(25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente beinhalten und nicht Gegenstand einer Factoringvereinbarung sind, werden im Rahmen der Erstbewertung mit dem Betrag des unbedingten Anspruchs auf Gegenleistung angesetzt. Bei Zugang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zudem eine Wertminderung zur Vorsorge für erwartete Kreditausfälle erfasst.
Sonstige Forderungen werden beim Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die potenziell aufgrund einer Factoringvereinbarung für einen Verkauf vorgesehen sind, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die bei der Ermittlung von Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zugrunde gelegten Bewertungsgrundsätze sind in Anmerkung (42) „Management von Finanzrisiken“ im Abschnitt „Kreditrisiken“ dargestellt.
Wertminderungen und Wertaufholungen werden, sofern der Vermögenswert der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dient und deshalb einen operativen Charakter aufweist, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Wertminderungen und Wertaufholungen von finanziellen Vermögenswerten (netto)“ ausgewiesen. Wenn der Vermögenswert nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dient und deshalb einen finanziellen Charakter hat, erfolgt der Ausweis innerhalb der Finanzierungserträge und -aufwendungen.
Weitere Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen von finanziellen Vermögenswerten sind in Anmerkung (36) „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt.
Bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Hinsichtlich der bedeutenden Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen wird auf Anmerkung (42) „Management von Finanzrisiken“ verwiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wurden wie folgt bewertet:
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
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in Mio. € |
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet |
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Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet |
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Summe |
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet |
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Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet |
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Summe |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertminderungen |
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3.945 |
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25 |
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3.969 |
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4.046 |
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22 |
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4.069 |
Sonstige Forderungen vor Wertminderungen |
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160 |
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– |
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160 |
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136 |
|
– |
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136 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen vor Wertminderungen |
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4.105 |
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25 |
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4.130 |
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4.182 |
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22 |
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4.204 |
Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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-97 |
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– |
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-97 |
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-63 |
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– |
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-63 |
Wertminderungen auf sonstige Forderungen |
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-1 |
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– |
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-1 |
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-1 |
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– |
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-1 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen nach Wertminderungen |
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4.007 |
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25 |
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4.031 |
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4.119 |
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22 |
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4.141 |
Davon: Kurzfristig |
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3.979 |
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25 |
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4.004 |
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4.091 |
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22 |
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4.114 |
Davon: Langfristig |
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28 |
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– |
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28 |
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27 |
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– |
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27 |
Die Reduktion der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ist im Wesentlichen auf Währungseffekte sowie die allgemeine Entwicklung des operativen Geschäfts zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in Italien Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Nennwert in Höhe von 69 Mio. € (Vorjahr: 68 Mio. €) zu einem Preis von 69 Mio. € (Vorjahr: 68 Mio. €) verkauft. Aus den verkauften Forderungen bestanden keine weiteren Rückgriffsrechte gegenüber Merck.