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Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung

Grundlagen

Die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften (im Folgenden EU-Taxonomie) ist ein Klassifikationssystem, das die Klima- und Umweltziele der Europäischen Union (EU) in Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten übersetzt. Hierfür definiert die EU-Taxonomie verschiedene Kennzahlen und qualitative Angaben, die von Merck offenzulegen sind. Die Einführung der Berichterstattungspflicht nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden „EU-Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten erfolgt in mehreren Stufen:

  • Für das Berichtsjahr 2021 erfolgte zunächst eine Angabe der Kennzahlen nur für so genannte taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten und war beschränkt auf solche, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne der EU-Taxonomieverordnung leisten. Als taxonomiefähig gilt eine Wirtschaftstätigkeit, sofern sie im Regelungsbereich der EU-Taxonomie liegt.
  • Im Berichtsjahr 2022 war neben dem Grad der Taxonomiefähigkeit für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne der EU-Taxonomieverordnung leisten, auch der Anteil der Taxonomiekonformität der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Laut der EU-Taxonomie gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie taxonomiefähig ist und sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leistet, ohne den anderen Zielen sowie den sozialen Mindeststandards zuwiderzulaufen.
  • Ab dem Berichtsjahr 2023 wird neben den zuvor genannten Informationen auch der Grad der Taxonomiefähigkeit für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag für die folgenden vier weiteren Umweltziele der EU leisten in die Berichterstattungspflicht aufgenommen: 1) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 2) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 3) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie 4) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Daneben wurden neue Wirtschaftstätigkeiten bei den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aufgenommen, für die im Berichtsjahr 2023 der Grad der Taxonomiefähigkeit offenzulegen ist. Eine Berichterstattung über den Grad der Taxonomiekonformität für die neu hinzugekommen Umweltziele ist zunächst noch nicht vorgesehen.
  • Ab dem Berichtsjahr 2024 wird für alle sechs Umweltziele sowohl der Grad der Taxonomiefähigkeit als auch der Grad der Taxonomiekonformität berichtet werden müssen.

Vorgehensweise

Merck hat zur Sicherstellung einer regelkonformen Erfüllung der Berichterstattungspflicht ein interdisziplinäres Projektteam etabliert, das in enger Abstimmung mit Vertretern der Unternehmensbereiche und verschiedener Gruppenfunktionen die Existenz taxonomiefähiger und -konformer Wirtschaftstätigkeiten fortlaufend analysiert.

Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten

Im Zuge der Implementierung der Anforderungen der EU-Taxonomie wurde das Geschäftsmodell von Merck einer umfassenden Analyse unterzogen. Die Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte über einen Top-Down-Ansatz mittels strukturierter Abfragen bei relevanten Fachbereichen. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch massendatengestützte Analysen im Rahmen eines Bottom-Up-Ansatzes ergänzt. Hierbei wurde unter anderem auf Informationen zurückgegriffen, die ebenfalls im Zusammenhang mit Anforderungen der REACH-Verordnung sowie im Rahmen von Zollanmeldungen Verwendung finden. Die Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten für die weiteren vier Umweltziele erfolgte ferner unter Rückgriff auf existierende Berichtsstrukturen und -hierachien.

Im Ergebnis wurden lediglich im Zusammenhang mit den folgenden Wirtschaftstätigkeiten umsatzgenerierende taxonomiefähige Aktivitäten identifiziert:

  • Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen im Unternehmensbereich Electronics (Umweltziel „Klimaschutz“),
  • Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen in den Unternehmensbereichen Healthcare und Life Science (Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“),
  • Herstellung von Arzneimitteln im Unternehmensbereich Healthcare (Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“) sowie
  • Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten im Unternehmensbereich Life Science (Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“).

In Bezug auf Investitionsausgaben differenziert die EU Taxonomieverordnung in drei Kategorien von Investitionsausgaben:

  • Investitionen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (Kategorie A),
  • Investitionen, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie B) sowie
  • Investitionen, die sich auf den Erwerb von Produkten taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird (Kategorie C).

Da Merck aufgrund des Geschäftsmodells lediglich in den Bereichen der Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen, der Herstellung von Arzneimitteln, der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie in geringem Umfang der Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten betreibt, bestehen in Kategorie A nur in begrenzter Höhe taxonomiefähige Investitionsausgaben. Investitionsausgaben der Kategorie B bestehen bislang nicht, da Merck für die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten keine Investitionspläne zu deren Transformation in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten aufstellt. Ferner bestehen bei Merck Investitionsausgaben, die aus dem Erwerb von Produkten taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten resultieren oder auf qualifizierende Einzelmaßnahmen entfallen (Kategorie C). Um taxonomiefähig zu sein, müssen diese Investitionen einer der in den delegierten Rechtsakten genannten Wirtschaftstätigkeiten entsprechen und innerhalb von 18 Monaten implementiert und operativ sein.

Bei Merck bestehen solche Investitionsausgaben insbesondere in Zusammenhang mit dem Umweltziel Klimaschutz in den folgenden Bereichen:

  • Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie (Aktivität 4.1 des delegierten Rechtsakts zum Umweltziel „Klimaschutz“),
  • der Fahrzeugflotte (Aktivität 6.5 des delegierten Rechtsakts zum Umweltziel „Klimaschutz“) sowie
  • Renovierung bestehender Gebäude (Aktivität 7.2 des delegierten Rechtsakts zum Umweltziel „Klimaschutz“ und Aktivität 3.2 des delegierten Rechtsakts zum Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“).

Bestimmung der Taxonomiekonformität

Technische Bewertungskriterien

Zur Überprüfung der Taxonomiekonformität der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten wurden die einschlägigen Regelungen für die technischen Bewertungskriterien, die Hürde für den wesentlichen Beitrag zum Umweltziel sind sowie für die wesentliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele systematisch analysiert. Grundlage hierfür sind die Delegierten Rechtsakte zur EU Taxonomie, die für die Identifizierung taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten herangezogen wurden. In diesen sind für die jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten entsprechende Anforderungen festgelegt, die für eine Klassifizierung als taxonomiekonform erfüllt seinen müssen. Hierzu erfolgten Interviews mit Geschäfts- und Projektverantwortlichen sowie Analysen zu physischen Standortklimarisiken. Weiterhin erfolgte die Einsichtnahme unter anderem in Betriebsgenehmigungen, Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Energieausweise sowie interne Schulungsunterlagen.

Als taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten wurden ausschließlich in sehr geringem Umfang Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ identifiziert. Für das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ bestanden keine zusätzlichen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben oder Betriebsausgaben. Für die weiteren vier Umweltziele wird ab dem Jahr 2024 nicht nur der Grad der Taxonomiefähigkeit, sondern auch der Anteil der Taxonomiekonformität zu berichten sein. Auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird sich der Grad der Taxonomiekonformität auch für die weiteren vier Umweltziele auf ein sehr geringes Maß belaufen. Eine genauere Aussage ist aufgrund der offenen Fragen zur Interpretation der Vorschriften und des aktuellen Projektfortschrittes noch nicht möglich.

Mindestschutz

Zu den Rahmenwerken zum Mindestschutz zählen die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Das Anforderungsprofil der Rahmenwerke wurde systematisiert und internen Unterlagen gegenübergestellt. Hierzu wurden unter anderem der Verhaltenskodex, Arbeitsanweisungen, Richtlinien und Schulungsunterlagen analysiert. Die Einhaltung des im Rahmenwerk geforderten Due-Dilligence Prozess im Bereich Menschenrechte ist bezogen auf die einzelnen Wirtschaftsaktivitäten gewährleistet. Es werden Risikoanalysen hinsichtlich der Mindestschutzanforderungen durchgeführt und daraus entsprechenden Maßnahmen abgeleitet.

Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen

Die Ableitung der drei Kennzahlen Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben erfolgte überwiegend aus den bestehenden Finanzberichterstattungssystemen; in Bezug auf die Investitionsausgaben in Teilen über Abfragen im Investitionscontrolling. Hierbei wurde dem Grundsatz der Wesentlichkeit Rechnung getragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die EU-Taxonomieverordnung und die korrespondierenden delegierten Rechtsakte beinhalten Formulierungen und Vorgaben, die auch unter Berücksichtigung der ergänzenden Veröffentlichungen der EU-Kommission und der „EU Platform on Sustainable Finance“ interpretations- und auslegungsbedürftig sind beziehungsweise für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die bedeutendsten Auslegungsfragen und die Vorgehensweise von Merck sind im Folgenden dargestellt.

Taxonomiefähigkeit

Nebenaktivitäten, die betriebsnotwendig für unser Kerngeschäft sind, sind nicht als eigenständig taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten klassifiziert. Dies betrifft beispielsweise den Transport unserer Produkte zu unseren Kunden oder auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie den Erwerb oder den Bau von Produktionsgebäuden in Bereichen, die keiner taxonomiefähigen Zielaktivität zugeordnet werden können.

