence, Transparenzberichterstattung), Geldwäschebekämpfung und Interessenkonflikte. Für diese wichtigen Compliance-Themen gelten konzernweite sowie lokale Richtlinien, Verfahren und Prozesse. So gewährleisten wir, dass unsere geschäftlichen Aktivitäten in Einklang mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und internationalen ethischen Standards stehen.

Unser Compliance-Management-System umfasst acht Kernelemente und eine kontinuierliche Beratung der Geschäftsfelder, die unser Compliance-Portfolio darstellen:

Elemente unseres Compliance-Programms

Die Elemente unseres Compliance-Programms (Infografik)

Der Grundsatz unseres Compliance-Management-Systems ist, unsere Werte gemeinsam zu leben. Hierfür übernimmt die Compliance-Abteilung ein konkretes Mandat.

Für die Risikominimierung gilt ein globaler Rahmen für ethische und gesetzeskonforme Geschäftsabläufe. Wir erzielen dies durch die konkrete Identifizierung von Compliance-Risiken und -Anforderungen. Dabei werden geeignete Richtlinien und effektive Kontrollen implementiert, die die Risiken reduzieren. Auch die Mitarbeitenden liegen im Fokus unserer Zielsetzungen: Dies erfolgt durch Aufklärung der Mitarbeitenden über die geltenden Compliance-Regeln und ethischen Standards sowie über die Aufgaben der Mitarbeitenden zur Einhaltung dieser Vorgaben. Damit stärken wir die Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der Mitarbeitenden. Da Compliance die zweite Verteidigungslinie der Risikoabsicherung darstellt, müssen wir stets sicherstellen, worauf es ankommt. Daher implementieren und beobachten wir regelmäßig Schlüsselindikatoren zur Bewertung von Risiken und der Wirksamkeit von Kontrollen. Compliance trägt nicht nur zum Unternehmenswachstum bei, sondern schafft einen gezielten Mehrwert, indem wir die Geschäftsfelder durch die Compliance-Anforderungen navigieren und sie beratend unterstützen. Unsere Beratung berücksichtigt veränderte Geschäftsanforderungen und passt sich an diese an.

Ausgehend von einer Unternehmenskultur, die die grundlegenden Unternehmenswerte – Mut, Leistung, Verantwortung, Respekt, Integrität und Transparenz – in den Mittelpunkt unseres unternehmerischen Handelns stellt, leistet unser Verhaltenskodex (https://www.merckgroup.com/company/responsibility/de/Verhaltenskodex.pdf) einen Beitrag, diese im täglichen Miteinander umzusetzen. Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden von Merck, in jedem Land und auf allen Ebenen unserer Organisation.

Mit dem Verhaltenskodex hat Merck ein Regelwerk geschaffen, das Mitarbeitenden helfen soll, verantwortungsbewusst zu handeln und in der täglichen Arbeit die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Der Verhaltenskodex erläutert die Unternehmensgrundsätze für den Umgang mit Geschäftspartnern, Gesellschaftern, Kollegen, Mitarbeitenden und im Rahmen unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Damit unterstützt der Verhaltenskodex alle Mitarbeitenden, ethisch zu handeln – nicht nur im Umgang miteinander, sondern auch außerhalb des Unternehmens. Somit stellt der Verhaltenskodex gleichzeitig das zentrale Regelwerk unseres Compliance-Programms dar. Merck hat seinen Verhaltenskodex inhaltlich mit den Merck-Werten verknüpft und wichtige Themenfelder, darunter zum Beispiel Datenschutz, Healthcare-Compliance und Bioethik, verankert.

Compliance bedeutet für Merck die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regelungen und der in den Unternehmenswerten festgelegten ethischen Grundprinzipien. Mit dem Verhaltenskodex und den verschiedenen bereichsspezifischen Compliance-Regeln werden die Werte in die tägliche Arbeits- und Geschäftspraxis integriert. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern (wie beispielsweise Kunden, Zulieferer, Distributoren, etc.), dass sie diese Grundsätze einhalten oder eigene – vergleichbare – Grundsätze haben. Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschreibt unsere Erwartungen und Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Integrität, Umweltschutz und kontinuierliche Verbesserung. Während das Lieferantenmanagement das regelkonforme Handeln der Zulieferer sicherstellt, umfasst das Geschäftspartner-Risikomanagement die Beziehungen mit vertriebsnahen Geschäftspartnern wie Distributoren, Handelsvertretern, Großhändlern und Hochrisikolieferanten.

Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch die Compliance-Abteilung überwacht und durch entsprechende Monitoring- und Schulungsmaßnahmen konzernweit unterstützt. Geeignete Kontrollen und maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen im gesamten Unternehmen gewährleisten die Überwachung des Verhaltenskodex. Alle Mitarbeitenden sind aufgerufen, mögliche Compliance-Verstöße zu melden, damit Merck die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen kann. In Zusammenarbeit mit der internen Revision überprüft die Compliance-Abteilung regelmäßig die Umsetzung der konzernweiten Compliance-Maßnahmen in den Landesgesellschaften. Gegenstand der Prüfungen sind regelmäßig die lokale Compliance-Struktur, die implementierten Compliance-Maßnahmen sowie das Vorhandensein entsprechender Compliance-Richtlinien und -Prozesse.

Der Group Compliance Officer ist für den Aufbau, die Unterhaltung und die Weiterentwicklung unseres weltweiten Compliance Management Systems verantwortlich und trägt mit seinem Team, bestehend aus einem globalen Compliance Center of Expertise und den Compliance-Beauftragten, durch die entsprechenden Maßnahmen unter anderem dazu bei, das Risiko schwerwiegender Compliance-Verstöße zu mindern und die Umsetzung des Compliance-Programms in ganz Merck sicher zu stellen. Unser Compliance Center of Expertise ist ein zentrales Gremium, das die Gestaltung und Weiterentwicklung unseres Compliance-Programms in allen Geschäftsbereichen und Konzernfunktionen vorantreibt.

Unser Group Compliance Officer berichtet der Geschäftsleitung und dem Prüfungsausschuss mindestens zweimal jährlich über den Status unserer Compliance-Aktivitäten, mögliche Risiken und schwerwiegende Verstöße. Wir stellen im Zuge unserer Berichtstätigkeit jährlich einen umfassenden Compliance- und Datenschutzbericht für die Geschäftsleitung zusammen. Darin informieren wir über den Stand unseres Compliance-Programms, anhaltende Verbesserungsinitiativen und Kennzahlen zu Compliance- und Datenschutzfällen. Zur Jahresmitte erscheint darüber hinaus ein Zwischenbericht, in dem wir über aktuelle Entwicklungen und den Status relevanter Projekte und Initiativen berichten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Compliance-Programms liegt in der Sicherstellung des rechtlich und ethisch korrekten Umgangs mit medizinischen Fachkreisen und der Einhaltung der Transparenzvorgaben. Die Compliance-Organisation hat zusammen mit den betroffenen Geschäftsbereichen umfangreiche Maßnahmen getroffen, um den internen Regelungsrahmen sowie die entsprechenden Prozesse zur Genehmigung und Dokumentation von Interaktionen mit Fachkreisen sicherzustellen, die eine korrekte Veröffentlichung gewährleisten. Hierbei stellen wir selbstverständlich auch die Einhaltung der jeweils gültigen Datenschutzvorgaben sicher.

Die Bedeutung von Compliance spiegelt sich auch in den Landesgesellschaften wider, die über Länderbeauftragte für die effektive Umsetzung der Compliance-Maßnahmen sorgen. Die Compliance-Aufgaben in den Ländern werden überwiegend von hauptamtlichen Compliance-Beauftragten wahrgenommen. Die Compliance-Beauftragten in den Ländern berichten funktional direkt und indirekt an den Group Compliance Officer. Für die Konzernfunktionen wurde eine gesonderte Zuständigkeit geschaffen. Durch regelmäßige regionale und globale Compliance-Meetings wird der Informationsaustausch innerhalb der Compliance-Organisation gefördert. Hinzu kommt ein globales Konzept für sogenannte lokale Compliance-Foren und globale Compliance-Komitees, in denen relevante Compliance-Themen mit dem Senior Management diskutiert werden. Die Compliance-Foren und -Komitees sind damit wesentliche Elemente der Risikobeurteilung und Qualitätssicherung.

