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Interaktionen im Gesundheitswesen

Wir unterstützen die Gesundheitssysteme, indem wir mit unseren Stakeholder-Gruppen – etwa medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und Interessensvertretungen von pflegenden Angehörigen, Universitätskliniken und andere Institutionen des Gesundheitswesens – zusammenarbeiten. Dabei berücksichtigen wir klar definierte interne Genehmigungsanforderungen und -verfahren für jede Art der Interaktion sowie die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften. Wir verfolgen das Ziel, neben den gesetzlichen auch die branchenspezifischen Verpflichtungen zur Veröffentlichung von geldwerten Zuwendungen an Stakeholder-Gruppen im Gesundheitswesen einzuhalten, die in einigen Ländern bestehen.

In einigen Ländern informieren wir Konsumenten direkt. Beispielsweise in den USA ist es erlaubt verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Patienten zu bewerben. Im Einklang mit dem maßgeblichen Landesrecht führen wir in diesen Ländern Direct-to-Consumer-Kampagnen durch. Mit dieser Direktansprache möchten wir in diesen Ländern das Bewusstsein für bestimmte Erkrankungen und die dafür verfügbaren Therapien schärfen.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Für sämtliche Interaktionen mit Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen gibt es interne Richtlinien, Überprüfungsprozesse und Tools – beispielsweise Aufzeichnungssysteme. So möchten wir sicherstellen, dass wir gesetzliche Vorgaben und Transparenzverpflichtungen einhalten.

Unsere Einheit Global Regulatory Affairs verfügt über eine eigene Richtlinie sowie ein entsprechendes Prozessdokument: Damit überprüfen und genehmigen wir unsere Werbematerialien für unseren Unternehmensbereich Healthcare. Auf operativer Ebene müssen der jeweilige Unternehmensbereich und das Personal, das an Vertriebs- und Marketingaktivitäten beteiligt ist, unsere internen Richtlinien, Standards und Verfahren einhalten. Mit einem harmonisierten, konzernweiten Prüf- und Freigabesystem wollen wir sicherstellen, dass alle Werbematerialien sowohl unseren Standards als auch den lokalen Vorschriften entsprechen.

Wozu wir uns verpflichten: konzernweite Richtlinien und Branchenstandards

Neben den maßgeblichen Gesetzen und unseren eigenen internen Standards richten wir uns nach den Verhaltenskodizes verschiedener internationaler Branchenorganisationen: etwa nach dem Code of Practice der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und nach dem Code of Practice der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) oder den Regularien des US-amerikanischen Pharmaverbands Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA).

Darüber hinaus verfügen wir über verschiedene spezifische interne Regelwerke:

  • Verhaltenskodex für den Umgang mit unseren Partnern im Gesundheitswesen (Pharma Code)
  • Ethische Leitsätze für das Gesundheitswesen (Healthcare Ethical Guiding Principles)
  • Grundsätze für medizinische Aktivitäten (Standard on Medical Activities)

Für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen:

  • Richtlinie Interactions with Patients, Patient Opinion Leaders and Patient Organizations
  • Leitlinie Good Practice and Process Guidance: Engagement with Patients, Patient Opinion Leaders and Patient Organizations

Transparente Berichterstattung

Je nach länderspezifischen Gesetzen und Regelungen veröffentlichen wir unsere finanziellen und nichtfinanziellen Zuwendungen an Stakeholder-Gruppen im Gesundheitswesen wie medizinisches Fachpersonal und Gesundheitsorganisationen. Dazu geben wir – sofern gesetzlich beziehungsweise regulatorisch vorgesehen – individuelle Empfängernamen und Adressen sowie den Zweck und den Betrag oder Wert der Zuwendung an. Vor der Veröffentlichung holen wir zudem alle notwendigen Einwilligungserklärungen laut den geltenden Datenschutzbestimmungen ein.

Regelmäßige Mitarbeiterschulung

2023 führten wir unser Schulungsprogramm zur Einhaltung des Verhaltenskodex in Dilemmasituationen im Gesundheitswesen weiter. Ferner lassen wir Mitarbeitende, die für unsere Arzneimittel werben, regelmäßig zu den aktuellen Leit- und Richtlinien schulen. Neue Beschäftigte nehmen entsprechend ihren Rollen und Verantwortlichkeiten an einer Onboarding-Schulung teil, bei der es um die Prüfung und Genehmigung von Werbematerialien geht. Je nach Rollen und Verantwortlichkeiten schulen wir betroffene Beschäftigte in verpflichtenden E-Learning- und Vor-Ort-Seminaren zur Berichterstattung über geldwerte Zuwendungen: So sollen sie über unsere entsprechenden Richt- und Leitlinien sowie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden bleiben.

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