Zur Überprüfung der Taxonomiefähigkeit einer Wirtschaftstätigkeit legt Merck bei herstellungsbezogenen Tätigkeiten einen am Endprodukt orientierten Ansatz zu Grunde. Dies bedeutet, dass das Endprodukt aus einer im delegierten Rechtsakt genannten Wirtschaftstätigkeit resultieren muss, um als taxonomiefähig gewertet werden zu können. Im Falle von chemischen Grundstoffen beziehungsweise organischen Basischemikalien kommt eine Berücksichtigung der entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiefähig nach Interpretation von Merck nur dann in Frage, sofern die Herstellungsaktivitäten der genannten chemischen Erzeugnisse mit einem signifikanten Transformationsprozess verbunden sind. Produkte, bei denen lediglich ein Weiterverkauf, ein bloßes Umverpacken oder Mischen erfolgt, qualifizieren nach unserer Auslegung nicht als taxonomiefähig im Sinne der EU Taxonomieverordnung.

Im Zusammenhang mit bezogenen oder erbrachten Dienstleistungen der Auftragsfertigung von pharmazeutischen Wirkstoffen oder Arzneimitteln in den Unternehmensbereichen Healthcare und Life Science liegt regelmäßig keine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität vor, da Merck in vielen Fällen nicht die Umstände kontrolliert, unter denen die Auftragsfertigung erfolgt.

Im Bereich fossiles Gas betreibt Merck am Standort in Darmstadt eine Gasturbine und ein Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Wärme aus fossilen gasförmigen Brennstoffen. Die Anlagen dienen der Eigenerzeugung. Diese Tätigkeiten im Bereich Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen sowie der Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen wurden als nicht wesentlich eingestuft. Weitere Tätigkeiten im Bereich Kernenergie sowie fossiles Gas werden nicht beziehungsweise nicht in wesentlichem Umfang ausgeführt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzkennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahrs zu den Gesamtumsatzerlösen dieses Geschäftsjahrs. Die Definition der relevanten Umsatzerlöse für Zwecke der EU-Taxonomieverordnung entspricht der Definition der Umsatzerlöse im Konzernabschluss (siehe Anmerkung (9) „Umsatzerlöse“ im Konzernanhang).

Investitionsausgaben

Der Anteil der Investitionsausgaben für Vermögenswerte oder Prozesse, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die als taxonomiefähig beziehungsweise taxonomiekonform eingestuft werden, wird wie folgt ermittelt: Anteil der gesamten Investitionsausgaben, die taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform sind, geteilt durch die gesamten Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomieverordnung. Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomieverordnung umfassen im Fall von Merck Zugänge von Sachanlagen (IAS 16), Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) sowie immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten im Berichtszeitraum. Neben den Zugängen werden ebenfalls geleistete Anzahlungen auf die genannten Vermögenswerte einbezogen. Im Nenner werden ebenfalls Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten berücksichtigt, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren. Die Zugänge sind aus den im Konzernabschluss offengelegten Anlagenspiegeln der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte ersichtlich (siehe Anmerkungen (20) „Sachanlagen“ und (19) „Sonstige immaterielle Vermögenswerte“ im Konzernanhang)

Um Doppelzählungen konzeptionell auszuschließen, werden Investitionen in Produkte aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen, die bereits unter Kategorie A geprüft wurden (d. h. Investitionen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind), nur unter dieser Kategorie berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund unterliegen beispielsweise Investitionen in Produktionsgebäude nur einer Prüfung auf Taxonomiefähigkeit unter Kategorie A, während Investitionen in Verwaltungsgebäude unter Kategorie C erfasst werden.

Betriebsausgaben

Der Anteil der Betriebsausgaben für Vermögenswerte oder Prozesse, die mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die als taxonomiefähig beziehungswiese taxonomiekonform eingestuft werden, wird wie folgt ermittelt: Anteil der gesamten Betriebsausgaben, die taxonomiefähig beziehungsweise taxonomiekonform sind, geteilt durch die gesamten Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomieverordnung. Die im Rahmen der Berichterstattung nach EU-Taxonomieverordnung relevanten Betriebsausgaben umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten aus Forschung und Entwicklung, geringwertigen Leasingverhältnissen, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Wartung und Reparatur sowie sämtlichen anderen direkten internen und externen Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen. Während der klinischen und pre-klinischen Entwicklungsphasen im Unternehmensbereich Healthcare ist unklar, ob die Tätigkeiten jemals zu regulatorischen Zulassungen und damit zu vermarktungsfähigen Produkten führen werden. Entsprechend wurden die betreffenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nicht als taxonomiefähige Betriebsausgaben der beiden Wirtschaftsaktivitäten pharmazeutischer Wirkstoffe oder Arzneimittel im Zähler erfasst.