Für die neu hinzugekommenen Compliance-Beauftragten werden sogenannte Newcomer-Trainings durchgeführt, die dem Aufbau einer Compliance-Expertise sowie der Stärkung der Zusammenarbeit in der Compliance-Organisation dienen. Über dieses konzernweite Netzwerk wird das globale Compliance-Programm gesteuert. Die Compliance-Organisation ist zudem bei der Eingliederung von neuen Unternehmensteilen oder auch bei möglichen Veräußerungen und Erwerben in die relevanten Due-Diligence-Prozesse und die spätere Integration einer Gesellschaft eingebunden. Einen hohen Stellenwert im Rahmen des globalen Compliance-Programms nehmen die regelmäßig stattfindenden Compliance-Schulungen des Merck-Compliance-Trainingsplans ein, die sowohl in Form von webbasierten Trainings als auch in Form von Präsenzveranstaltungen stattfinden. Sie dienen dazu, Mitarbeitenden und Management durch die Vermittlung verschiedener Schulungsinhalte, insbesondere zu den Themen Verhaltenskodex, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Interessenskonflikte, Geldwäschebekämpfung, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Compliance im Gesundheitswesen, für die Folgen von Compliance-Verstößen zu sensibilisieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, sie zu vermeiden.

Wie in verschiedenen Compliance-Trainings und im Verhaltenskodex beschrieben, können hinweisgebende Personen aus verschiedenen Meldekanälen wählen. Die Wahl des Meldekanals kann von der Art des Meldegrunds und den Präferenzen der hinweisgebenden Person unter den gegebenen Umständen abhängen. Hinweise an die zentralen Meldekanäle, u. a. die Compliance-Hotline, werden direkt von einem unabhängigen und qualifizierten Team bei Group Compliance empfangen und geprüft. Je nach Art und Inhalt des Hinweises, kann der Hinweis an eine andere verantwortliche Funktion zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden. Über die Compliance-Hotline können neben Mitarbeitenden auch Externe mögliche Compliance-Verstöße telefonisch oder mittels einer webbasierten Anwendung in ihrer jeweiligen Landessprache melden. Die Compliance-Hotline steht als sogenannte Whistleblowing-Hotline kostenfrei und rund um die Uhr zur Verfügung. Eine zweiseitige Kommunikation ist – auch anonym – über das System möglich. Bei Hinweisen auf einen möglichen Compliance-Verstoß werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und mithilfe konkreter Aktionspläne abgearbeitet. Falls erforderlich werden auch disziplinarische Maßnahmen getroffen, die von einer einfachen Ermahnung bis zur Entlassung des Mitarbeitenden, der einen Compliance-Verstoß begangen hat, reichen können. Zur Steuerung dieser Prozesse hat Merck ein Compliance-Case-Komitee eingerichtet. Das Compliance-Case-Komitee besteht aus leitenden Mitgliedern verschiedener Governance-Konzernfunktionen, die in die Prüfung von bestimmten Compliance-Verstößen und die Einleitung von angemessenen und erforderlichen Maßnahmen eingebunden werden. Durch die gemeinsame Arbeit im Compliance-Case-Komitee lassen sich Prozesse zwischen den verschiedenen Konzernfunktionen optimal koordinieren, effizient gestalten und mögliche Risiken adäquat adressieren.

