Weitere Berichte

Operative Geschäfts­tätigkeit

(16) Operativer Cash Flow

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Operativer Cash Flow

Die Ermittlung und Darstellung des operativen Cash Flow erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:

  • Die Darstellung des operativen Cash Flow erfolgt nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis nach Steuern.
  • Das Wahlrecht zur Erfassung von vereinnahmten Zinsen sowie geleisteten Zinszahlungen wird dahingehend ausgeübt, dass eine Erfassung im operativen Cash Flow erfolgt.
  • Steuerzahlungen werden grundsätzlich innerhalb des operativen Cash Flow ausgewiesen. Lediglich bei signifikanten Transaktionen, bei denen die dazugehörigen Steuerzahlungen praktisch ermittelbar sind, erfolgt ein Ausweis im jeweiligen Bestandteil der Konzernkapitalflussrechnung.

Die geleisteten Steuerzahlungen im Geschäftsjahr 2023 betrugen insgesamt 1.053 Mio. € (Vorjahr: 1.344 Mio. €). Erhaltene Steuererstattungen fielen in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €) an.

Die Zinsauszahlungen beliefen sich auf 181 Mio. € (Vorjahr: 185 Mio. €). Die vereinnahmten Zinsen betrugen 77 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €).

Die Veränderungen der Rückstellungen beinhalteten einen mittleren zweistelligen Millionen-Eurobetrag aus der Bildung von Restrukturierungsrückstellungen zur geschäftsnäheren Ausrichtung der Konzernfunktionen, sowie einen hohen zweistelligen Millionen-Eurobetrag aus der Bildung von Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen und Nachlaufkosten im Zusammenhang mit den Studienergebnissen der beiden Phase-III-Studien zur Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit von Evobrutinib (siehe Anmerkung (27) „Sonstige Rückstellungen“).

Die Position Neutralisierung Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen umfasste die ergebniswirksamen Effekte aus dem Abgang einer nicht strategischen Marke des Unternehmensbereichs Healthcare sowie aus der Veräußerung eines Portfolios an Lizenzen und Patenten aus dem Unternehmensbereich Electronics. Die dazugehörigen Zahlungsmittelzuflüsse sind Teil des Cash Flow aus Investitionstätigkeiten.

Die Veränderungen der sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge beinhalteten die Neutralisierung der ergebniswirksamen Bewertungsanpassungen von bedingten Gegenleistungen (siehe Anmerkung (36) „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“). Die dazugehörigen Zahlungsmittelzuflüsse sind ebenfalls Teil des Cash Flow aus Investitionstätigkeiten.

Diese Seite teilen: