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Menschenrechte

Wir bekennen uns dazu, Menschenrechte zu achten. Deshalb sind wir bereits im Jahr 2005 dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen wollen wir sowohl an unseren eigenen Standorten als auch innerhalb der gesamten Lieferkette vermeiden. Menschenrechtliche Sorgfalt binden wir daher in unsere Geschäftsprozesse ein.

Wir sehen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als kontinuierlichen Prozess an, den wir stetig anpassen und verbessern. Darum stellen wir unseren Ansatz fortlaufend auf den Prüfstand. Regulatorische Entwicklungen verfolgen wir aufmerksam – beispielsweise die geplante EU-Richtlinie zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die übergeordnete Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in unserem Einflussbereich liegt bei unserer Geschäftsleitung. Diese fordert deren Einhaltung verbindlich von unseren Managing Directors ein.

Unserer Menschenrechtsbeauftragten aus der Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality und Trade Compliance (SQ) obliegt die Überwachung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Geschäftsleitung wird mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten und den Umsetzungsstand des Risikomanagements und der Sorgfaltsprozesse informiert.

Für die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die Themenverantwortlichen in den jeweiligen Konzernfunktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten zuständig. Dabei geht es beispielsweise darum, menschenrechtliche Sorgfalt in bestehende Prozesse einzubeziehen.

Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze

Unsere Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie ist unsere übergeordnete Richtlinie und definiert die menschenrechtlichen Anforderungen in unserem Unternehmen. Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von unseren Lieferanten und allen Unternehmen, zu denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, dass sie diese Charta einhalten.

2023 verabschiedete unsere Geschäftsleitung unsere Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie gilt sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, also für alle unsere Mitarbeitenden, als auch für unsere Lieferanten. Die Erklärung beschreibt, wie wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einhalten wollen und gibt Auskunft über ermittelte Risiken.

Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren

Um mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und unserer Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte zu verstehen, führen wir Risikoanalysen durch. Wir untersuchen menschenrechtliche Risiken beispielsweise an unseren Standorten oder bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Risikoanalysen ermöglichen es uns, passgenaue Strategien und Maßnahmen abzuleiten. In unserem Risikoprozess für strategisch wichtige Lieferfirmen erfassen wir menschenrechtliche Risiken. Weitere Informationen dazu, wie wir mit Lieferanten umgehen, beschreibt der Abschnitt „Verantwortung in der Lieferkette“.

Risikoanalysen zur Bestimmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken

Um menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken zu ermitteln, führen wir spezielle Analysen durch. Dadurch können wir potenzielle Risiken erkennen, sie angemessen gewichten und priorisieren. Diese Risikoanalysen erfolgen für unseren eigenen Geschäftsbereich jährlich und anlassbezogen.

Die Richtlinie zu Sozial- und Arbeitsstandards definiert unsere entsprechenden themenbezogenen Ansprüche und Grundsätze an unseren Standorten. Ob die Vorgaben eingehalten werden, überprüfen wir regelmäßig anhand eines risikobasierten Ansatzes. Dieser berücksichtigt unter anderem Risiken, die entstehen können, wenn sich maßgebliche Gesetze und Vorschriften ändern oder wenn es zu Verstößen gegen international anerkannte Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Unternehmen kommt, wie vom Internationalen Gewerkschaftsbund bewertet und im jährlichen IGB-Index für globale Rechte dokumentiert. Sollten wir bei der Überprüfung einen Verstoß feststellen, definieren wir gemeinsam mit dem verantwortlichen Managing Director und/oder den vor Ort zuständigen HR-Mitarbeitenden Abhilfemaßnahmen.

Zudem begutachten wir Menschenrechtsaspekte an unseren Standorten durch Security Audits und im Rahmen der Risikoanalyse. Diese gehören zum Kontrollmechanismus unseres Security Governance Frameworks. Mit der erhöhten Risikotransparenz und einer zentralen Nachverfolgung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA) tragen wir dazu bei, dass unsere Standorte sicherheitsrelevante Menschenrechtsaspekte erfüllen. Ob unsere strategisch wichtigen Lieferfirmen die Menschenrechte einhalten, prüfen wir über Daten der Initiative Together for Sustainablity (TfS).

Bewusstsein bei unseren Mitarbeitenden schaffen

Über einen Online-Kurs schulen wir unsere Managing Directors sowie das Senior Management dazu, die Anforderungen unserer Richtlinie zu Arbeits- und Sozialstandards in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.

Unsere Berichterstattung

Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Ansätze, Maßnahmen und Ergebnisse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Jährlich fassen wir diese Informationen in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Zudem sind wir in Australien, Großbritannien und Norwegen nach dortigen Gesetzen verpflichtet, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel offenzulegen. 2023 veröffentlichten wir neben dem UK Modern Slavery Statement und dem Merck Australia Modern Slavery Statement auch erstmalig das Norway Transparency Statement.

Unser Beschwerdemechanismus

Wir haben ein konzernweites Hinweisgeber- und Beschwerdesystem eingerichtet, über das unter anderem potenzielle Verstöße gegen Menschenrechte, gesetzliche Bestimmungen und Umweltbelange gemeldet werden können. Zentraler Bestandteil davon ist unsere Compliance-Hotline. Sowohl unsere Beschäftigten als auch externe Stakeholder können Verdachtsfälle in ihrer jeweiligen Landessprache über dieses konzernweite Whistleblowing-System melden: kostenlos und anonym, entweder per Telefon oder über eine webbasierte Anwendung. Wir verpflichten uns allen eingegangenen Beschwerden nachzugehen und ergreifen Gegenmaßnahmen, falls erforderlich. Weitere Informationen zur Compliance-Hotline finden sich im Abschnitt „Compliance-Management“.

Darüber hinaus veröffentlichten wir eine Verfahrensordnung. Diese gilt für Hinweise oder Beschwerden, die sich auf menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in unserem Unternehmen sowie entlang der Lieferkette im Sinne des LkSG beziehen. Im Berichtsjahr wurden uns im eigenen Geschäftsbereich 184 Verstöße gegen die Social and Labor Standards Policy gemeldet, davon bestätigten sich 60 Fälle. Darüber hinaus gab es – auf Basis der in der Verfahrensordnung genannten Beschwerdekanäle – in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette keine Anhaltspunkte für Kinder- und Zwangsarbeit oder für die Verletzung des Rechts auf Tarifverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit.

Menschenrechtsverstöße

 

 

2020

 

2021

 

2022

 

2023

Anzahl der gemeldeten Verstöße gegen die Social and Labor Standards Policy

 

108

 

121

 

136

 

184

Anzahl bestätigter Verstöße gegen die Social and Labor Standards Policy

 

29

 

41

 

68

 

60

davon: Anzahl der Diskriminierungsvorfälle

 

2

 

6

 

7

 

71

1

Ab 2023 enthalten die berichteten Diskriminierungsvorfälle auch Fälle von Belästigung als eine spezielle Form von Diskriminierung.

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