Datenschutz

Der Konzerndatenschutz bei Merck ist organisatorisch in die Group Compliance-Organisation integriert. Wie gesetzlich vorgeschrieben agiert diese Abteilung unabhängig und weisungsfrei. Sie erstellt im Zuge unserer übergeordneten Compliance-Berichterstattung regelmäßige Datenschutz-Updates sowie einen regelmäßigen umfassenden Datenschutzbericht. Der Konzerndatenschutzbeauftragte verfügt dabei über ein Team von dedizierten lokalen Datenschutzbeauftragen, die in für Merck besonders datenschutzsensiblen Ländern tätig sind. Weltweit üben darüber hinaus weitere Personen eine lokale Datenschutzfunktion neben ihrer Kerntätigkeit bei Merck aus. Zu den Aufgaben dieser beiden Gruppen von lokalen Datenschutzbeauftragen gehört unter anderem die Implementierung und Anwendung des globalen Datenschutzportfolios in den Ländern sowie die Durchführung regelmäßiger Wirksamkeitsprüfungen und die Förderung des Datenschutzbewusstseins. Darüber hinaus beraten sie das Unternehmen in relevanten und kritischen Fragen des Datenschutzes. Außerdem unterstützt ein Center of Expertise mit der Bereitstellung der Strukturen und Werkzeuge.

Unser Datenschutzmanagementsystem umfasst verschiedene Elemente in unserem Portfolio, das neben den Säulen Personen und Kommunikation steht. Das Portfolio setzt sich wie folgt zusammen:

Elemente unseres Datenschutzprogramms

Die Elemente unseres Datenschutzprogramms (Infografik)

Um regelkonforme Prozesse für die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen, hat die Datenschutzorganisation gezielt Richtlinien aufgestellt. Die Konzernrichtlinie zum Datenschutz (Group Data Privacy Policy) definiert die Standards, nach denen bei Merck Daten verarbeitet, gespeichert, genutzt und übermittelt werden. So wird ein hohes Datenschutzniveau für die Verarbeitung von Daten unserer Mitarbeitenden, Vertragspartner, Kunden und Lieferanten, Patienten, Ärzte und Teilnehmer an klinischen Studien sichergestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten werden in einem zentralen IT-Tool vorgenommen, das auch als Grundlage für weitere wesentliche Datenschutzprozesse dient: die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten, die Durchführung einer allgemeinen Risikoprüfung und – falls gesetzlich erforderlich – einer spezifischen Datenschutzfolgenabschätzung, die Meldungen und Bewertung möglicher Datenschutzverstöße sowie die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Das konzernweite Datenschutzverständnis bei Merck basiert insbesondere auf der europäischen Gesetzgebung, einschließlich der Datenschutzprinzipien der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Gleichzeitig werden aber auch die vor Ort geltenden Datenschutzvorschriften beachtet und lokal umgesetzt.

Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind ein Kernelement jeden Datenschutzmanagementsystems. Eine effektive Kommunikation relevanter Standards, Verfahren und anderer Richtlinien durch regelmäßige Schulungen ist ebenso wichtig, wie regelmäßige Sensibilisierungsinitiativen, um die richtige Datenschutzkultur in unserem Unternehmen zu fördern. Unsere Datenschutzangebote bestehen aus allgemeinen Sensibilisierungsmaßnahmen wie ein Datenschutz-E-Learning, welches verpflichtend für alle Merck-Mitarbeiter ist und einer breit angelegten Kommunikation mittels verschiedener Kanäle, zum Beispiel per E-Mail oder dem Unternehmensintranet. Darüber hinaus werden zielgerichtete Schulungen durchgeführt, wie z. B. interaktive Trainings für bestimmte Mitarbeitergruppen und standardisierte Trainingssets, die sich auf bestimmte Themen konzentrieren und auf entsprechende Unternehmensgruppen zugeschnitten sind.

Risiko- und Chancenmanagement

Bezüglich detaillierter Ausführungen zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie der Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme verweisen wir auf den Abschnitt „Internes Kontrollsystem“ im Lagebericht unter „Risiko- und Chancenbericht“.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der Merck KGaA sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet und verfolgen weder persönliche Interessen noch gewähren sie Dritten ungerechtfertigte Vorteile.

Bevor ein Geschäftsleitungsmitglied Ehrenämter oder Mandate übernimmt oder eine andere nebenberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies vom Personalausschuss des Gesellschafterrats der E. Merck KG genehmigt werden. Die Vorsitzende der Geschäftsleitung, Belén Garijo, das bis 30. Juni 2023 für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsleitung, Marcus Kuhnert, und das ab 1. Juli 2023 für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsleitung, Helene von Roeder, sind zugleich Mitglieder des Vorstands der E. Merck KG. Interessenkonflikte entstehen hierdurch jedoch keine.