Taxonomiekennzahlen

In den nachfolgenden Tabellen ist der Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten für das Umweltziel „Klimaschutz“ an den Umsatzerlösen, sowie an den Investitionsausgaben (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx) dargestellt. Daneben beinhalten die Tabellen Angaben zum Anteil taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten für die vier weiteren Umweltziele:

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH Kriterien
("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

Um­satz 2023

 

Um­satz­an­teil 2023

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Biolo­gische Vielfalt

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Um­welt­ver­schmutz­ung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­log­ische Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil tax­ono­mie konfor­mer oder tax­onomie­fähiger Um­satz 2022

 

Kate­gorie ermög­lichen­de Tätig­keit

 

Kate­gorie Über­gangs­tätig­keit

 

 

(a)

 

Mio. €

 

%

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

%

 

E

 

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen (A.1)

 

CCM 3.5

 

7

 

0,03

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,03

 

E

 

 

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie­konform) (A.1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

7

 

0,03

 

0,03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,03

 

E

 

 

Davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen

 

PPC 1.1

 

99

 

0,47

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Herstellung von Arzneimitteln

 

PPC 1.2

 

5.778

 

27,52

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

CE 1.2

 

98

 

0,47

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

5.975

 

28,46

 

 

 

 

27,99

 

0,47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)

 

 

 

5.982

 

28,49

 

0,03

 

 

 

27,99

 

0,47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

15.011

 

71,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A + B)

 

 

 

20.993

 

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH Kriterien
(„Keine erhebliche Beeinträchtigung“)

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

CapEx 2023

 

CapEx Anteil 2023

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­log­ische Viel­falt

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Bio­log­ische Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil taxo­nomie konfor­mer oder taxo­nomie­fähi­ger CapEx 2022

 

Kate­gorie ermög­lich­ende Tätig­keit

 

Kate­gorie Über­gangs­tätig­keit

 

 

(a)

 

Mio. €

 

%

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

%

 

E

 

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von energie-effizienten Gebäudeausrüstungen

 

CCM 3.5

 

1

 

0,06

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,06

 

E

 

 

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie

 

CCM 4.1

 

4

 

0,17

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,00

 

E

 

 

Renovierung bestehender Gebäude

 

CCM 7.2

 

10

 

0,43

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,51

 

 

 

T

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

16

 

0,66

 

0,66

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,58

 

 

 

 

Davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

5

 

0,23

 

0,23

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E

 

 

Davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

10

 

0,43

 

0,43

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (A.2)

 

CCM 6.5

 

32

 

1,35

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,26

 

 

 

 

Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen

 

PPC 1.1

 

1

 

0,04

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Herstellung von Arzneimitteln

 

PPC 1.2

 

101

 

4,27

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

135

 

5,67

 

1,35

 

0,00

 

0,00

 

4,31

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)

 

 

 

150

 

6,33

 

2,02

 

0,00

 

0,00

 

4,31

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

2.226

 

93,67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A + B)

 

 

 

2.377

 

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

 

DNSH Kriterien
("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

 

Code

 

OpEx 2023

 

OpEx Anteil 2023

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Um­welt­ver­schmu­tzung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­log­ische Vielfalt

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del

 

Was­ser

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Bio­log­ische Viel­falt

 

Min­dest­schutz

 

Anteil tax­ono­mie konfor­mer oder tax­ono­mie­fähi­ger OpEx 2022

 

Kate­gorie er­mög­lich­ende Tätig­keit

 

Kate­gorie Über­gangs­tätig­keit

 

 

(a)

 

Mio. €

 

%

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J; N; N/EL (b)

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

J / N

 

%

 

E

 

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen

 

CCM 3.5

 

1

 

0,02

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,00

 

E

 

 

Renovierung bestehender Gebäude

 

CCM 7.2

 

0

 

0,00

 

J

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N

 

N/EL

 

 

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

J

 

0,00

 

 

 

T

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

 

 

 

1

 

0,02

 

0,02

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Davon ermöglichende Tätigkeiten

 

 

 

1

 

0,02

 

0,02

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

E

 

 

Davon Übergangstätigkeiten

 

 

 

0

 

0,00

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

T

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

EL; N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen

 

PPC 1.1

 

3

 

0,11

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Herstellung von Arzneimitteln

 

PPC 1.2

 

49

 

1,73

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

CE 1.2

 

4

 

0,16

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

N/EL

 

EL

 

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

 

 

 

56

 

1,99

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

1,83

 

0,16

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)

 

 

 

57

 

2,02

 

0,02

 

0,00

 

0,00

 

1,83

 

0,16

 

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

 

 

 

2.761

 

97,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt (A + B)

 

 

 

2.817

 

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(a) Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

Klimaschutz: CCM

Anpassung an den Klimawandel: CCA

Wasser- und Meeresressourcen: WTR

Kreislaufwirtschaft: CE

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC

Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

(b) J — Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N — Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

N/EL — ‚not eligible’, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

 

Von den zuvor dargestellten Betriebsausgaben entfielen 2.445 Mio. € (im Vorjahr:2.521 Mio. €) auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen; davon 1.657 Mio. € (im Vorjahr: 1.694 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Healthcare.

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