(12) Forschungs- und Entwicklungskosten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forschungs- und Entwicklungskosten
Der Posten umfasst die Kosten der konzerneigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, die bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehenden Aufwendungen sowie die Kosten klinischer Studien im Unternehmensbereich Healthcare (sowohl bis zur Erteilung einer Zulassung als auch nach erteilter Zulassung).
Hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten sowie zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die im Rahmen von Einlizenzierungen vereinbart werden, wird auf Anmerkung (19) „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ verwiesen.
Kostenerstattungen für Forschung und Entwicklung werden mit den Forschungs- und Entwicklungskosten verrechnet.
Der innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesene Nettoertrag aus erhaltenen und zurückgezahlten Zuschüssen und Erstattungen belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 21 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €).
In den Forschungs- und Entwicklungskosten ist ein hoher zweistelliger Millionen-Eurobetrag für die erwarteten Abnahmeverpflichtungen und Nachlaufkosten aufgrund der Einstellung des Entwicklungsprogramms zu Evobrutinib infolge der Verfehlung des primären Endpunkts der beiden Phase-III-Studien enthalten.