Der Aufsichtsrat legt in seinem Bericht an die Hauptversammlung aufgetretene Interessenkonflikte aus den Reihen des Aufsichtsrats und ihre Behandlung offen. Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit Merck bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2023 traten weder Interessenkonflikte auf noch existierten Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Merck KGaA.

Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards

Unser Denken und Handeln zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit basieren auf dem Gedanken der Nachhaltigkeit und den Grundsätzen zum verantwortlichen Handeln, wie sie vom internationalen Chemieverband (ICCA) in der Responsible Care Global Charter formuliert wurden. Sie betont die umfassende Verantwortung für Produkte, Lieferketten und Gesellschaft. Dieser Charter haben wir uns durch Unterschrift verpflichtet und ihre Prinzipien in unserer Richtlinie zu Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (Environment, Health and Safety (EHS) Policy) konzernweit für verbindlich erklärt.

Darüber hinaus setzen wir uns Ziele für Umweltschutz und Sicherheit zur ständigen Verbesserung unseres Umweltschutzes und der Sicherheit:

  • Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 einen klimaneutralen Geschäftsbetrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen. Hierzu haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2030 unsere direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2020 um 50 % zu senken. Dies wollen wir vor allem durch die Verringerung prozessbedingter Emissionen und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen erreichen. Was unsere Scope-3-Emissionen betrifft, so wollen wir die Emissionen in der gesamten Wertschöpfungskette bis 2030 um 52 % (pro Euro Wertschöpfung) senken. Im Mai 2022 wurden diese kurzfristigen Ziele für 2030 von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt. Die unabhängige Initiative bewertet und genehmigt die Ziele von Unternehmen auf der Grundlage ihrer strengen klimawissenschaftlichen Kriterien. Mit dieser Bestätigung tragen wir dazu bei, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen und entsprechen damit den Anforderungen des Pariser Abkommens.
  • Außerdem streben wir an, bis 2030 80 % unseres eingekauften Stroms durch erneuerbare Energien zu decken.
  • Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, den Umwelteinfluss unseres Abfalls zu reduzieren, die Wasserintensität zu verringern und auch die Qualität unseres Abwassers bis 2030 zu verbessern. Unsere kurzfristigen Ziele für Abfall und Wasserverbrauch in 2025 haben wir 2023 bereits frühzeitig erreicht und uns bis 2030 neue Ambitionen gesetzt. So wollen wir bis zum Ende der Dekade bei unseren Abfallströmen eine Zirkularitätsrate von 70 % erreichen und die Wasserintensität (pro Euro Wertschöpfung) um 50 % verbessern.
  • Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beabsichtigen wir die Lost Time Injury Rate (LTIR) bis zum Jahr 2025 unter den Wert von 1 zu reduzieren.

Zudem hat Merck ein globales Programm zur Erhaltung und Förderung der Mitarbeitergesundheit entwickelt und ausgerollt: BeHealthy. Dieses hat zum Ziel, die physische, psychische, soziale sowie arbeitsplatzbezogene Gesundheit aller Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms sind: Gesunde Führung, Achtsamkeit und eine global zugängliche Sammlung verschiedener Gesundheitsangebote.

Basierend auf der EHS Policy präzisieren eine Vielzahl von Richtlinien, wie die Mitarbeitenden und Standorte die Grundsätze in der täglichen Arbeit berücksichtigen müssen. Die Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality and Trade Compliance steuert die weltweiten Aktivitäten zu Umwelt, Sicherheit und Gesundheit und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Standards und der Geschäftsanforderungen innerhalb des gesamten Unternehmens. Auf diese Weise werden konzernweit Risiken minimiert und kontinuierliche Verbesserungen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Qualität gefördert.

Über unsere ökologische, ökonomische und soziale Leistung berichten wir transparent nach den international anerkannten Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI), den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

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